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Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 20:59
von P-Maus
hi,
darf man nun die Scheiben vorne Fluten(Seitenscheiben) oder nicht?
hab schon gegoogelt, aber manche sagen ja und manche ne.
Verunsichert mich natürlich. Und was die Preise angeht ist dies auch sehr unschiedlich.Manche meinen um die 400€ rundum Tönung, aber andere sagen 2500€.Was stimmt denn nun?
Gibt es Firmen in der Nähe Berlin, die sowas anbieten oder ist das Aussichtlos wegen TÜV?
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:00
von fBx
völliger schwachsinn, da kommst du keine 100m und die karre ist stillgelegt, und zwar völlig zu recht
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:05
von P-Maus
Aber auch im Forum hier hab ich schon Bilder gesehen, die die Scheiben vorne getönt hatten...

Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:15
von Snoopy_85
Aber auch im Forum hier hab ich schon Bilder gesehen, die die Scheiben vorne getönt hatten...

Ein Blendstreifen oben ist legal. Aber die genauen Maximalmaße kenn ich leider auch nicht.
Mein FoliaTec Store nimmt dafür 35€ inkl. Material und 5 Jahre Garantie und Service...
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:22
von P-Maus
Ups hab ich mich vll doof ausgedrückt. Meinte nur die Seitenscheiben, nicht die Windschutzscheibe

Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:23
von px
Du darfst in D weder die Frontscheibe noch die vorderen Seitenscheiben über das hinausgehend tönen, was der Polo schon Serie als Wärmeschutztönung hat. Egal wer was anderes behauptet, es ist und bleibt so.
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:32
von R-Adi
Will jetzt keine Gerüchte in die Welt setzen, aber eine Hintertür gab es früher.
Und zwar gilt das Verbot für serienmäßig getönte Scheiben. Es gab aber - wenigstens bei alten Modellen - auch welche ohne Tönung. (z.B. bei Scheibentausch auf Wunsch)
Diese "dürfte" man vorn um 20-25% und die vorderen Seitenscheiben um 30-35% fluten. Die hinteren um 70%.
Kenne einen Golffahrer, der das gemacht hat. Hatte aber lange Zeit Probleme, das einzutragen. Scheinbar ist das doch nicht so einfach wie es der Umrüster angepriesen hat. Er hat aber irgendwann TÜV drauf bekommen. Frage lautet nur 1. ob das stimmt und 2. ob das auch rechtens war. Hatte dann aber keinen Kontakt mehr zu ihm, also kann ich nichts genaueres berichten.
Hatte das damals auch vor, ist aber Jahre her. War mir alles etwas zu unklar beschrieben und zu riskant.
Ich würde das lieber sein lassen.
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:37
von fBx
neulich stand einer an der ampel neben mir, der die seitenscheiben 100% schwarz hatte. mit deutschem Kennzeichen. Sehr gewagt.
Wie ist das eigtl, wenn einer ausm Ausland hier unterwegs ist, mit rundum getönten Scheiben? Hat mich neulich mal einer auf der Bahn überholt.
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:40
von R-Adi
Die Amis dürfen das. Vorn nicht komplett, aber schon recht extrem viel. Seitlich komplett. Muss dann aber eine Nato-Zulassung sein. Sieht man aber auch bei uns sehr selten. (trotz vieler Nato-Zulassungen auf der Straße)
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 21:43
von Essenshoffnung
Unser Nachbar hat auch die vorderen Seitenscheiben seines Cayenne Turbo`s abgedunkelt..ca.35%....der wurd noch nie deswegen angehalten,etc.
Mag wohl auch am Auto liegen :-)
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 22:20
von Beutner 9n
Je nachdem wie dus machst... erlaubt ist es nicht, aber man kanns natürlich so machen das es nicht ganz so extrem auffällig ist.
Freund von mir hat an seinem A3 serienmäßig hinten getönt und will die vorderen seitenscheiben noch ganz leicht tönen so das er nen Weichen übergang bekommt... da er den schwarzen innenraum hat gfällt das ganze dann kaum auf.
Hier fährt aber auch ein Golf Cabrio rum mit silber getönten scheiben, auch vorne, das is total auffällig (hat er aber jetz schon seit letztem Sommer, die scheinen hier bei uns recht blind zu sein

)
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 22:41
von TK
Will jetzt keine Gerüchte in die Welt setzen, aber eine Hintertür gab es früher.
Und zwar gilt das Verbot für serienmäßig getönte Scheiben. Es gab aber - wenigstens bei alten Modellen - auch welche ohne Tönung. (z.B. bei Scheibentausch auf Wunsch)
Diese "dürfte" man vorn um 20-25% und die vorderen Seitenscheiben um 30-35% fluten. Die hinteren um 70%.
Kenne einen Golffahrer, der das gemacht hat. Hatte aber lange Zeit Probleme, das einzutragen. Scheinbar ist das doch nicht so einfach wie es der Umrüster angepriesen hat. Er hat aber irgendwann TÜV drauf bekommen. Frage lautet nur 1. ob das stimmt und 2. ob das auch rechtens war. Hatte dann aber keinen Kontakt mehr zu ihm, also kann ich nichts genaueres berichten.
Hatte das damals auch vor, ist aber Jahre her. War mir alles etwas zu unklar beschrieben und zu riskant.
Ich würde das lieber sein lassen.
Genauso ist es

Sobald die Scheibentönung vorne, also an den Seitenscheiben, serienmäßig war, ist es sogar in Deutschland erlaubt damit hier MIT Tüv rumzufahren. Im Gewerbegebiet nicht weit von uns, da wo auch 9ff sitzt, gibts einen, der auf Amischlitten spezialisiert ist und der meinte, wenn es ein Auto serienmäßig hat darf man es auch mit den Originalteilen, in dem Fall also Scheiben, am selben Auto nachrüsten. Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen

Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 22. Nov 2007, 22:54
von Bendle
der einzige weg den ich kenn durch einen bekannten ist ... wenn du mit einem augenarzt befreundet bist kannst du dir eine bescheinigung austellen lassen, dass deine augen licht empfindlich sind!!!!
dann darfst du es etwas tönen ... wie stark weiß ich jedoch auch nicht! gilt aber nicht für die windschutzscheibe!! ist zwar auch möglich aber nur mit behindertenausweis für starke augenempfindlichkeit ...
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 23. Nov 2007, 08:45
von Gast
der einzige weg den ich kenn durch einen bekannten ist ... wenn du mit einem augenarzt befreundet bist kannst du dir eine bescheinigung austellen lassen, dass deine augen licht empfindlich sind!!!!
dann darfst du es etwas tönen ... wie stark weiß ich jedoch auch nicht! gilt aber nicht für die windschutzscheibe!! ist zwar auch möglich aber nur mit behindertenausweis für starke augenempfindlichkeit ...
jep das funktioniert.
mein scheiben töner auf den vorderen seitenscheiben die gleiche folie was ich hinten habe. und hat es getüvt bekommen. weil er vom hautarzt ne bescheinigung hat das er gegen sonnenstrahelen empfindlich ist und nen ausschlag bekommt usw.
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 23. Nov 2007, 11:20
von P-Maus
ok danke für eure vielen Antworten.Dann werd ich das wohl sein lassen und nur die hinteren 3 mit Folie abdunkeln..

Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 23. Nov 2007, 11:29
von Roadrunner666
Halt moment einen habe ich noch
Es gibt eine Firma die behaubtet sie könne legal in Deutschland die Fahrzeugscheiben im vorderen Bereich tönen.
Warum das so ist und was es kostet kann ich leider nicht sagen, aber guckst du selbst:
http://www.ohnefolie.de/main/
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 23. Nov 2007, 11:39
von Celle
bei uns hier fahren auch viele rum die haben rundum geflutet aber keine wirkliche tönung nur farbig beste beispiel ist ein golf der hatte jede scheibe gelblich!
Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 23. Nov 2007, 11:54
von Roadrunner666
bei uns hier fahren auch viele rum die haben rundum geflutet aber keine wirkliche tönung nur farbig beste beispiel ist ein golf der hatte jede scheibe gelblich!
Ich denke man kann sich seine Wunschfarbe aussuchen, und er wollte wohl das Gelb

Re: Vorderen Scheiben fluten - erlaubt oder doch nicht? Firma in
Verfasst: 23. Nov 2007, 12:12
von -Dirk-
Nein ist nicht erlaubt ( weder vorne noch die vorderen Seitenscheiben ) auch das Argument mit der Sonnenallergie das gerne benutzt wird ist Blödsinn
Ich kann sowas auch nicht empfehlen, ein Bekannter hat deswegen fast schon mal einen Radfahrer übersehen und hat den "Mist" sofort raus gerissen.