Blinker als Standlicht

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Themenersteller
jareone
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Blinker als Standlicht

Ungelesener Beitragvon jareone » 16. Okt 2006, 22:39

hy leute

wollte mal fragen ob ihr ne ahnung habt was ich machen muss das die blinker dauerhaft leuchten als standlicht wie in denn usa danke schonmal im vorraus

mfg

dave
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Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 16. Okt 2006, 22:42

i Bild haters.
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Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 16. Okt 2006, 22:57

Ist diese Art von Standlicht legal? Die neuen BMW Modelle haben ja auch gelbes Standlicht


watercube
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Ungelesener Beitragvon watercube » 17. Okt 2006, 06:12

Ich hatte an meinem 2er Golf solche US-Blinker, die Dauerhaft geleuchtet haben und nur beim Blinken geblinkt haben und ich mußte sie nach ner Polizeikontrolle ausbauen! Waren zwar alles VW-Teile, aber die Polizei und auch der TÜV haben das net durchgelassen!
Keine Ahnung ob das inzwischen so erlaubt ist, weil man ja auch immer mehr Autos damit sieht, die nachgerüstet haben! Bei BMW ist das Serie und somit vom TÜV abgenommen!
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:arrow: Das Ende einer Ära!!!
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Ben_FSI
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Ungelesener Beitragvon Ben_FSI » 17. Okt 2006, 08:57

Hier im Ort fährt ein Passat rum, der an stelle seiner Seitenblinker auch Standlichter hat, in dem Fall dürfte es legal sein
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Steini
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Ungelesener Beitragvon Steini » 17. Okt 2006, 09:18

ich hatte gerade mein modul verkauft.

ich kann nur jedem raten, wer 2 linke hände und alles voller daumen hat, soll die finger von lassen.

aber trotzdem hatte ich mal einen scheinwerfer ausprobiert. funz wunderbar. sieht auch geil aus. gerade beim polo ist das geil
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 17. Okt 2006, 14:58

Erlaubt ist es meines Erachtens trotzdem nicht :!:
Viele Grüße,
TOBI
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Steini
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Ungelesener Beitragvon Steini » 17. Okt 2006, 15:37

Erlaubt ist es meines Erachtens trotzdem nicht :!:

wenn man alles ans auto baut was erlaubt ist, das würde kein spaß machen.

die us blinker sind ermessens sache des polizeibeamten :!:
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 17. Okt 2006, 15:52

Es ging hier ja nicht um Ermessenssache oder um Spaß. Die Frage war lediglich, ob der Einbau in Deutschland legal ist.

Ich hab mal in der StVZO nachgeblättert und folgende Sachen gefunden:
Eine Umrissleuchte nach $51b ist dieser Blinker nicht, auch, weil er nicht weiß ist, wie § 51b (2) fordert.
In § 54 (Fahrtrichtungsanzeiger.) steht auch nix darüber drin, nur dass die Fahrtrichtungsanzeiger (also Blinker) in einer bestimmten Frequenz blinken müssen und gelb sein müssen.
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. (...)
Also dürften die Blinker scheinbar mitleuchten, wenn sie als Standlicht weiß leuchten, als Blinker jedoch gelb blinken!
Soweit zur Gesetzeslage.
Meiner Ansicht nach nicht legal, aber Grauzone.

Letztlich ist die Frage, ob ein :polizei: dich anhält oder nicht. Aber das ist es immer.
Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
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Steini
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Ungelesener Beitragvon Steini » 17. Okt 2006, 16:27

Es ging hier ja nicht um Ermessenssache oder um Spaß. Die Frage war lediglich, ob der Einbau in Deutschland legal ist.

Ich hab mal in der StVZO nachgeblättert und folgende Sachen gefunden:
Eine Umrissleuchte nach $51b ist dieser Blinker nicht, auch, weil er nicht weiß ist, wie § 51b (2) fordert.
In § 54 (Fahrtrichtungsanzeiger.) steht auch nix darüber drin, nur dass die Fahrtrichtungsanzeiger (also Blinker) in einer bestimmten Frequenz blinken müssen und gelb sein müssen.
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. (...)
Also dürften die Blinker scheinbar mitleuchten, wenn sie als Standlicht weiß leuchten, als Blinker jedoch gelb blinken!
Soweit zur Gesetzeslage.
Meiner Ansicht nach nicht legal, aber Grauzone.

Letztlich ist die Frage, ob ein :polizei: dich anhält oder nicht. Aber das ist es immer.


begrenzungsleuchten sind immer gelb und nicht weiß !!!
siehe volvo bzw. nachbau von hella.

ach ist mir doch auch egal.

mach deine theorie und dann ist gut.

ich kann dir nur sagen das theorie und praxis ein unterschied wie tag und nacht ist, und wenn du mal in ferner zukunft ein auto mal richtig aufgebaut hast, dann wirst du die nie mit solchen kleinigkeiten beschäftigen wie us blinker
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 17. Okt 2006, 16:31

Begrenzungsleuchten = Standlicht
Begrenzungsleuchten sind keine Seitenmarkierungsleuchten, die haben ein extra Kapitel in der StVZO ;)

Ich stimme dir jedoch zu, dass das den meisten :polizei: en nicht auffallen / stören wird.
Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
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Steini
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Ungelesener Beitragvon Steini » 17. Okt 2006, 16:34

Begrenzungsleuchten = Standlicht
Begrenzungsleuchten sind keine Seitenmarkierungsleuchten, die haben ein extra Kapitel in der StVZO ;)

Ich stimme dir jedoch zu, dass das den meisten :polizei: en nicht auffallen / stören wird.
fein. danke. ;)
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