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Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 19:50
von 9-6-9N
Tach,
also, ich hab eine 9N. hab mir die aussenspiegel vom 9N3 gehollt mit blinkern.
ich hab jetzt also einmal ein blinker im kotflügel und einmal am aussenspiegel.
ist das erlaubt???
1. wenn ich das standlich an mache soll der blinker am aussenspiegel dauerhaft leuchten, wenn ich abbiege soll er dann blinken. am kotflügel soll immer aus sein.
oder
2.der blinker am kotflügel bleibt so wier er ist, nur der blinker am aussenspiegel soll beim einschlaten vom standlich dauerhaft leuchten.
oder
3. am kotflugel leuchtet der blinker dauerhaft, und am aussenspiegel leuchtet er nur wenn ich abbiege.
oder was kann man da machen?
ich würde gerne das meine blinker am aussenspiegel dauerhaft leuchten wenn das standlich an ist.
die AMI autos haben das ja fast immer so.
und hab schon viele auto gesehen die forne in den scheinwerfern, die blinker dauerhaft am leuchten waren.
nur ist das erlaubt?
gruß 9-6-9N
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 19:59
von Gast
Ist soweit ich weiss ALLES nicht erlaubt... bin aber nicht 100%ig sicher... hier mal die Dinge an die ich mich erinner
1. jede angebrachte Beleuchtung muss funktionieren
2. es darf denk ich mal nur einen Seitenblinker geben? Die Anzahl der diversen Beleuchtungseinrichtungen sind doch vorgeschrieben, oder?
3. Begrenzungsleuchten, also dauer an, nur vorne und auch nur wenns maximal xy cm von den äusseren Kanten des Fahrzeuges entfernt ist...
4. Begrenzungsleuchten an der Seite die nach vorne Strahlen sind in der Form wohl nicht zulässig...
Also das was du dir vorstellst kannste wohl im legalen Rahmen vergessen
Edit: Seitenmarkierungsleuchten, also die die man aus den Stossfängern kennt haben glaub ich auch vorgeschriebene Höhen und Abmessungen von den Aussenkanten, deswegen dürfte der Blinker als Seitenmarkierungsleuchte auch rausfallen...
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 20:05
von 9-6-9N
jo danke dir.... hab mir das schon gedacht.
schade.
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 20:12
von Gast
Na mal abwarten... bin was die genauen Regeln angeht nicht 100'%ig fit... beruht alles nur auf Wissen und Gedachtem... also maximal Halbwissen

denke da muss man mal ordentlich prüfen, am besten einfach mal in der STVZO lesen oder beim TÜV nachfragen was erlaubt ist und was aus welchem Grund nicht... oder vielleicht weiss jemand hier noch genaueres...
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 20:27
von Steini
4. Begrenzungsleuchten an der Seite die nach vorne Strahlen sind in der Form wohl nicht zulässig...
Was sollten die den auch Begrenzen????
Ich dachte immer Begrenzungsleuchten fangen vorn an und hören hinten auf und nicht fangen am spiegel an.
Brauch man überhaupt Seiten blinker??? ist das in der STVO irgendwo festgehalten??? Der Trabant (Viele von euch kennen dieses "Fahrzeug" bestimmt nicht) hatte doch auch keine Seitenblinker.... wenn ich mich recht errinnere
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 20:30
von Gast
Es gibt Begrenzungsleuchten die von vorne gesehen die rechte und linke Aussenkante markieren (könnten die leuchten im Spiegel bzw die vorne im Hauptscheinwerfer, wobei glaub ich nur letztere wenn überhaupt zugelassen sind), und Seitenmarkieungsleuchten die den wagen von der Seite markieren, dazu dienen normal Lichter in den Stossfängern oder in die seitlich rumgezogenen Front und Rückleuchten... aber eben auch der Kotflügelblinker strahlt gut zur Seite
Edit: Seitenblinker sind kein muss... hat nur was mit Sicherheit zu tun

Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 16. Dez 2008, 20:39
von black9N2
@ 9-6-9N.
Kannst du mal Bilder davon zeigen und evtl. auch Preis und Teilenummern posten?
Gerne auch per PN, falls das hier schonmal besprochen wurde...
Möchte auch noch andere Spiegel anbringen, u.a. wegen coming- und leaving Home...
Bitte gebe alles an, was man an Zubehör benötigt, falls du da noch nen Überblick hast.
MfG
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 17. Dez 2008, 18:39
von RIE - K 15
Du darfst nur einen Satz Seitenblinker haben.
Beim Umbau brauchst du nur nen Satz Speigel, paar Kabel und damits ordentlich wird Die Reperaturkabel für die Türübergänge von VW.
Am besten ist du hast schon e Spiegel dann brauchst du nur die Blinker in den Kotflügeln abzuklemmen und isolieren, dann vom Steuergerät her Kabel in die Türen führen und mit den Blinkern vom Spiegel verbinden. Rest bleibt gleich.
Habsch schon durch

(:1: mit schwarzen Außenspiegelblinkern)
PS: um die Löcher zuzumachen eignen sich hervorragend die Wolfsburg Edition Kappen vom Passat

Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 17. Dez 2008, 22:18
von VWFreak
Brauch man überhaupt Seiten blinker??? ist das in der STVO irgendwo festgehalten??? Der Trabant (Viele von euch kennen dieses "Fahrzeug" bestimmt nicht) hatte doch auch keine Seitenblinker.... wenn ich mich recht errinnere
Ja, das wurde irgendwann Ende Golf2 Zeit als Pflicht für Neuwägen eingeführt. Deshalb gibt es den Golf 2 ohne und mit Seitenblinker.
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 17. Dez 2008, 22:25
von wuo
also wenn man sich spiegel mit blinkern einbaut kann man sich ja ruhig die im kotflügel "cleanen" weil es bleibt ja weiterhin die blinkfunktion vorhanden.
gab es da nicht auch ne regelung das man bis einer bestimmten länge des Kfz keine seitenblinker braucht wenn die vordere und hintere blink funktion von der seite erkenntlich ist ?
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 17. Dez 2008, 23:08
von VWFreak
[...] Kraftfahrzeuge [...] müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite [...] in gleicher Phase blinken
[...]Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen[..]
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein.
An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.
An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
Ebenfalls hab ich etwas zu einer Richtlinie entdeckt, die Seitenblinker für die Zulassung von Neufahrzeugen innerhalb der EU ab 01.10.1994 vorschreibt:
Sehr geehrter Herr ******,
sofern der Anbau der Beleuchtung des betreffenden Fahrzeugs nach EG (76/756/EWG) (diehe unten) ausgeführt sein muss, sind die seitlichen Blinkleuchten Bestandteil der Genehmigung und dürfen somit nicht abgebaut werden. Die betrifft Fahrzeuge , die ab dem 01.10.1994 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Lang
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Produktbereich Fahrzeuge
(76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54):
Fahrtrichtungsanzeiger:
Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl:
- nach StVZO: Anzahl nicht vorgeschrieben, paarweise
angebracht, vorn und hinten
KOM für Schülerbeförderung zwei zusätzliche
hinten oben
- nach ECE: zwei nach vorn Kategorie 1, 1a, 1b
zwei seitliche Kategorie 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
zwei hinten Kategorie 2a, 2b, wahlweise zwei
zusätzliche
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 18. Dez 2008, 19:10
von 9-6-9N
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 7. Jan 2009, 20:01
von Micha1984
Nocheinmal zum verständnis! ich Muss also extra ein kabel legen in die Tür??? Für Die Blinker!! Oder ist es schon vorgegeben? So das VW es nur freischalten muss??
Danke für die Hilfe!

Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 7. Jan 2009, 21:43
von RIE - K 15
Du musst es neu ziehen und zwar 2 Kabel pro Tür. 1 für 12V plus und eins für Masse
Da Original die Blinker in den Kotflügeln sind, können gar keine Kabel in der Tür liegen

Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 8. Jan 2009, 14:47
von Micha1984
Allet klar.... klingt logisch.....

Sorry.... grüße und vielen dank!

Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 8. Jan 2009, 15:11
von Jigger
So wir du dir das vorstellst, 9-6-9N, ist das in Deutschland nicht zulässig

einige User haben ja schon vieles zusammengetragen.
Ich hatte das an meinem Vorgängerauto aber auch so und hatte damit NIE Probleme. Habe mir andere Spiegel mit Blinker gekauft und die auf Dauerlicht geschaltet. Hatte einige Kontorllen von der Rennleitung aber dafür gab es nie ne Ermahnung
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 8. Jan 2009, 15:28
von black9N2
Teilenummern mit Bildern wären mal

.
Und Preise sind auch immer sehr informativ.
MfG
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 8. Jan 2009, 16:53
von Micha1984
Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 9. Jan 2009, 11:46
von Hotte
PS: um die Löcher zuzumachen eignen sich hervorragend die Wolfsburg Edition Kappen vom Passat

Oder die Abdeckungen vom Sharan-Facelift. Gibt´s als Goal, Freestyle und noch irgend nen anderen Schriftzug. Die mit dem Goal-Schriftzug hab ich sogar noch zu Hause liegen.

Re: Frage: Aussenspiegel mit blinker....
Verfasst: 10. Jan 2009, 19:36
von RIE - K 15
PS: um die Löcher zuzumachen eignen sich hervorragend die Wolfsburg Edition Kappen vom Passat

Oder die Abdeckungen vom Sharan-Facelift. Gibt´s als Goal, Freestyle und noch irgend nen anderen Schriftzug. Die mit dem Goal-Schriftzug hab ich sogar noch zu Hause liegen.

Sry. Jörg aber Goal und Freestyle

(zumindest an der Limo sähe es zum

aus
