Hi,
Ich habe da mal eine Frage zwecks der Anbringung meines Kennzeichens.
Im Voraus, bitte nicht steinigen, wenn das Thema irgendwo schon mal stand, ich habe nichts wirklich dazu gefunden
Also, los gehts:
Mir hat warscheinlich jemand versucht die Kennzeichen zu klauen... zum Glück ist er gescheitert. Aber derjenige hat trotzdem ganze Arbeit geleistet. Denn vorne war der komplette Kennzeichenhalter zerbrochen, und am hinteren die linke Schraube samt ein Stückchen der Stoßstange aus derselben rausgebrochen.
Vorn hab ich das ganze erstmal provisorisch gelöst: http://imgur.com/a/dJFvW
Hinten hab ich das auch erstmal provisorisch gemacht, indem ich einfach die linke Schraube (die rechte Schraube ist noch fest) einfach n bisschen weiter unten reingeschraubt hab. Das hintere Kennzeichen ist jetzt halt nichtmehr waagerecht, sondern hat ca. 10° Neigung.
Jetzt zu meiner Frage:
Könnte ich das auch so lassen, wie es jetzt ist, oder bekomme ich da Probleme mit der Polizei?
Wenn die Frage aufkommt, warum ich das so lassen will... irgendwie gefällts mir und es ist halt mal was Anderes
Und ja, meine Frontstoßstange sieht aus wie Sau...das weis ich
Danke schon mal für die Antworten !
rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
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Themenersteller - Beiträge: 12
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Das regelt (oder auch nicht) der §10 der FZV. LinkKönnte ich das auch so lassen, wie es jetzt ist, oder bekomme ich da Probleme mit der Polizei?
Meine Polo GTI Umbauten.
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Themenersteller - Beiträge: 12
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Das regelt (oder auch nicht) der §10 der FZV. LinkKönnte ich das auch so lassen, wie es jetzt ist, oder bekomme ich da Probleme mit der Polizei?
Mh...ich finde da jetzt nichts, was dagegen sprechen würde...oder irre ich mich da?
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Ich auch nicht. Wüsste auch nicht, was dagegen spräche, solange die Lesbarkeit garantiert bleibt, also das Kennzeichen nicht gerade vertikal oder auf dem Kopf steht. Gibt auch immer mal wieder Ratte-Look Karren, die so rumfahren:
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Re: rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Da steht ja eigentlich nur ein Maß drin, was zwingend ist. Die untere Kennzeichen Kante muss mindestens 200mm über dem Boden sein. Dass das waagerecht angebracht sein muss steht da nicht.
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Da steht aber Vertikalwinkel, nicht Horizontalwinkel. Das ist die gleiche Regelung, wie bei den Motorrädern. Die Jungs biegen die aus Schönheitsgründen ja gerne so nach oben(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein;
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Ok, danke
...wo gerade das Thema Ratte gefallen ist....hat eigentlich schonmal jemand nen Polo 9n als Ratte gesehn?
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Dauernd. Liegt vermutlich am mittlerweile nicht ganz unerheblichen Alter
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen
Echt? Ich hab da noch nie welche gesehen...gibts da irgendwo Bilder? Google und co. spuckt da nichts zu aus. Zumindest hab ich nix gefundenDauernd. Liegt vermutlich am mittlerweile nicht ganz unerheblichen Alter
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