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Lakieren der Frontscheinwerfer erlaubt?

Verfasst: 20. Jul 2005, 18:54
von Gast
Hallo,
könnt mir ja mal erklären warum oder warum nicht das Lakieren der Frontscheinwerfer erlaubt ist oder die Betriebserlaubnis des Polo erlischt...


Danke Jan

Verfasst: 20. Jul 2005, 20:39
von px
Ich glaube, so wirklich weiß das keiner. Das Argument ist, dass ja die Reflektoren der Scheinwerfer nicht lackiert werden. Der Rest, der lackiert wird, ist ja nur farblich an den Rest angeglichen, damit das einheitlich aussieht. Für die Reflektion erforderlich sind nur Teilbereiche.

Aber wie der TÜV das sieht, weiss ich nicht wirklich.

Verfasst: 21. Jul 2005, 17:10
von Gast
Hallo, Problem gelöst!
Also die Frontscheinwerfer als ganzes haben eine EU-Freigabe.
Beim öffnen der Scheinwerfer erlischt diese schon, und beim Lakieren
ebenfalls.... KEIN TÜF der Welt wird also diese Scheinwerfer eintragen.
Wenn man solche dran hat, erlischt die Betriebserlaubnis.
Bin aber weiter auf der Suche, sie doch eizutragen.....



Gruß Jan