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Blinker als Standlicht
Verfasst: 16. Okt 2006, 22:39
von jareone
hy leute
wollte mal fragen ob ihr ne ahnung habt was ich machen muss das die blinker dauerhaft leuchten als standlicht wie in denn usa danke schonmal im vorraus
mfg
dave
Verfasst: 16. Okt 2006, 22:42
von Fabolous
Verfasst: 16. Okt 2006, 22:57
von Gast
Ist diese Art von Standlicht legal? Die neuen BMW Modelle haben ja auch gelbes Standlicht
Verfasst: 17. Okt 2006, 06:12
von watercube
Ich hatte an meinem 2er Golf solche US-Blinker, die Dauerhaft geleuchtet haben und nur beim Blinken geblinkt haben und ich mußte sie nach ner Polizeikontrolle ausbauen! Waren zwar alles VW-Teile, aber die Polizei und auch der TÜV haben das net durchgelassen!
Keine Ahnung ob das inzwischen so erlaubt ist, weil man ja auch immer mehr Autos damit sieht, die nachgerüstet haben! Bei BMW ist das Serie und somit vom TÜV abgenommen!
Verfasst: 17. Okt 2006, 08:57
von Ben_FSI
Hier im Ort fährt ein Passat rum, der an stelle seiner Seitenblinker auch Standlichter hat, in dem Fall dürfte es legal sein
Verfasst: 17. Okt 2006, 09:18
von Steini
ich hatte gerade mein modul verkauft.
ich kann nur jedem raten, wer 2 linke hände und alles voller daumen hat, soll die finger von lassen.
aber trotzdem hatte ich mal einen scheinwerfer ausprobiert. funz wunderbar. sieht auch geil aus. gerade beim polo ist das geil
Verfasst: 17. Okt 2006, 14:58
von PsyKater
Erlaubt ist es meines Erachtens trotzdem nicht

Verfasst: 17. Okt 2006, 15:37
von Steini
Erlaubt ist es meines Erachtens trotzdem nicht

wenn man alles ans auto baut was erlaubt ist, das würde kein spaß machen.
die us blinker sind ermessens sache des polizeibeamten

Verfasst: 17. Okt 2006, 15:52
von PsyKater
Es ging hier ja nicht um Ermessenssache oder um Spaß. Die Frage war lediglich, ob der Einbau in Deutschland legal ist.
Ich hab mal in der StVZO nachgeblättert und folgende Sachen gefunden:
Eine Umrissleuchte nach $51b ist dieser Blinker nicht, auch, weil er nicht weiß ist, wie § 51b (2) fordert.
In § 54 (Fahrtrichtungsanzeiger.) steht auch nix darüber drin, nur dass die Fahrtrichtungsanzeiger (also Blinker) in einer bestimmten Frequenz blinken müssen und gelb sein müssen.
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. (...)
Also dürften die Blinker scheinbar mitleuchten, wenn sie als Standlicht weiß leuchten, als Blinker jedoch gelb blinken!
Soweit zur Gesetzeslage.
Meiner Ansicht nach
nicht legal, aber Grauzone.
Letztlich ist die Frage, ob ein
dich anhält oder nicht. Aber das ist es immer.
Verfasst: 17. Okt 2006, 16:27
von Steini
Es ging hier ja nicht um Ermessenssache oder um Spaß. Die Frage war lediglich, ob der Einbau in Deutschland legal ist.
Ich hab mal in der StVZO nachgeblättert und folgende Sachen gefunden:
Eine Umrissleuchte nach $51b ist dieser Blinker nicht, auch, weil er nicht weiß ist, wie § 51b (2) fordert.
In § 54 (Fahrtrichtungsanzeiger.) steht auch nix darüber drin, nur dass die Fahrtrichtungsanzeiger (also Blinker) in einer bestimmten Frequenz blinken müssen und gelb sein müssen.
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. (...)
Also dürften die Blinker scheinbar mitleuchten, wenn sie als Standlicht weiß leuchten, als Blinker jedoch gelb blinken!
Soweit zur Gesetzeslage.
Meiner Ansicht nach
nicht legal, aber Grauzone.
Letztlich ist die Frage, ob ein
dich anhält oder nicht. Aber das ist es immer.
begrenzungsleuchten sind immer gelb und nicht weiß !!!
siehe volvo bzw. nachbau von hella.
ach ist mir doch auch egal.
mach deine theorie und dann ist gut.
ich kann dir nur sagen das theorie und praxis ein unterschied wie tag und nacht ist, und wenn du mal in ferner zukunft ein auto mal richtig aufgebaut hast, dann wirst du die nie mit solchen kleinigkeiten beschäftigen wie us blinker
Verfasst: 17. Okt 2006, 16:31
von PsyKater
Begrenzungsleuchten = Standlicht
Begrenzungsleuchten sind keine Seitenmarkierungsleuchten, die haben ein extra Kapitel in der StVZO
Ich stimme dir jedoch zu, dass das den meisten

en nicht auffallen / stören wird.
Verfasst: 17. Okt 2006, 16:34
von Steini
Begrenzungsleuchten = Standlicht
Begrenzungsleuchten sind keine Seitenmarkierungsleuchten, die haben ein extra Kapitel in der StVZO
Ich stimme dir jedoch zu, dass das den meisten

en nicht auffallen / stören wird.
fein. danke.
