Das sollte mich ziemlich wundern, auch weil zwischen ihm und dem Crash noch 2 andere Fahrzeuge waren.wie siehts da mit der schuld sache aus? bekommt der rentner ne teilschuld?
Ich finde zwar auch, daß viele Schleich-Rentner den Führerschein abgeben sollten, aber daß hier die Primärschuld bei gullidriver liegt, sollte jedem klar sein:
§3 (1) StVO
Er (der Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Hätte er das (wie seine beiden Vordermänner) getan, dann gäbe es diesen Thread gar nicht
