Heute hat der Postmann dreimal geklingelt...ein Einschreibebrief mit Rückschein für mein Frauchen

Ausschlussverfahren nach § 5,3 der Satzung des ACV
Sehr geehrte Frau...,
unseren Mitgliedsunterlagen entnehmen wir, dass Sie in der Vergangenheit die ACV-Leistungen aus dem Bereich der Schutzbriefversicherung überdurchschnittlich in Anspruch genommen haben.
Nach § 5, Ziffer 3, der Satzung des ACV hat der Clubvorstand die Möglichkeit, Sie im Interesse des ACV auszuschließen.
Wir haben das Ausschlussverfahren eingeleitet und geben Ihnen die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreiben hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Die Landesgruppe wurde gleichzeitig informiert und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
Unter Berücksichtigung Ihrer und der Stellungnahme der Landesgruppe wird der Clubvorstand über den Ausschluss beraten und entscheiden.
Wie weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass während des Ausschlussverfahrens die Mitgliedschaft und damit auch jede weitere Inanspruchnahme der ACV-Leistungen ruht.
Sind also 3 Pannendienst rufe pro Jahr überdurchschnittlich ?
- Zwei Radwechsel (unterwegs)
- Einmal Abschleppen in der Werkstatt (10km), defekter ABS-Sensor = kaum Bremsen möglich.
Am Mittwoch haben wir ein Termin und werden uns rechtlich Beraten lassen, denn eigentlich wollten wir dieses Jahr den sog. Partnertarif machen, der somit nicht möglich ist. Bleibt meine Frau unterwegs mit dem Auto liegen, muss Sie ggf. die Gelben rufen und einen seperaten Vertrag abschließen...was somit mal 60 Euro im Jahr mehr kostet. Mal schauen entweder wir können die Mitgliedschaft erstreiten oder ich versuche den Vertrag fristlos zu kündigen...um dann bei den Gelben ein PartnerTarif zu machen.