Reparatur nach Unfallschaden... Tüf?

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krischan
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Reparatur nach Unfallschaden... Tüf?

Ungelesener Beitragvon krischan » 21. Aug 2006, 21:27

Hallo,

Folgendes "Problem": Ein guter Freund hat ein kaputtes Auto von den Eltern im Schuppen stehen, welches er gerne fahren würde. Das Fahrzeug hat vorne links einen Unfallschaden. Technisch ist es soweit ok, allerdings müssen Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Kleinkram neu. Dazu kommt, dass der Träger unter dem Kotflügel leicht verbogen ist.

Wir hatten jetzt überlegt, ein identisches Fahrzeug mit anderem Schaden zu kaufen und aus zweien eins zu machen. Ein anderes kaputtes Fahrzeug in brauchbarem Zustand bekommt man für um die 100 bis 500€.

Nun zur eigentlichen Frage: Was für Auflagen stellt der Tüv an solch eine Reparatur? "Langt" es, wenn wir den verbogenen Träger soweit richten, dass wir einen neuen Kotflügel montieren können? Wäre es zuässig, wenn wir von einem anderen Fahrzeug diesen Träger abflexen und an unseres Schweißen? Müssen wir direkt nach der Raparatur zum Tüv, oder kann das Fahrzeug "einfach" wieder zu gelassen werden?

Das Fahrzeug hat noch gut ein Jahr Tüv, und steht jetzt seit ca. einem halben Jahr abgemeldet.


Wäre für Infos dankbar!



Gruß, Christian
Fahrzeuge: Polo 9N3 Comfortline  

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