Heckwischer cleanen? Erlaubt?

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Fellenteee
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 14. Aug 2012, 17:15

@biggie: ich bau mir gern Knöpfe von allem Scheiß ins Auto, damit es nach mehr aussieht. geanuso hab ich das mit dem HEckwischer gemacht. sollte halt so aussehen, als ob ich einen habe. Hab ja nicht mal strom/Motor/Wasser dahinten.
Weist mir das mal nach, dass das von Anfang an im Auto war!

(Ich hab auch nen AUßentemperaturfühler und nen Durchschnittsverbrauch-anzeiger verbaut. Funktionieren tut der aber auch nicht)

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Nadidz
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Nadidz » 14. Aug 2012, 22:33

So siehts aus ;)
Ich hab zwei Schalter für die Sitzheizung...ohne Funktion :P
Deswegen, wird schon alles klappen wegen TÜV^^
Blechfabrik
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Gast

Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Gast » 14. Aug 2012, 23:27

90% aller auch nur ein bisschen getunten Autos fährt doch ohne Heckwischer rum :hmm2:

Da sollte es eigendlich keine Probleme geben. Hab meinen Heckwischer auch gecleant bei meinem Golf ohne Probleme.


Hoffes
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 15. Aug 2012, 00:04

Also ich sehe es so, dass der Heckwischer nicht vorhanden sein muss. Es gibt keine Situation in der es vorgeschrieben ist, dass man einen hat und ihn dann auch nutzen muss. Schließlich gibt es auch eine Menge an Fahrzeugen, vor allem Transporter, die hinten keine Scheibe haben. Hinzu kommen noch, vor allem Schrägheck-, Modelle, bei denen ein Heckscheibenwischer ein kostenpflichtiges Extra in der Ausstattungsliste darstellt. An sich haben üblicherweise nur Fahrzeuge mit einem Steilheck einen Wischer, da der Straßendreck beim Fahren aufgewirbelt und ohne Umweg - kein Heck - auf die Scheibe geworfen wird ;)

Zum Thema "Abdichten":

Wieso alles so kompliziert machen?? Einfach ein Stück mehrfach gefaltetes Küchenpapier nehmen, es um den Schlauch legen und mit Klebeband umwickeln. Zuvor natürlich den Schlauch schütteln, damit Reste bereits teilweise auslaufen. Dann einfach 2 Sicherungen raus. Eine für die Wischfunktion des Heckscheibenwischers, bei mir Steckplatz 1 im Sicherungskasten, und eine für die Scheibenwaschanlage, bei mir Steckplatz 16 (siehe Seite 100 f. des Handbuchs "3.2 Rat und Tat"). Ist doch ganz einfach :top:

Ach ja, hätte ich fast vergessen:

Habe das Ganze heute Mittag erledigt und leider einige optische Probleme :( Bitte mal in meinem dazu erstellten Thema reinschauen und helfen

autopflege-tipps-hilfe/cleane-heckschei ... 56539.html

Danke vorab :)
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Fellenteee
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 15. Aug 2012, 07:31

uh, mir fällt gerade ein: Ich hab an der Frontscheibe nen schwarzen Klebepunkt für die Aufnahem eines Rückspiegelaufnehmers.
Umkehrschluss: Der Rückspiegelhalter-Aufnehmer ist da, also muss der RÜckspiegelhalter ran? und dann wohl wieder der Rückspiegel?

:D

Neee STVZO(oder wie auch immer sie jetzt heißt) regelt das schon so zwischen den ZEilen ;)


Biggie90

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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Biggie90 » 15. Aug 2012, 12:56

Schön das ihr das Teil nicht benutzt und für unnötig haltet. Sehe das ja genauso, aber es geht darum ob der Tüv das bemängelt und ihr könnt sagen was ihr wollt. Es gibt TÜV Prüfer die es bemängeln dann könnt ihr dem ewig erzählen das ihr das Teil nicht braucht, wenn der die Vorgabe hat es zu bemängeln, dann wird er es genug geben die es auch tun.

Die einzige Frage die ich mir Stelle ist ob es nach dem neuen Mängelbaum weiterhin bei einem gm bleibt oder zu einem em wird. Dabei spielt es keine Rolle wie wichtig das Teil ist, die Regeln das eh wie sie wollen :fuck:
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Fellenteee
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 15. Aug 2012, 13:04

wenn du angst hast, dann lies dir die STVZO durch und nimm sie mit, falls er etwas bemängelt.
Fertig!


Hoffes
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 15. Aug 2012, 20:10

Wäre sehr auf die Reaktion vom Prüfer gespannt :D
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Hotte
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hotte » 15. Aug 2012, 20:16

Schön das ihr das Teil nicht benutzt und für unnötig haltet. Sehe das ja genauso, aber es geht darum ob der Tüv das bemängelt und ihr könnt sagen was ihr wollt. Es gibt TÜV Prüfer die es bemängeln dann könnt ihr dem ewig erzählen das ihr das Teil nicht braucht, wenn der die Vorgabe hat es zu bemängeln, dann wird er es genug geben die es auch tun.
Dann machste es so wie ich und fragst den Chef vorher per Mail ob das erlaubt ist. ;)
Ich glaube ich hab die Antwort hier sogar mal irgendwo gepostet. Heckwischer wird nicht benötigt.
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"Schatz hier ist 80!!!"--Wieso stehen doch erst 60 auf dem Drehzahlmesser.....
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 15. Aug 2012, 22:36

Sag ich ja :D Laut einiger Internetquellen ist auch der Außenspiegel auf der Beifahrerseite laut § 56 der StVo nicht Pflicht ;)
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Biggie90 » 15. Aug 2012, 23:42

Gute idee Hotte das habe ich nämlich auch getan. Die Antwort der Dekra kurz gefasst lautet.
Wenn der Heckwischer komplett entfernt wird, Fußgänger nicht verletzt werden können und ein rechter Ausenspiegel vorhanden ist, dann ist es kein Mangel, sollte jedoch ausgetragen werden.

Wenn jedoch einer vorhanden ist muss dieser Funktionieren sonst ist es ein erheblicher Mangel und führt dazu, dass die Plakette nicht erteilt wird.

Also allen noch viel Spaß beim Glasstopfen kleben. :haha:
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 16. Aug 2012, 16:31

Sag ich ja :D Laut einiger Internetquellen ist auch der Außenspiegel auf der Beifahrerseite laut § 56 der StVo nicht Pflicht ;)
:dito:
den Spaß hab ich ja in ähnlciher Weise.

Ergebnis der STVZO:

Links=Pflicht
Rechts=kann weg, wenn ein Innenspiegel vorhanden ist
Innenspiegel=kann weg, wenn ein rechter (lol) Außenspiegel vorhanden ist.

Da muss auch nichts ein oder ausgetragen werden. Nur die Gefährdung von Personen in und außerhalb des Autos muss gewährleistet sein


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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 16. Aug 2012, 16:44

Es wäre echt toll, wenn ihr die Rechtsquellen zitiert, auf die ihr euch beruft. Alles andere ist nicht vertrauenswürdig.
Viele Grüße,
TOBI
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Fellenteee
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 16. Aug 2012, 18:29

ich hab mich jetzt mal ab der STVZO §56 bis ins hinterletzte Geheimnis der Rückspiegel gearbeitet.
Ergebnis Nr.1: Wie bekloppt ist Deutschland/EU mit ihren hirnrissigen Vorschriften. So etwas krankhaft beklopptes!!! Ich geh nach Afrika. Die haben zwar nicht unseren Lebensstandard,aber da gibts wahrscheinlich mehr gesunden Menschenverstand als bei uns. Nunja, "Es sei" und "jedem das Seine"

HAuptergebnis zum Thema welche Spiegel: Man benötigt mindestens 2 Spiegel - egal welche(STVZO§56)
Welche Spiegel erlaubt sind und wie sie gebaut sein müssen/welches Sichtfeld sie haben müssen ist nachzulesen unter 2003/97/EG Anhang III 2.1.1. sowie Anhang III 5


(da steht auch drinne, das ein Periskop kein Rückspiegel ist :rofl: )


Hoffes
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Re: Heckwischer cleanen? Erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 17. Aug 2012, 22:44

... einfach 2 Sicherungen raus. Eine für die Wischfunktion des Heckscheibenwischers, bei mir Steckplatz 1 im Sicherungskasten, und eine für die Scheibenwaschanlage, bei mir Steckplatz 16 (siehe Seite 100 f. des Handbuchs "3.2 Rat und Tat"). Ist doch ganz einfach :top:
Ich senke nun mal demütig mein Haupt :D

Musste gestern Morgen bei Regen feststellen, dass der vordere Scheibenwischer auch nicht funktionierte. Also wieder die eine Sicherung rein. Und komischerweise ist die Sicherung für die Scheibenwischfunktion des Frontscheibenwischers an die hintere Scheibenwaschanlage gekoppelt. Folglich kann man also nur die Sicherung für die Wischfunktion des hinteren Scheibenwischers entfernen... muss man nicht verstehen :meschugge:
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