rote ampel und geblitzt

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polozei TDI
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rote ampel und geblitzt

Ungelesener Beitragvon polozei TDI » 8. Apr 2007, 12:56

hi leute,war gestern in der nacht (discofahrt) mit ein freund in leipzig unterwegs.da ich was trinken wollte
hab ich gemeint heute kannst du mal fahren so gesagt getan.wie jeder der schon mal in leipzig war weiß an
jeder ampel steht ein blitzer..

also wir fahren ampel rot keine ahnung wie lange schon aber rot da wir wenden wollten im
kreuzungsbereich sind wir nicht schnell gefahren.
und der fahrt bei rot. ich so hey rot er bleibt stehen hinter der ampel aber nicht auf der
kreuzung und was passiert es blitzt und da wir nicht weiter gefahren sind hat es 5sek später gleicht noch mal geblitzt

so jetzt meine frage haben wir chancen das er nicht zahlen muss
es sind ja 125euro 3,punkte und 1,monat fahrverbot


und noch was der sack geht für ein jahr nach canada und es war ja mein auto also bekomm den ganzen schriftkram
was würdet ihr in den anhörungsbogen schreiben ???
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Markus_K
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Ungelesener Beitragvon Markus_K » 8. Apr 2007, 13:35

dürfte trotzdem nur überfahren der Haltelinie sein...

wenn der in Canada ist kriegen die den nicht ;-) danach ists verjährt!
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JBM
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Ungelesener Beitragvon JBM » 8. Apr 2007, 14:14

Das 2. mal blitzen kommt, um zu schauen ob man doch stehen geblieben ist.
Also wenn ihr auf beiden Bildern zu sehen seid, ist es keine Rotlichtfahrt.
Mein Neuer!!

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polozei TDI
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Ungelesener Beitragvon polozei TDI » 8. Apr 2007, 14:17

das hört sich doch mal gut an werd es ihn nachher gleich mal sagen

danke jungs :alle:
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chrisworldsplash
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Ungelesener Beitragvon chrisworldsplash » 8. Apr 2007, 15:12

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass die Personen, die die Aufnahmen nachher auswerten, stutzig werden, wenn sie sehen, dass nach bspw. 10 Sekunden Rotphase ein Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt.


Felix911
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Ungelesener Beitragvon Felix911 » 8. Apr 2007, 15:42

also mir is auch so bekannt das wenn ihr beim 2tn blitz noch dasteht keine post kommt

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Markus_K
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Ungelesener Beitragvon Markus_K » 8. Apr 2007, 15:46

also mir is auch so bekannt das wenn ihr beim 2tn blitz noch dasteht keine post kommt
doch, überfahren der Haltelinie bei Rot
sind aber nur so 10-20€
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Ungelesener Beitragvon Felix911 » 8. Apr 2007, 16:42

also mir is auch so bekannt das wenn ihr beim 2tn blitz noch dasteht keine post kommt
doch, überfahren der Haltelinie bei Rot
sind aber nur so 10-20€
das kann sein,
aber solang es keine punkte gibt ist es ja schnuppe,
macht ihr halbe halbe und gut ist ;)

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Fillmore
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Ungelesener Beitragvon Fillmore » 8. Apr 2007, 20:03

dürfte trotzdem nur überfahren der Haltelinie sein...

wenn der in Canada ist kriegen die den nicht ;-) danach ists verjährt!
Ich weiss gar nicht wie das mit Strafzetteln ist. Gibts ne Verjährung eigentlich? Weil das Gerücht mit dem dass wenn 6 Monate keine Post kommt, ist der Strafzettel ungültig ist schlicht weg erlogen und stimmt keines Wegs!
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Markus_K
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Ungelesener Beitragvon Markus_K » 8. Apr 2007, 20:07

Natürlich, sogar 3 Monate und 2 Wochen Postlaufzeit!
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Christo
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Ungelesener Beitragvon Christo » 9. Apr 2007, 02:27

Natürlich, sogar 3 Monate und 2 Wochen Postlaufzeit!
Auch nicht ganz richtig: die Behörde muss im Zweifelsfall nachweisen dass sie binnen drei Monaten das Verfahren eröffnet hat. Was danach zeitlich gesehen passiert ist unerheblich. In der Tat sehen die Rechtsprechungen aber ganz verschieden dazu aus, da kommt es im Zweifel auf das Gericht an, das den Fall verhandelt.

Interessant ist aber auch der Vergleich zu eine OWi (Ordnungswidrigkeit). Hier verfällt ein Strafmandat nach 6 Monaten.

Nochmal anders ist eine ausgesprochene Verwarnung mit Verwarngeld. Hier schaut es so aus, dass die Verwarnung mit dem Ende der Frist für das Verwarnungsgeld einsetzt, d.h. danach ist die Verwarnung verjährt. Wer sich jedoch jetzt freut dass er dann Ruhe hat: weit gefehlt. Denn dann wird aus der Verwarnung ein Bussgeld, das den Bussgeldbecheid nach sich zieht, dessen Betrag i.d.R. deutlich teurer ist als das Verwarngeld.
Rechtsgrundlage ist hier, dass das Verwarngeld ein "Angebot" an den Sünder ist, schnell aus der Sache rauszukommen wenn er Mist gebaut hat. Nimmt er dieses Angebot nicht an, wird halt scharf geschossen.


Zum vorliegenden Fall: ich denke auch dass es hier bei einer Überfahrung der Stopplinie bleiben wird, also ca. 20EUR.

Greetz
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px
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Ungelesener Beitragvon px » 9. Apr 2007, 10:54

Also wenn du Glück hast, bist du nicht auf dem Foto zu erkennen, dann kannst du nicht belangt werden, wenn erkennbar ist, dass nicht du am Steuer sahst. In Deutschland haftet nicht der Fahrzeuginhaber, sondern immer der Fahrzeugführer. Wenn dieser nicht ermittelt werden kann, Pech.

Wenn du natürlich erkennbar daneben sitzt... :D


Dieselaktivist
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Ungelesener Beitragvon Dieselaktivist » 9. Apr 2007, 11:17

Du kannst auf Behördendummheit spielen und anfragen, wer neben dir saß. Wird dir darüber Auskunft erteilt, fällt das unter den Datenschutz und die Sache ist vom Tisch.
Biete Hilfe beim Anlernen und Codieren von Wegfahrsperren, Kombiinstrumenten und Motorsteuergeräten - Fragen hierzu bitte per PN.
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