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Fernlicht

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:35
von h100886
Hi,
ist das Fahren auf BAB mit Fernlicht auch bei Gegenverkehr erlaubt? Ich meine ja, so hab ich es zumindest gelernt. Vielleicht hat hier ja einer ne Antwort oder ist sogar Fahrlehrer.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:39
von XS
Hmm - also

a) würde ich sagen, dass diese Frage ins "Rat & Tat" gehört (bitte jetzt nicht dort nochmal posten, ein Mod wird es sicher dorthin verschieben)
und

b) finde ich es überflüssig, weil einfach der Anstand und die Sicherheit :!: es gebieten bei Gegenverkehr abzublenden
ME stellt sich so eine Frage nicht wirklich.

Vor welchem Hintergrund möchtest Du das denn wissen?

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:42
von h100886
Heut morgen hatte ein LKW Lichthupe gemacht auf der Gegenfahrbahn. Warum soll das gefährlich sein?

Zwischen den Leitplanken sind doch auch immer Büsche oder sowas. Zumindest in meiner Region.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:44
von PsyKater
Heut morgen hatte ein LKW Lichthupe gemacht auf der Gegenfahrbahn. Warum soll das gefährlich sein?

Zwischen den Leitplanken sind doch auch immer Büsche oder sowas. Zumindest in meiner Region.
das vielleicht schon aber der Kegel des Fernlichts geht vlt drüber. Ich hab mir da auch schon Gedanken gemacht...

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:44
von XS
Also sorry - aber zwischen Lichthupe und mit Fernlicht fahren besteht aber schon ein Unterschied...

Natürlich ist es gefährlich dauerhaft mit Fernlicht zu fahren (Reflektionen auf nasser Fahrbahn, Brillenträger und und und...)

Und ja - je nach Strecke (Bodenwellen, Senken, Berge, geht der Kegel natürlich auch über die Leitplanken)

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:45
von h100886
Also ich bin wirklich der Meinung, dass mir in der Fahrschule vor 1 1/2 Jahren gesagt wurde, dass es erlaubt ist. Voraussetzung vor einem fährt niemand.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:48
von XS
?

Sag mal - vllt. solltest Du Deine Fragen klarer stellen:

Das Fernlicht ist natürlich zum Benutzen da.
Klar kannst Du das - wenn keiner direkt oder in Sicht vor Dir fährt an machen.

Wenn Du jedoch Gegenverkehr hast, wäre es im Zuge der Sicherheit und Freundlichkeit/Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer natürlich schon besser, abzublenden.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:51
von dr.hibbert
mal ne zwischenfrage.
hattest du fernlicht an und den LKW geblendet?
weil du musst das bei LKWs ja mal so sehn.
die sitzen ja viel höher im Fahrerhaus und werden so ja auch eher
geblendet..

also bei LKWs mach ich prinzipiell fernlicht aus.. wenn die ihre festtagsbeleuchtung anschmeissen sieht man selbst nämlich gar nichts mehr 8)

aber auf der AB selbst hab ichs selten an, da eh meist viel verkehr ist

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:51
von PsyKater
Trotzdem, Sabrina:

Die Scheinwerfer vom Gegenverkehr auf der AB sieht man i.d.R. nicht - ergo wird man auch nicht geblendet - oder? Nur ein LKW-Fahrer, der über die Leitplanke sehen kann, kann auch die SW sehen und wird daher geblendet. Ich vermute dennoch, dass die Fernscheinwerfer abgeschaltet gehören.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:52
von h100886
Also bitte. Ich mach doch nur nicht das Fernlicht aus, weil es vielleicht regnet oder ähnliches.
Und was soll das mit Brillenträger auf sich haben? Bin auch Brillenträger.

Morgens um 6:00 ist bei mir auf der A39 nicht sehr viel los. Nur wenn ich dann auf die A2 wechsel, da ist dann das Elefantenrennen angesagt.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:53
von PsyKater
Also bitte. Ich mach doch nur nicht das Fernlicht aus, weil es vielleicht regnet oder ähnliches.
Und was soll das mit Brillenträger auf sich haben? Bin auch Brillenträger.
Wo steht denn was von Brillenträgern? Oder Regen? :? :?

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:56
von h100886
Wo steht denn was von Brillenträgern? Oder Regen?
Am Anfang vom Thread.

Verfasst: 13. Jan 2006, 17:57
von XS
Stimmt - Tobi - die siehst Du nicht, solange Du eine kerzengerade Strecke ohne Unebenheiten und Bodenwellen hast.
Und übrigens - lies doch vorher mal ordentlich.
Ansonsten SIEHST Du sehr wohl das Fernlicht vom Gegenverkehr.Bist Du noch nie im Dunkeln einen Berg rauf gefahren und Dir sind Leute mit Fernlicht entgegen gekommen?
Nun nimm nochmal Regen dazu...

Sagt mal - Ihr wollt mich auf den Arm nehmen, oder? :twisted:
Seid ihr nicht fähig logisch und rücksichtsvoll zu denken? 8O *sorry - aber so kommts mir grad vor*

WANN kann Fernlicht wohl zum Hindernis für ANDERE werden?
Wenn die Strasse nass ist - wegen Reflektionen.
Wenn jemand Brillenträger ist - wegen ungünstigem Lichteinfall und somit eine Blendung...
Wenn die Strasse uneben ist, und somit immer wieder kurze Lichtfrequenzen den Gegenverkehr blenden...

Verfasst: 13. Jan 2006, 19:29
von f6ler
Hi,
Sabrina hat schon Recht - erstmal kommt der berühmte §1 in Betracht...
Und dann ist der §17Abs.2 eindeutig....
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Gruß

Verfasst: 13. Jan 2006, 19:48
von px
Komische Frage... natürlich ist das nicht erlaubt. Seit wann sind "Büsche" eine blickdichte Fahrbahntrennung :???: Gegenverkehr ist Gegenverkehr, da gibt's auch nix rumzudeuteln.

Verfasst: 13. Jan 2006, 20:00
von PsyKater
*achselzuck* ihr könnt euch wieder abregen. :D
Ich habs ja immer aus. Nur drüber nachgedacht hab ich auch schon mal...

Ich hab hier ja auch schon gelesen, dass einige auf der Bahn immer Nebler an haben. Finde ich mindestens genauso blöööd.

Verfasst: 13. Jan 2006, 20:24
von XS
Naja - vielleicht ists bei denen immer neblig :D ??

Verfasst: 13. Jan 2006, 20:34
von Noscire
Also ich bin viel auf der Autobahn unterwegs (600km pro Wochenende). Und
es stört schon, wenn der Gegenverkehr Fernlicht an hat, bei 3 spuriger Bahn,
wie auch bei 2 spuriger Bahn. Aber manche merken echt nichts.

Und richtig übel sind die Leute die immer mit diesen blöden angeschalteten
Nebelscheinwerfer runfahren. DAS NERVT und blendet wie sau, gerade wenn
es regnet. Nett sind dann auch noch die, die ganz dicht damit auffahren. Das
einige den Sinn dieser Leuchten nicht verstehen, der Name sagt doch schon
alles!

Gruß
Noscire

Verfasst: 13. Jan 2006, 21:12
von dr.hibbert
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

also erlaubt ist es (s.o.) schon..
das es nervt ist aber wahr :-?

Verfasst: 13. Jan 2006, 21:26
von Noscire
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

also erlaubt ist es (s.o.) schon..
das es nervt ist aber wahr :-?
Bei Regen ist es erlaubt, wenn es die Sicht stark behindert (s.o.). Das ist
aber in den wenigsten Fällen so... Ist echt eine blöde Angewohnheit von
vielen Fahrern...

Zum Thema Abblendlicht: Ist bei mir generell an und finde es auch in
Ordnung wenn sie es in Deutschland zur Pflicht machen würden. Es hilft
wirklich im Straßenverkehr.

Gruß
Noscire