TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

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mysp@ce
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TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

Ungelesener Beitragvon mysp@ce » 19. Jun 2009, 13:01

Moin Moin,

ich war beim TÜV und habe dort meine neuen Felgend + neues Fahrwerk begutachten lassen. Alles geklappt und habe auch ein Stück Papier bekommen, auf dem sowas wie bestanden steht ...

Meine Frage, reicht es aus, wenn ich das Gutachten vom TÜV immer im Auto mitführe, oder muss ich den Fahrzeugschein neu austellen lassen?

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Gast

Re: TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

Ungelesener Beitragvon Gast » 19. Jun 2009, 13:09

Hi, das müsste auf dem Gutachten draufstehen, ob du es sofort eintragen lassen musst oder nicht.

Bei mir steht drauf, dass man die Umbauten bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen soll.
Bis dahin reicht, wenn man das Gutachten mitführt.


=flo=

Re: TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

Ungelesener Beitragvon =flo= » 19. Jun 2009, 13:18

Es steht immer dabei, dass das bei der nächsten "Befassung" (Anmeldung o. ä.) zu erledigen ist.

Allerdings hab ich der Einfachkeit halber mir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen. Wenn ich Geld für Felgen, Reifen und Fahrwerk habe, dann hab ich auch noch die 9,xx € für nen neuen Schein. Ich müsste auch Gutachten für Rad-/Reifenkombination und Fahrwerk mitführen. Der Schein ist einfacher.


MfG Flo


kendall
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Re: TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

Ungelesener Beitragvon kendall » 19. Jun 2009, 13:55

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei der nächsten Vorführung erforderlich"
oder "Eine Berichtigung der Fzg.papiere ist unverzüglich erforderlich" steht drauf;
letzteres z.B. bei einer Einzelabnahme wo kein Gutachten vorhanden war (gestern gemacht, muß nächste Woche also auch nen neuen Schein haben...).

Gruß Karsten
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mysp@ce
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Re: TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

Ungelesener Beitragvon mysp@ce » 19. Jun 2009, 14:50

... "Eine Berichtigung der Fzg.papiere ist unverzüglich erforderlich" steht drauf;
letzteres z.B. bei einer Einzelabnahme wo kein Gutachten vorhanden war ...

Danke für die Antworten. Bei mir steht das selbe wie kendall geschrieben hat drauf. Aber du schreibst "kein Gutachten vorhanden war" ich habe doch aber für beides ein Gutachten vom Hersteller. Naja also das heißt ich muss dann mal nächste Woche zur Zulassungstelle ... :|


smithy
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Re: TÜV Gutachten > Neuer Fahrzeugschein?

Ungelesener Beitragvon smithy » 19. Jun 2009, 14:58

Moin,

du MUSST nicht zur Zulassungsstelle... Warum? Nur damits im Schein steht? Is quatsch... Man sollte es, wenn man es schafft ja... Aber das hat bei mir bis heute noch keinen Beamten interessiert! ;) Also leg den Zettel einfach ins Handschuhfach und gut is...

MfG
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