Danke, BenniBitte BTT
Spamt hier nicht mysp@ce´s thread zu ja
gerht hier um sein TFL nicht um eure Standlichtbirnen oder Innenraumlichter...
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Eure Umbauten und alles, was nicht auf die "Mein Polo"-Seite passt
Danke, BenniBitte BTT
Spamt hier nicht mysp@ce´s thread zu ja
gerht hier um sein TFL nicht um eure Standlichtbirnen oder Innenraumlichter...
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Gibt es dazu ein Gesetz?Aber Blau ist da eine andere Sache, weil blau immer eine Farbe für Dienstwagen der Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr ist
Wenn mir so einer begegnet, dann nutze ich meine LichthupeAlso ja die leuchten wirklich blau.
Kleines Plastikteil wodurch man das Stromkabel in diesem Fall das Standlichtkabel steckt und an der anderen öffnung das Kabel für die LEDs und mithilfe von ner kleinen Nadel die dann ins Stromkabel vom Standlicht geht bekommt das andere Kabel Strom. Ohne das Kabel selbst damit zu beschädigen.
Bist du dir da sicher?Also ja die leuchten wirklich blau. Mit E-Prüfzeichen.
Ja gibt esGibt es dazu ein Gesetz?
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Tb.-Nr.: 138100
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht| oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld: 20,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: ---
Wobei man bei einem solchen Verhalten in der Regel Vorsatz unterstellen würde, die Rechtsfolgen würden sich dann wie folgt ändern:
Bußgeld : 40,- € zzgl. Gebühren und Auslagen
Punkte: 1
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: B
Stimmt auch wiederAls TFL darf man es in der EU nur einsetzen wenn es die Bezeichnung R87 trägt und die entsprechenden ECE-Normen einhält. Und das tut es sicher nicht!
....von in.Pro - das sieht ziemlich geil aus...
Der Gesetzgeber schreibt dir genau vor, wie die Teile zu leuchten haben und wie nicht. Die Müssen zum Beispiel bei eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt leuchten...Wenn ich die dinger umklemme das sie nur noch wie vom gesetz her dann leuchten wenn sie sollen. Ist das dann legaler ?
Bzw. würde das dann gehen?
Der Gesetzgeber schreibt dir genau vor, wie die Teile zu leuchten haben und wie nicht. Die Müssen zum Beispiel bei eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt leuchten...Wenn ich die dinger umklemme das sie nur noch wie vom gesetz her dann leuchten wenn sie sollen. Ist das dann legaler ?
Bzw. würde das dann gehen?
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