
geblitzt was nun :D
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Themenersteller
Re: geblitzt was nun :D
scheiß auf das Geld das seh ich ja ein nur ich bin Selbständig und wenn ich 1 Monat nicht fahren kann verdiene ich auch kein Geld,... soviel dazu warum ich versuche mich davor zu drücken ^^
Nichts für ungut, aber dann biste selbst schuld. Gerade dann, wenn man auf seinen Lappen nicht verzichten kann, sollte man sich auch entsprechend verhalten!
Vor ein paar Jahren konnte man zumindest noch einen anderen Fahrer angeben, den es eventuell nicht ganz so hart trifft (Mutter, Vater, Oma, Opa, etc.). Das geht heute praktisch nicht mehr.
Verjährung gilt natürlich nur dann, wenn man bis zum jeweiligen Ablauf nicht angeschrieben worden ist. Ist bei dir nicht der Fall. Und abstreiten, dass der Brief nicht angekommen sei, bei nem behördlichen Brief, ist auch ziemlich unglaubhaft.
Von daher haste schlicht und ergreifend Pech gehabt.
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Themenersteller
Re: geblitzt was nun :D
Ich persönlich habe seit 3 Monaten keine Post bekommen
nur meine mutter hat 1 Brief bekommen wo sie ankreuzte aussage verweigert,....
nur meine mutter hat 1 Brief bekommen wo sie ankreuzte aussage verweigert,....
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Re: geblitzt was nun :D
Eingang beim Halter zählt - Verjährung ist in deinem Fall wie gesagt wurde kein Thema mehr.
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
Re: geblitzt was nun :D
Nichts für ungut, aber dann biste selbst schuld. Gerade dann, wenn man auf seinen Lappen nicht verzichten kann, sollte man sich auch entsprechend verhalten!
Vor ein paar Jahren konnte man zumindest noch einen anderen Fahrer angeben, den es eventuell nicht ganz so hart trifft (Mutter, Vater, Oma, Opa, etc.). Das geht heute praktisch nicht mehr.
da stimm ich dir voll und ganz zu. wer seinen lappen behalten will, sollte dementsprechend fahren!
wie schon mehrfach gesagt, der erste brief an den halter unterbricht die verjährung. somit können die behörden weiter ermitteln. und glaub mir, die haben viele möglichkeiten dich zu ermitteln

Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback 2,0 TDI
Re: geblitzt was nun :D
Verkaufe doch deine Strafe
Gibt "Firmen" die vermitteln dann den vermeindlichen Fahrer an knastis o.ä. die nehmen dann das Fahrverbot auf sich, ebenso die Punkte, du musst es halt nur zahlen.. Etwas mehr als die eigentliche Strafe.
Ist insoweit legal wenn die Person selbst sagt das sie gefahren sei, wenn deine Mutter nochmal Post bekommt mit der Nachfrage wer denn nun gefahren ist.
Gruss --Jörg--
P.S.: obwohl ich ja dazu stehe das man den Mist den man selbst gebaut hat auch selbst wieder ausbaden sollte. ( war schon selbst 2 x jeweils einen Monat zu Fuss und mit dem Rad unterwegs)

Gibt "Firmen" die vermitteln dann den vermeindlichen Fahrer an knastis o.ä. die nehmen dann das Fahrverbot auf sich, ebenso die Punkte, du musst es halt nur zahlen.. Etwas mehr als die eigentliche Strafe.
Ist insoweit legal wenn die Person selbst sagt das sie gefahren sei, wenn deine Mutter nochmal Post bekommt mit der Nachfrage wer denn nun gefahren ist.
Gruss --Jörg--
P.S.: obwohl ich ja dazu stehe das man den Mist den man selbst gebaut hat auch selbst wieder ausbaden sollte. ( war schon selbst 2 x jeweils einen Monat zu Fuss und mit dem Rad unterwegs)
Die Steigerung an Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes !
Fahrzeuge:
Polo 9N Special
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- Beiträge: 2775
- Registriert: 28. Aug 2006, 17:26
Re: geblitzt was nun :D
Dann gilt immer noch der Ermessensspielraum und wieviele Punkte du schon gesammelt hast.Selbständigkeit kann ich nachweisen hab ja nen Gewerbeschein ,....
Mein Vater hat Erfahrung damit

Beim zweiten Mal hat der Spaß, ohne Gasleck aber fast genauso schnell, um die 600 Euro + Punkte gekostet.
In beiden Fällen brauchte er einen Anwalt und die Punkte gabs es trotzdem.
Fahrzeuge:
Polo 9N3 Sportline
Re: geblitzt was nun :D
Also mein besten Willen wer 126 km/h fährt statt der erlaubten 80 muß damit rechnen geblitzt zu werden noch dazu wenn die Autobahn wie ich annehme dicht an der Ortschaft vorbeiführt oder ganz und gar durchgeht da sollte man auch mal an die Anwohner denken und wenn ich Dich richtig verstanden habe bist du doch bewusst zu schnell gefahren !!ODER??? und zum Thema Strafe verkaufen kann ich Dir sagen das es strafbar ist wenn dei das rausfinden gehst du für immer zu fuß also lass es besser und akzeptiere die Strafe und lern daraus es gibt ja auch Navis die auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen dazu muss man sich garnicht navigieren lassen sondern einfach nur auf " Karte anzeigen "gehen ich kenn es ja von mir auch das man mal eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht und es dann blitzt aber 46km/h zu schnell ist schon ordentlich!!!
Fahrzeuge:
Polo 9N Basis
Re: geblitzt was nun :D
ach leute...
er ist zuschnell gefahren.. und?
er hat einfach nur pech gehabt.. und nen schlechtes navi... meins zeigt die blitzer an.. auch die mobilen!! so fahre ich seid 3 jahren blitz frei
also was lernen wir da draus?
NONF
NIE OHNE NAVI FAHREN
er ist zuschnell gefahren.. und?
er hat einfach nur pech gehabt.. und nen schlechtes navi... meins zeigt die blitzer an.. auch die mobilen!! so fahre ich seid 3 jahren blitz frei

also was lernen wir da draus?
NONF
NIE OHNE NAVI FAHREN

Fahrzeuge:
Polo 9N3 United
Re: geblitzt was nun :D
Was hat das mit Pech zu tun?
... bis einer weint ...
... bis einer weint ...
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Themenersteller
Re: geblitzt was nun :D
genau heulerrei ohne ende
annehmen wird sich davon eh niemand was
ich wollte nur einen Rat mehr nicht

ich wollte nur einen Rat mehr nicht
Re: geblitzt was nun :D
Das war mein Rat!
Kauf dir nen besseres Navi wenns mal schnell gehen soll!
Kauf dir nen besseres Navi wenns mal schnell gehen soll!
Fahrzeuge:
Polo 9N3 United
Re: geblitzt was nun :D
hallo?! +46 sind gerade mal 6 km/h über der Grenze zum Fußgänger... auf ner leeren Bahn durchaus nachvollziehbar
- finde ich zumindest, was natürlich keine Rechtfertigung für sinnloses Rasen sein soll! Die StVO gilt halt immer auch auf der BAB...
[...] an dieser Stelle müsste jetzt eine Belehrung über StVO-konformes Verhalten folgen, einschließlich der Klassiker: "Zahlen bringt Frieden" und "Strafe muss sein"- denkt sich bitte jeder jetzt [...]
... und jetzt zurück zur Frage nach der Verjährung:
Die Verjährung, die du meinst, heißt Verfolgungsverjährung und die kann gehemmt oder unterbrochen werden. Das ganze ist nicht ganz so einfach wie viele denken; da brechen sich Behörden und Anwälte oft gegenseitig einen dran ab, v.a. wenn man soviel Gegenwehr leistet, dass es unübersichtlich wird... Oft wird sowas auch taktisch eingesetzt, so dass sich womöglich ein Gang zum Anwalt lohnen könnte. Ansonsten, wenn du es selbst versuchen möchtest, hier mal ein Link, wo ausführlich die Verjährung erläutert ist:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ehrung.php
dort mal insbesondere den Abschnitt 7 "Anhörungsbogen" lesen!
Im wesentlichen geht es darum:
1) Ein Anhörungsbogen muss nicht bei dir nicht ankommen. Es genügt, dass der abgesandt wurde und wenn er nicht als unzustellbar zurückkommt, wird angenommen, dass er angekommen ist.
2) Eine Anhörung unterbricht die Verjährung (GEGENÜBER DEMJENIGEN, AN DEN DIE ANHÖRUNG ADRESSIERT IST!!!) Hier wurde aber deine Mum angehört und nicht Du! Alles was als Ermittlung deiner Person läuft, unterbricht die Verjährung bezogen auf dich NICHT.
Übrigens: Die "Alberto-Methode" setzt genau auf eine solche Hinhaltetaktik. Kannst danach ja mal googlen
Der Haken am Ganzen:
Das Bußgeldverfahren mit der Zu-Fuß-Geh-Prämie ist aber nur das eine Problem, was man noch "verhältnismäßig" einfach aus der Welt kriegt, ABER die Behörde kann auch nach § 31 a StVZO dem Halter eine Fahrtenbuchauflage aufs Auge drücken, und zwar zu führen für ein oder mehrere Fahrzeuge, jedoch zeitlich begrenzt. Die Dauer richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Deine Mum muss nun damit rechnen, dass sie eine Fahrtenbuchauflage kriegt, wenn gegen dich die Verjährung eingetreten ist und gegen dich kein Bußgeld mehr verhängt werden kann (was Behörden aber vllt. doch versuchen werden!!!).
Da musst du selbst wissen, was für dich besser ist, ca. 1,5 bis 2 Jahre (Vermutung!!!) ein Fahrtenbuch führen und zukünfig langsamer fahren, oder das Bußgeld und FV schlucken, dafür aber - für den Fall von noch größeren Problemen (+70? o.ä.) - immernoch mal die Albertomethode zur Verfügung zu haben
achso, noch ne Frage:
ich habe eine schwäche für lange posts - sorry

[...] an dieser Stelle müsste jetzt eine Belehrung über StVO-konformes Verhalten folgen, einschließlich der Klassiker: "Zahlen bringt Frieden" und "Strafe muss sein"- denkt sich bitte jeder jetzt [...]
... und jetzt zurück zur Frage nach der Verjährung:
Die Verjährung, die du meinst, heißt Verfolgungsverjährung und die kann gehemmt oder unterbrochen werden. Das ganze ist nicht ganz so einfach wie viele denken; da brechen sich Behörden und Anwälte oft gegenseitig einen dran ab, v.a. wenn man soviel Gegenwehr leistet, dass es unübersichtlich wird... Oft wird sowas auch taktisch eingesetzt, so dass sich womöglich ein Gang zum Anwalt lohnen könnte. Ansonsten, wenn du es selbst versuchen möchtest, hier mal ein Link, wo ausführlich die Verjährung erläutert ist:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ehrung.php
dort mal insbesondere den Abschnitt 7 "Anhörungsbogen" lesen!
Im wesentlichen geht es darum:
1) Ein Anhörungsbogen muss nicht bei dir nicht ankommen. Es genügt, dass der abgesandt wurde und wenn er nicht als unzustellbar zurückkommt, wird angenommen, dass er angekommen ist.
2) Eine Anhörung unterbricht die Verjährung (GEGENÜBER DEMJENIGEN, AN DEN DIE ANHÖRUNG ADRESSIERT IST!!!) Hier wurde aber deine Mum angehört und nicht Du! Alles was als Ermittlung deiner Person läuft, unterbricht die Verjährung bezogen auf dich NICHT.
Also wäre dirgegenüber nach 3 Monaten die Verjährung eingetreten...[...] Handlungen, die erst zu der Ermittlung eines noch unbekannten Tatverdächtigen führen sollen, haben somit keine verjährungsunterbrechende Wirkung. [...]
Bekannt im Sinne der Rechtsprechung ist der Betroffene erst, wenn seine Personalien ermittelt sind, nicht bereits, wenn lediglich ein Foto des Täters in der Akte ist. Es ist allerdings ohne rechtliche Bedeutung, wenn der Name des Betroffenen in dem Anhörungsbogen falsch angegeben ist, etwa mit einem Schreibfehler, sofern sich aus den weiteren Umständen zweifelsfrei ergibt, gegen wen sich der Vorwurf konkret richtet. [...]Der Bundesgerichtshof (NJW 1997, 598) entschied, dass eine Verjährungsunterbrechung nur eintritt, wenn der Betroffene im Zeitpunkt der Vornahme der Unterbrechungshandlung der Behörde bereits "der Person nach" bekannt sei.
Übrigens: Die "Alberto-Methode" setzt genau auf eine solche Hinhaltetaktik. Kannst danach ja mal googlen

Der Haken am Ganzen:
Das Bußgeldverfahren mit der Zu-Fuß-Geh-Prämie ist aber nur das eine Problem, was man noch "verhältnismäßig" einfach aus der Welt kriegt, ABER die Behörde kann auch nach § 31 a StVZO dem Halter eine Fahrtenbuchauflage aufs Auge drücken, und zwar zu führen für ein oder mehrere Fahrzeuge, jedoch zeitlich begrenzt. Die Dauer richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Deine Mum muss nun damit rechnen, dass sie eine Fahrtenbuchauflage kriegt, wenn gegen dich die Verjährung eingetreten ist und gegen dich kein Bußgeld mehr verhängt werden kann (was Behörden aber vllt. doch versuchen werden!!!).
Da musst du selbst wissen, was für dich besser ist, ca. 1,5 bis 2 Jahre (Vermutung!!!) ein Fahrtenbuch führen und zukünfig langsamer fahren, oder das Bußgeld und FV schlucken, dafür aber - für den Fall von noch größeren Problemen (+70? o.ä.) - immernoch mal die Albertomethode zur Verfügung zu haben

achso, noch ne Frage:
Sollte das heißen, dass die Behörde meinte, das 1. Schreiben sei nicht angekommen?! Weil der 2. Anhörungsbogen würde auch gegenüber deiner Mum die Verjährung nicht nochmal unterbrechen.heute am 27.12 kam wieder Post genau das gleiche schreiben angeblich wäre das andere nicht angekommen ,... wieder werden wir die aussage verweigern und es am 1-2 zurücksenden sodas ich über den 7.1 komme
ich habe eine schwäche für lange posts - sorry

Zuletzt geändert von united89 am 9. Jan 2012, 09:00, insgesamt 2-mal geändert.
Fahrzeuge:
Polo 9N3 United
Re: geblitzt was nun :D
Tataraaaa ... und wieder ein blitzer der verjährt ist
(Auch wenn es nur 15€ gewesen wären)
Keine Ahnung wieso, aber muss sagen bis jetzt hatte ich anscheinend immer nen Supi Schutzengel dabei der vor meinem Kennzeichen rumflatterte.
Denn nun hab ich insgesamt
- 3xBlitzer
- 1xrote Ampel
- 1xAbstandskontolle
wo nie was gekommen ist
Enzig zahlen musste ich mal 15€ wegen fahren durch eine gesperrte Baustelle und 35€ weil ich nen Polizisten in Rente übern Linksabbiegestreifen überholt hab weil er bei erlaubten 100 nur knappe 70 fuhr

Keine Ahnung wieso, aber muss sagen bis jetzt hatte ich anscheinend immer nen Supi Schutzengel dabei der vor meinem Kennzeichen rumflatterte.
Denn nun hab ich insgesamt
- 3xBlitzer
- 1xrote Ampel
- 1xAbstandskontolle
wo nie was gekommen ist

Enzig zahlen musste ich mal 15€ wegen fahren durch eine gesperrte Baustelle und 35€ weil ich nen Polizisten in Rente übern Linksabbiegestreifen überholt hab weil er bei erlaubten 100 nur knappe 70 fuhr

"Wenns'd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.
Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"
Walter Röhrl
Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"
Walter Röhrl
Fahrzeuge:
Polo 6R Highline
Re: geblitzt was nun :D
Hey....
... Anwalt einschalten (Rechtsschutz vorhanden!?), Meßprotokoll anfordern, evtl. war das Gerät nicht richtig aufgestellt und man kann hierüber was regeln. Ansonsten : nicht heulen, Strafe annhemen, nachdenken und demnächst langsamer fahren. Ich fahre auch gerne zügig aber immer so das es kein FVb gibt. Ärgerlich ist's trotzdem. Kopf hoch !
... Anwalt einschalten (Rechtsschutz vorhanden!?), Meßprotokoll anfordern, evtl. war das Gerät nicht richtig aufgestellt und man kann hierüber was regeln. Ansonsten : nicht heulen, Strafe annhemen, nachdenken und demnächst langsamer fahren. Ich fahre auch gerne zügig aber immer so das es kein FVb gibt. Ärgerlich ist's trotzdem. Kopf hoch !
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