Hallo,
könnt mir ja mal erklären warum oder warum nicht das Lakieren der Frontscheinwerfer erlaubt ist oder die Betriebserlaubnis des Polo erlischt...
Danke Jan
Lakieren der Frontscheinwerfer erlaubt?
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polo9N.info | polo6R.info- Beiträge: 24351
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Ich glaube, so wirklich weiß das keiner. Das Argument ist, dass ja die Reflektoren der Scheinwerfer nicht lackiert werden. Der Rest, der lackiert wird, ist ja nur farblich an den Rest angeglichen, damit das einheitlich aussieht. Für die Reflektion erforderlich sind nur Teilbereiche.
Aber wie der TÜV das sieht, weiss ich nicht wirklich.
Aber wie der TÜV das sieht, weiss ich nicht wirklich.
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
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Themenersteller
Hallo, Problem gelöst!
Also die Frontscheinwerfer als ganzes haben eine EU-Freigabe.
Beim öffnen der Scheinwerfer erlischt diese schon, und beim Lakieren
ebenfalls.... KEIN TÜF der Welt wird also diese Scheinwerfer eintragen.
Wenn man solche dran hat, erlischt die Betriebserlaubnis.
Bin aber weiter auf der Suche, sie doch eizutragen.....
Gruß Jan
Also die Frontscheinwerfer als ganzes haben eine EU-Freigabe.
Beim öffnen der Scheinwerfer erlischt diese schon, und beim Lakieren
ebenfalls.... KEIN TÜF der Welt wird also diese Scheinwerfer eintragen.
Wenn man solche dran hat, erlischt die Betriebserlaubnis.
Bin aber weiter auf der Suche, sie doch eizutragen.....
Gruß Jan
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