Hier die Argumention von Audi (wird wohl auch etwa auf VW zutreffen)

"Durch das System des durchlüfteten Scheinwerfers, zirkuliert Luft von aussen
durch den Scheinwerfer. Aufgrund des offenen, spritzwassergeschützten Belüftungssystems
(erforderlich wegen Druckausgleich) gibt es innerhalb des Scheinwerfers unterschiedliche
Klimazonen ; sehr heisse Stellen, wo die Scheibe durch das Licht erwärmt wird und relativ
kühle Stellen, wo die Streuscheibe durch den Fahrtwind gekühlt wird.
Duch diesen Umstand kann es bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschieden zwischen
Scheinwerferinnerem und der Umgebung (zum Teil während der Fahrt) zu einer Kondensation
an der Streuscheibeninnenseite kommen, vor allem in der kalten Jahreszeit und/oder bei nasser
Witterung. Auftreten kann dies zum Beispiel nach Durchfahren von Waschstrassen, Dampfstrahlen
des Motors oder der Frontends, Temperaturveränderung über Nacht usw.
Besonders in der Nachheizphase, bei der durch den heissen Motor die Rückseite des Scheinwerfers
aufgeheizt wird, bei gleichzeitiger Abkühlung der Streuscheibe durch die kalte Aussenluft schlägt
sich auch die geringste Feuchtigkeit an der Innenseite der Scheibe nieder.
Durch Einsatz von Streuscheiben mit Klarglas- Optik ist dieses Phänoment besser erkennbar als an
Streuscheiben mit Profil. Der physikalische Vorgang der Scheinwerferbetauung ist ein optisches
Phänomen, der die Scheinwerferfunktion (Lichtleistung) nicht beeinflusst.
Duch die Schweinwerferbetauung kann es auch zu keiner Korrosion im Scheinwerferinneren kommen.
Bei der Betauung der Scheinwerfer muss die lichttechnisch wirksame Austrittsfläche an der Streuscheibe
nach 5-10 Minuten Fahrt mit eingeschaltetem Abblendlicht frei sein. Die restlichen Flächen der
Scheibeninnenseite können und dürfen nach der Fahrt noch betaut sein.
Dieses Phänomen kann an jedem Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer oder Heckleuchte auftreten, da dies
physikalisch bedingt ist.
Ein Tausch der Scheinwerfer/Leuchten ist somit nicht zulässig, da es sich hier um keinen technischen
Mangel im Sinne der Gewährleistung handelt."