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Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 8. Nov 2007, 20:17
von Enno89
Ich habe mal eine Frage zu den Rückleuchten des 9N3.
Ist der Teil, mit dem Rückfahrlicht und dem Blinker schwarz lackierbar? Also, ich nehme mal an, das die Reflektoren in der Leuchte so silbern schimmern. Sind diese lackierbar?
Ich kam auf diese Frage, weil ich bei diversen Front Leuchten (wie zum Beispiel watercube´s Polo, oder Shabar´s Polo (wenn ich mich nicht täusche))diesen "Verdunklungseffekt" gesehen habe.
Danke für Antworten.
Achja, in der Suchfunktion habe ich nichts dergleichen gefunden.
Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 8. Nov 2007, 20:31
von px
Grundsätzlich verlierst du immer die Betriebserlaubnis, wenn du die Lampen veränderst.
Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 8. Nov 2007, 20:54
von Shabar
Oder du nimmst gleich die GT-Leuchten !

Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 9. Nov 2007, 12:24
von bmgf
Das is ja wieder so als ob du Äpfel mit Birnen vergleichst, beides Obst, vom Geschmack aber komplett unterschiedlich!
Er will 9N
3 Rückleuchten - da kannst du ihm nicht die GT's ans Herz legen...
Und zum Thema lackieren von RüLi's ist das Wesentliche von px gesagt worden: Gehen tut alles aber erlaubt ist nichts!

Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 9. Nov 2007, 13:57
von R-Tec
Hab mal von den der Schnittlauchbande gehört, das wenn man eine 3te Rückleuchte oder getrennte Licht/Bremslicht in der Rückluechte hat, ist es ok.
Es gibt nämlich (wer nämlich mit h schreibt ist dämlich) auch Rückleuchten (Ford fiesta MK3) die das Licht/Bremslicht auf einem Slot haben. Bei Nachtfahrten kann man erschwert erkennen, das man überhaupt bremst, da ja lasiert ist.
Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 9. Nov 2007, 14:13
von bmgf
Man darf keine Änderungen an der Beleuchtungsanlage vornehmen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis (Außer natürlich an den Lämpchen an sich, da aber auch wieder nur, wenn die neuen Lampen über ein E-Prüfzeichenverfügen!). Also hat dir die "Schnittlauchbande" (Ich denk mal du meinst du

) Unsinn erzählt, soll ja ausnahmsweise auch mal vorkommen...

Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 9. Nov 2007, 20:52
von Typhoon
Jup schließe mich der Aussage an,
Lackieren kannste es Grundsätzlich ja, aber das verändern der Beleuchtungsanlage ist nicht zulässig und hat immer die Folge das die Betriebserlaubnis der Leuchten erlischt und das heißt fahrens ohne Betriebserlaubnis. Es gibt fälle da haben Leute die nachträglich lasierten Heckleuchten auch eingetragen bekommen aber das ist schwierig.
Und was die Rennleitung da zu dir gesagt hat ist blödsinn.
Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 10. Nov 2007, 17:11
von PsyKater
Und aussehen tut das dann so:
geiles Deutsch, hab ich grad bemerkt...
Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 10. Nov 2007, 18:11
von Enno89
Ja, genau .. so hatte ich mir das gedacht.
Hast du die Änderung eingetragen bekommen?
Oder ist das Fotomontage?
Re: Heckleuchte 9N3 lackierbar?
Verfasst: 10. Nov 2007, 19:42
von bmgf
Ist ein sehr schöner Fake, viel schöner als die Verdunklung des Blinkerteils find ich aber die Entfernung/Rotfärbung des Chromrings...
