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Xenon am Polo ohne LWR und SRA?
Verfasst: 23. Aug 2006, 00:00
von PoloFun 2004
Hallo,
habe gerade dieses bei eBay durch Zufall gefunden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=019
Was ist davon zu halten? Ich bin mit den MTEC sehr zufrieden, aber sicherlich hätte ich gerne Xenon an meinem Polo Fun. Bis jetzt haben mich die hohen Kosten für den Umbau abgeschreckt und für den Fun gibt es von VW sowieso keine Frontstoßstange mit einer Scheinwerferreinigungsanlage. Daher ist eine Umrüstung auf Xenon mit LWR und SRA für den Polo Fun technisch gar nicht möglich.
Da wäre so ein Gutachten natürlich von Vorteil. Ich weiß nur nicht, was ich davon halten soll.
Mfg
PoloFun 2004
gutachten
Verfasst: 23. Aug 2006, 00:15
von brutus
vergiss es
mfg
Verfasst: 23. Aug 2006, 00:16
von Shabar
Naja ... ich traue dem ganzen nicht so!

Verfasst: 23. Aug 2006, 01:07
von f6ler
Hi,
in anderen Foren wird das auch diskutiert - hier mal zwei Zitate:
Soeben habe ich vom TÜV Hessen (H Morlang) die folgende Email erhalten:
Zitat:
Vielen Dank für Ihre Information. Bisher war uns nicht bekannt, dass
hausinterne Informationen des TÜV Hessen in unlauterer Absicht im Internet
gegen Geld angeboten werden. Unsere Info K 23/01 besagt keineswegs, dass
auch heute noch Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Juli 2000) mit
Xenonlicht ohne Leuchtweitenregelung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage
nachgerüstet werden dürfen.
Die Bestimmungen des § 50 Abs. 10 besagen, dass Fahrzeuge die ab 1. Juli
2000 mit Xenonscheinwerfern in Verkehr kommen und Fahrzeuge, die ab dem 1.
April 2000 mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet werden, mit
Scheinwerferreinigungsanlage und mit automatischer Leuchtweitenregelung
ausgestattet sein müssen.
Ob ein Fahrzeug vor oder nach dem 1. April 2000 mit Xenonscheinwerfern
nachgerüstet wurde, lässt sich oftmals nicht sicher nachvollziehen und liese
sich nur mit "kriminalistischen" Methoden exakt recherchieren, was jedoch
nicht die Aufgabe eines TÜV ist. Aus diesem Grund haben wir mit K 23/01
unseren Mitarbeitern die Verfahrensweise, Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.
Juli 2000 und Xenonscheinwerfern aber ohne Scheinwerferreinigungsanlage
und/oder fehlender automatischer Leuchtweitenregelung, bei einer HU in jedem
Fall zu beanstanden. Die Arbeitsanweisung ist keineswegs als "TÜV-Gutachten"
zu verstehen.
Das Schreiben des KBA an die Hella KG stammt vom 25.02.1997 und beschreibt
die damas geltenden Bestimmungen, die mittlerweile nicht mehr gültig sind.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass Daten, die erst mal im Internet
eingestellt sind, nicht vollständig gelöscht werden können. Der TÜV Hessen
wird jedoch Maßnahmen ergreifen um den den Mißbrauch unserer Info
einzuschränken.
Damit wird erneut bestätigt, dass die Xenon "Gutachten" die bei ebay angeboten
werden, wertlos sind.
Geändert von softikuss (25-02-2004 um 14:34 Uhr).
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Original geschrieben von softikuss
Ich hatte soeben ein längeres Gespräch mit Herrn Hartmut Bruder, Technik Experte beim KBA Flensburg Tel 0461-316-0, zu dem o.a. Thema:
Laut seiner Stellungnahme gibt es KEINE legale Möglichkeit, Xenon (auch mit Originalscheinwerfern) nachzurüsten und auf einen Einbau einer
- automatischen Leuchtweitenregulierung
- einer Scheinwerferreinigungsanlage
zu verzichten. Außerdem muss sichergestellt sein, das beim Einschalten des Fernlichtes das Xenon Abblendlicht eingeschaltet bleibt.
Dies wird beispielsweise durch typenabhängige Nachrüstsätze (wie sie in meinem Beispiel von Hella angeboten werden) oder auch durch die Verwendung der entsprechenden Originalteile erreicht.
Ansonsten gibt es keinen legalen Weg, die "Gutachten" bei ebay sind also vollkommen wertlos und zielen einzig und alleine darauf, bei einer Kontrolle bei der Polizei Verwirrung zu stiften. Der TÜV trägt Xenon ohne LWR und SWRA nicht ein, so Herr Bruder.
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Ich glaube es bedarf keiner weiteren Worte - und hoffentlich fassen die den Ebay-Typen mal richtig an den Arsch!
Gruß und schließen bitte
Verfasst: 23. Aug 2006, 09:18
von TooMuchFun
Es gibt werksseitige Sonderaußnahmen für ein bestimmtes Modell von MB und ich glaube Jaguar. Das sind die einzigen Fahrzeuge, die legal OHNE aLWR und SWR fahren dürfen. Alles andere ist schlichtweg nicht legal, siehe f6lers Post.
Wenn ihr mir in die Karre fahrt und ich später sage "ich war geblendet von seinen Scheinwerfern" dann seit ihr ab dem Moment hin. Versicherung zahlt nicht und und und.. das wäre es mir nicht wert.
Verfasst: 23. Aug 2006, 09:33
von Chris79
Porsche hat meines Wissen auch keine aLWR, weil die nicht so tief "eintauchen" können, dass sie blenden. Sind aber alles Sonderabnahmen von Werk aus
Verfasst: 23. Aug 2006, 09:51
von TooMuchFun
Kann man bei eBay die Auktionen nicht mehr melden?
Verfasst: 23. Aug 2006, 10:39
von Polo Chris
Porsche hat meines Wissen auch keine aLWR, weil die nicht so tief "eintauchen" können, dass sie blenden. Sind aber alles Sonderabnahmen von Werk aus
mein daddys boxster hat eine LWR.
Verfasst: 23. Aug 2006, 10:39
von PsyKater
Eine LWR hat mein Polo auch, hat der Boxster denn auch eine
aLWR?

Verfasst: 23. Aug 2006, 10:41
von Chris79
Porsche hat meines Wissen auch keine aLWR, weil die nicht so tief "eintauchen" können, dass sie blenden. Sind aber alles Sonderabnahmen von Werk aus
mein daddys boxster hat eine LWR.
Ich red ja auch von nem richtigen Porsche ala 911

Verfasst: 23. Aug 2006, 10:52
von px
aLWR hat nen Porsche mit Sicherheit...
Was der TÜV da schreibt, klärt ja wohl alles. Wird wohl keiner damit durchkommen, beim 9N zu sagen, das Xenon wurde vor dem 01.04.2000 nachgerüstet worden - wenn doch, hätte ich gerne einen Videomitschnitt

Verfasst: 23. Aug 2006, 11:03
von Polo Chris
klar, ich meinte aLWR
die scheinwerfer gehen beim zünden der xenons immer einmal kurz rauf unter runter... das hat was bei nem boxster..
auch wenns kein "richtiger" porsche ist

Verfasst: 23. Aug 2006, 11:19
von px
die scheinwerfer gehen beim zünden der xenons immer einmal kurz rauf unter runter...
Ja, das ist aLWR, macht jedes Auto so damit

Verfasst: 23. Aug 2006, 11:20
von PsyKater

genau. PX kennt es vom elterlichen BMW, ich kenn es vom elterlichen MB, XXX kennt es vom elterlichen XXX und so weiter

Verfasst: 23. Aug 2006, 11:25
von px
Nur vom Polo kennt es keiner

Verfasst: 23. Aug 2006, 12:19
von Chris79
aLWR hat nen Porsche mit Sicherheit...
Ich hab das vor einiger Zeit mal aus sicherer Quelle gehört (weiss ich jetzt leider nicht mehr

) Der 911 hat keine aLWR, weil Heckmotor und straff gefedert, deswegen taucht er kaum ein und benötigt keine aLWR. Er kann auch hinten nicht beladen werden, also ist die aLWR beim 911er sinnlos
Verfasst: 23. Aug 2006, 12:54
von px
Okay, klingt logisch. Aber wäre beim Boxster doch nicht anders? Vor allem soo aufwendig ist das doch nicht mehr... ist allerdings wahr, das Ding hat nur eine Funktion bei ungleicher Beladung. Ich hab meins noch nie umgestellt, ausser so zum Rumspielen

Verfasst: 23. Aug 2006, 13:14
von Chris79
Der Bosxter hat Mittelmotor und hinten noch nen Kofferraum.
Ausserdem hat der Boxster nicht so ein sportliches Fahrwerk wie der 911er
Verfasst: 23. Aug 2006, 14:40
von Polo Chris
Der Bosxter hat Mittelmotor und hinten noch nen Kofferraum.
Ausserdem hat der Boxster nicht so ein sportliches Fahrwerk wie der 911er
ähem, dad is nich ganz richtig

Verfasst: 23. Aug 2006, 14:43
von PsyKater