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Schaden von Glatteis

Verfasst: 6. Jan 2008, 21:59
von Tommy
Zu meinem Problem:

Gestern war bei uns Blitzeis. Ich fuhr vllt mit 7 km/h so um 10 Uhr auf nen Schlecker-parkplatz und bin da voll über nen Grünstreifen drüber gerauscht; waren zum glück noch 20 cm zwischen der Laterne und meinem kleinen. Der Bordstein drumrum war ca 6 cm hoch, zwischen meinem Schweller bis Boden sind normal 10 cm platz, trotzdem hab ich mir den linken hinten ca 15 cm aufgerissen.

Mein Glück war nur das die Mitarbeiterin und ein anderer Mann das gesehen hatte.

Nach ihrer Aussage sei am morgen noch nicht gestreut gewesen.

So weit so gut, Schreck verdaut, Auto abgestellt.

Fährt ne ältere Dame mit m Golf zur Einfahrt rein und rutscht mir noch hinten auf die Stosstange.

Dabei hat´s mein Auto über nen halben meter hinten zur Seite geschoben.

Bei ihr war nix, net ma n Kratzer am Nr-Schildhalter.

Bei mir gings genau auf die Höhe wo der Prellträger hinter der Stange is, nu hab ich Kratzer im Lack und hab oben und unten (wo´s den Prellträger durchgedrückt hat) noch 2 Beulen nach außen.

Also der Parkplatz hat morgens noch kein Körnchen Salz gesehen gehabt.

Hab von der Dame, und von den 2 Zeugen mir die Adresse und Tele. aufschreiben lassen.



Meine Frage:

Was kann ich tun?



Die Verkäuferin vom Schlecker leitet des ihrer Bezirksleiterin weiter, mehr konnte sie ach net machen.

Kann ich da irgendwie die Versicherung vom Schlecker dran kriegen?

Danke im Vorraus

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Tommy

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 6. Jan 2008, 23:21
von dj80cuz
Polizei?

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 6. Jan 2008, 23:24
von R-Tec
Wollt ich grad auch schreiben.. alles aufgenommen worden für deine Versicherung?

Also da die Oma in dich gekracht ist Aufgrund des glatteises... ich Schlecker oder der Staat dafür auch verantwortlich.
Falls der Staat dafür verantwortlich gemcah wird... ist Papierkrieg vorprogrammiert.

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 6. Jan 2008, 23:32
von Mignon
genau das ist wieder so eine situation wo sofort die bullen kommen sollen weil da nix klares fest steht!!!

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 7. Jan 2008, 12:50
von px
Rein Versicherungstechnisch würd ich immer die Bullen rufen. Ich weiss nicht, wie's sonst so ist, aber bei der HUK24 wird man auch strengstens dazu angehalten unbedingt noch von der Unfallstelle bei denen anzurufen, damit die einen beraten und sagen, was zu tun ist. Ist mir ehrlich gesagt auch ganz recht, die wissen am ehesten, wie sie Ansprüche Dritter abwenden können.

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 7. Jan 2008, 17:59
von Tommy
Also, Polizei hatte ich gerufen, naja nach 1,5 stunden kam der auch an(alleine).

Er sagte sei nur nen Kleiner kratzer an meinem Auto "kann man wegpolieren" und das mit dem Grünstreifen sei ich selbst Schuld gewesen.

Bei meiner Stoßstange is n Kratzer vom 5 cm und ne Beule nach außen(ca 1-2mm und so groß wie n 2 ct Stück), da sich das Blech abgedrückt hat bein Aufprall.
War vorhin ma bei meinem Freudlichen, Stoßi richten und lackieren lt. Angebot 450€

Hab gerade mal die Stoßi abgehabt und drunter geschaut, ging net auf n Prellträger sondern schon an die Ecke der Karosse.

Kommen später ma Fotos.

Eigentlich müssten die von Schlecker ja dann den Schaden von dem Auffahrunfall auch mit übernehmen oder bin ich da falsch?

Denke das der Parkplatz privat is da ja mehrere Einfahrten sind und net direkt an der Straße.

Mein Dad hatte heut auch ma bei meiner Versicherung angerufen und sich befragt. Die würden den Schaden erst mal übernehmen und sich das Geld wieder von Schlecker holen. Wenns wirklich net anders gehen würde greift sogar die Rechtschutz von meim Dad da es ja auf m Papier sein Auto is.

Mfg Tommy

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 7. Jan 2008, 18:50
von Tappi
sorry,aber du schreibst Blitzeis

Wer soll denn da so schnell streuen ?? Soll dort jemand warten weil es vielleicht Glatt werden könnte??

Warum sollte denn dort überhaupt gestreut werden??

Da wird keine Versicherung etwas bezahlen.Nicht angepasste Geschwindigkeit würde ich sagen.Stelle dir mal vor der Staat soll jeden Unfall bei Glatteis bezahlen weil gerade nicht gestreut war

Den Auffahrunfall auf deinem muß die Versicherung der Golf-Fahrerin bezahlen

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 7. Jan 2008, 19:46
von Tommy
Ja wusste net wie ich mich da genau ausdrücken sollte.

Der Händler sagte nach dem ich über den Grünstreifen bin : Ich hab den Streudienst vor 2 Stunden schon angerufen das es zum streuen kommen soll.

der arme Schweller:
Bild


Bild vom Kratzer, Beule is net auf m Bild zu erkennen.
Bild


Des die Ecke dies erwischt hat:
Bild


An der Stelle is es außen an der Stoßi:
Bild

Mfg Thomas

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 7. Jan 2008, 20:16
von knueppe
Auch auf dem Schlecker Parkplatz gilt die StVO (auch wenn dort kein Schild steht). Das Gesetz unterscheidet zwischen öffentlichen Parkplätzen und Privatparkplätzen. Öffentliche Parkplätze sind solche, die jeder Autofahrer ohne Probleme befahren kann. Die Parkfläche des örtlichen Supermarkts zum Beispiel. Hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in jedem Fall, denn diese Flächen stehen jedem Fahrer offen.
Also kannst du es damit gleich setzen, als wenn du von der stinknormalen Straße rutscht.
Das heißt du musst den Schaden selber tragen.

Re: Schaden von Glatteis

Verfasst: 19. Jan 2008, 14:34
von Beutner 9n
Am Schweller ist ja nicht viel, das bekommt n Lackierer wieder hin.
Wenn du dich ordentlich anstellst reicht evtl. sogar das Geld was düu fürs Heck bekommst auch noch um den Schweller reparieren zu lassen.