ich bin mir nicht sicher, aber es ist nach der StVO nicht erlaubt, wenn du kein Ammy-Schlitten hast...

... aber wenn dir die StVO am Arsch vorbeigeht dann sieht das bestimmt derbe geil aus....

Nee so ganz stimmt das auch nicht. Eigentlich müsste man einen Wagen aus den USA auf Scheinwerfer mit E Prüfzeichen umrüsten. Dann wäre die Standlichtfunktion der Blinker weg.
Ausnahme sind da Oldtimer, die nur in den USA gebaut und verkauft wurden und für die es keine Scheinwerfer mit E Prüfzeichen gab/gibt. Das wird aber bei der Abnahme fürs H Kennzeichen eingetragen. Aber das nur am Rande.
Rechtlich laut STVO darfst du 6 Lichtquellen an der Front haben, die gleichzeitig an sind. Ausnahme ist das zuschaltbare Fernlicht. Wenn du die Blinker anhättest, normales Standlicht und Abblendlicht, dann dürftest du keine Nebelscheinwerfer mehr anstellen. Was du aus diesem Paragraphen machst, das ist deine Sache. Und die Interpretation den Polizisten in einer Kontrolle.
Der Paragraph mit den 6 Lichtquellen steht in der STVO und wurde damals eingeführt, da zuviele Autos mit 4 bis 8 Zusatzscheinwerfern rumfuhren und die, die Nacht zum Tag gemacht haben.
Ach ja, wenn du an den Scheinwerfern rumbastelst, dann verlieren die Scheinwerfer ihr E Prüfzeichen und sind damit illegal und die Folgen sind ja bekannt, wenn du mit nicht legalen Scheinwerfern rumfährst. Und im Schadensfall, aber das kennst du ja sicher.
Ich würde nicht an den Kabeln rumschnibbeln.