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rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 11:00
von habbldibub
Hi,
Ich habe da mal eine Frage zwecks der Anbringung meines Kennzeichens.
Im Voraus, bitte nicht steinigen, wenn das Thema irgendwo schon mal stand, ich habe nichts wirklich dazu gefunden :angst:

Also, los gehts:
Mir hat warscheinlich jemand versucht die Kennzeichen zu klauen... zum Glück ist er gescheitert. Aber derjenige hat trotzdem ganze Arbeit geleistet. Denn vorne war der komplette Kennzeichenhalter zerbrochen, und am hinteren die linke Schraube samt ein Stückchen der Stoßstange aus derselben rausgebrochen.
Vorn hab ich das ganze erstmal provisorisch gelöst: http://imgur.com/a/dJFvW
Hinten hab ich das auch erstmal provisorisch gemacht, indem ich einfach die linke Schraube (die rechte Schraube ist noch fest) einfach n bisschen weiter unten reingeschraubt hab. Das hintere Kennzeichen ist jetzt halt nichtmehr waagerecht, sondern hat ca. 10° Neigung.
Jetzt zu meiner Frage:
Könnte ich das auch so lassen, wie es jetzt ist, oder bekomme ich da Probleme mit der Polizei?

Wenn die Frage aufkommt, warum ich das so lassen will... irgendwie gefällts mir und es ist halt mal was Anderes :rolleyes:
Und ja, meine Frontstoßstange sieht aus wie Sau...das weis ich :D
Danke schon mal für die Antworten !

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 11:51
von RollinCrew
Könnte ich das auch so lassen, wie es jetzt ist, oder bekomme ich da Probleme mit der Polizei?
Das regelt (oder auch nicht) der §10 der FZV. Link

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 12:04
von habbldibub
Könnte ich das auch so lassen, wie es jetzt ist, oder bekomme ich da Probleme mit der Polizei?
Das regelt (oder auch nicht) der §10 der FZV. Link

Mh...ich finde da jetzt nichts, was dagegen sprechen würde...oder irre ich mich da?

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 15:20
von RollinCrew
Ich auch nicht. Wüsste auch nicht, was dagegen spräche, solange die Lesbarkeit garantiert bleibt, also das Kennzeichen nicht gerade vertikal oder auf dem Kopf steht. Gibt auch immer mal wieder Ratte-Look Karren, die so rumfahren:

Bild

Re: rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 19:03
von cyclone001
Da steht ja eigentlich nur ein Maß drin, was zwingend ist. Die untere Kennzeichen Kante muss mindestens 200mm über dem Boden sein. Dass das waagerecht angebracht sein muss steht da nicht.

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 20:05
von Dieselaktivist
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 21:13
von RollinCrew
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein;
Da steht aber Vertikalwinkel, nicht Horizontalwinkel. ;) Das ist die gleiche Regelung, wie bei den Motorrädern. Die Jungs biegen die aus Schönheitsgründen ja gerne so nach oben :rolleyes:

Bild

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 31. Aug 2016, 23:29
von habbldibub
Ok, danke :)



...wo gerade das Thema Ratte gefallen ist....hat eigentlich schonmal jemand nen Polo 9n als Ratte gesehn? :D

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 1. Sep 2016, 09:00
von px
Dauernd. Liegt vermutlich am mittlerweile nicht ganz unerheblichen Alter :lol:

rechtliche Frage zwecks Kennzeichen

Verfasst: 1. Sep 2016, 19:42
von habbldibub
Dauernd. Liegt vermutlich am mittlerweile nicht ganz unerheblichen Alter :lol:
Echt? Ich hab da noch nie welche gesehen...gibts da irgendwo Bilder? Google und co. spuckt da nichts zu aus. Zumindest hab ich nix gefunden :D