Eintragung technischer Daten KFZ-Zulassung

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Eintragung technischer Daten KFZ-Zulassung

Ungelesener Beitragvon vwpolo2006 » 5. Apr 2007, 12:14

Hallo zusammen!

Ich war gestern auf der KFZ-Zulassung und habe meine Federn und die Räder eintragen lassen.

Das ich Zulassungsbescheinigung Teil I neu bekomme ist klar, aber warum denn bitte auch Zulassungsbescheinigung Teil II?

Bei dem alten Brief "also früher" wurde ja nur die Zulassung getauscht, 11,70 € zahlen und gut, heute für den beiden scheiß 25,80 €

Ist das jetzt so oder ham die mich beschissen?

Zudem wurde auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II jediglich drauf geschrieben, das es einen neuen Zulassungsbescheinigung Teil II gibt mit folgender Nummer, und sonst nix.

Versteh ich nicht, das ist doch reinste abzocke!

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px
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Ungelesener Beitragvon px » 5. Apr 2007, 13:05

Dass die beides austauschen wusste ich, das ist normal. Einer der Gründe, warum ich meine Federn und Räder nicht eintragen lasse, sondern die Papiere mitführe ;)


expose
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Ungelesener Beitragvon expose » 5. Apr 2007, 13:46

Dass die beides austauschen wusste ich, das ist normal. Einer der Gründe, warum ich meine Federn und Räder nicht eintragen lasse, sondern die Papiere mitführe ;)

ist sowas zulässig, das eintragungspflichtige Dinge vom Tüv abgenommen werden, aber dann lediglich die Papiere mitgeführt werden müssen? Ist das neu?
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Ungelesener Beitragvon vwpolo2006 » 5. Apr 2007, 14:10

wäre mir auch neu, muss doch so bald wie möglich eingetragen werden.


DerSteiner

Ungelesener Beitragvon DerSteiner » 5. Apr 2007, 14:24

nöö muss ned.. bei nächster gelegenheit heißt es

ich musste aber sofort motorhaube eintragen lassen


expose
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Ungelesener Beitragvon expose » 5. Apr 2007, 15:07

nöö muss ned.. bei nächster gelegenheit heißt es

ich musste aber sofort motorhaube eintragen lassen
Im letzten Wisch den ich gesehen habe hieß es "unverzüglich" und das war ende 2006
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Ungelesener Beitragvon px » 5. Apr 2007, 15:57

Ob das neu ist, weiß ich nicht. In meinen TÜV-Bescheinigungen steht auf jeden Fall "bei nächster Änderung der Fahrzeugpapiere". Sprich wenn ich den Wagen ummelde oder sonstiges, sollte ich das mit in die Papiere übernehmen lassen, bis dahin reicht das Mitführen der Bescheinigungen aus.

Es gab aber schon immer Gutachten, die die sofortige Eintragung verlangten. Ob das jetzt generell so ist, weiß ich wie gesagt nicht.
ist sowas zulässig, das eintragungspflichtige Dinge vom Tüv abgenommen werden, aber dann lediglich die Papiere mitgeführt werden müssen? Ist das neu?
Also Felgen und Fahrwerke etc. sind in dem Sinne meistens nicht eintragungspflichtig. Das ist etwas verwirrend von den Begrifflichkeiten. Meine Felgen-/Radkombi muss vom TÜV abgenommen werden, ebenso mein Fahrwerk bzw. die Federn. Ursächlich dafür ist, dass durch die Anbringung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs grundsätzlich erlischt. Der TÜV begutachtet nur die Eignung der Bauteile sowie deren vorschriftsmäßiger Anbringung etc. und bescheinigt dies. Sowas wie Motortuning z.B. ist immer eintragungspflichtig, sprich die Papiere müssen umgehend korrigiert werden.
Zuletzt geändert von px am 5. Apr 2007, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.


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Ungelesener Beitragvon vwpolo2006 » 5. Apr 2007, 16:01

Aber ich dachte bei Fahrwerksänderungen (Federn, Dämpfer wie auch immer)
muss es sofort eingetragen werden, also bei mir steht das drauf.

Ich schau heut mal wenn ich zu Hause bin was genau darauf steht.


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Ungelesener Beitragvon px » 5. Apr 2007, 16:03

Aber ich dachte bei Fahrwerksänderungen (Federn, Dämpfer wie auch immer)
muss es sofort eingetragen werden, also bei mir steht das drauf.

Ich schau heut mal wenn ich zu Hause bin was genau darauf steht.
Kann schon sein. Bei mir steht's eben nicht, das war auch zu meiner "TÜV-Zeit" auch normal so. Es muss umgehend abenommen werden von TÜV oder Dekra, das ist klar. Aber mehr auch nicht, das steht auch ausdrücklich so in den TÜV-Bescheinigungen.

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So sieht das typischerweise aus, hier ein Gutachten für HR-Distanzen. Darin beschrieben die Mitführungspflicht, die nach Eintragung erlischt. Der eigentlich interessante Teil steht aber auf dem TÜV-Wisch, steht ja auch da :D Meine TÜV-Bescheinigungen habe ich grad nicht zur Hand, aber ihr glaubt mir sicher *g*

Bindend ist natürlich ausschließlich, was im konkreten Fall in euren TÜV-Bescheinigungen steht :!:


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Ungelesener Beitragvon expose » 5. Apr 2007, 21:28

na mal schauen was bei meinem kram so alles an papieren dabei sein wird. wenn das so ist, dann würd ich auch besser die papiere mitführen. wann komme ich auch schonmal zur zulassungsstelle, das wird erst passieren wenn ich den wagen verkaufe, wenn überhaupt.
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Ungelesener Beitragvon vwpolo2006 » 5. Apr 2007, 21:56

Bei mir im Dekra Gutachten steht als letzter Satz:

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Naja gut, ich habs jetzt drin stehen.

Achja um zum eigentlichten Thema, ist also normal das man neuen Bescheinigung Teil II bekommt?


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Ungelesener Beitragvon expose » 6. Apr 2007, 15:57

Bei mir im Dekra Gutachten steht als letzter Satz:

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Naja gut, ich habs jetzt drin stehen.

Achja um zum eigentlichten Thema, ist also normal das man neuen Bescheinigung Teil II bekommt?
Ist normal, die wenn man dort aufschlägt gibbet nur noch einen neuen Kfz Brief zurück
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