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Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 12. Jan 2008, 13:31
von Owned
Moinmoin

Ich wollte mal fragen was es zu beachten gibt, wenn ich mein Auto kurz abmelde und z.b. am nächsten Tag wieder anmelde!

Geht es so problemlos?
Was brauche ich alles?

Entwerten die mein Kennzeichen oder kratzen die nur die Aufkleber ab?
Muss ich dannach wieder zum Tüv? wegen dem AUfkleber?

Vielen Dank

P.S.: Polo ist schon bestellt! Wird ein 1.9 TDI Comfortline mit Sportfahrwerk =)))

Re: Auto kurz abmelden und dannach wieder anmelden!

Verfasst: 12. Jan 2008, 15:48
von PMPM
Warum willst du das denn machen? Sehe den Sinn dahinter nicht wirklich.

Zum Abmelden benötigst du lediglich die Zulassungsbescheinigungen I und II (ehemals Brief und Fahrzeugschein) und das Kennzeichen. Dort werden dann die Kennzeichnungen vom Zulassungsbezirk entfernt (Aufkleber runter gekratzt oder Plakette rausgemacht). Die Kennzeichen darfst du dann behalten, wenn du möchtest.
Zum Zulassen benötigst du wieder die Zulassungsbescheinigungen I und II, TÜV- & AU-Bescheinigungen, Ausweis, Einzugsermächtigung vom Finanzamt (Das kann bei dir im Landkreis aber auch noch keine Pflicht sein), TÜV- & AU-Bescheinigungen und Kennzeichen.

Hab ich was vergessen? :gruebel: Glaub nicht...
Wenn doch... Bitte ergänzen...

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 08:16
von PMPM
Entweder irgendwas stimmt mit dem Thread (technischer Art) nicht oder ich habe alles richtig angegeben! :haha:

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 09:08
von Dieselaktivist
Chapeau! Endlich mal ne kompetente Auskunft, wobei ich nicht glaube daß man die Einzugsermächtigung braucht, da die Meldung der Abmeldung vor der Zulassungsstelle an das Finanzamt nicht so schnell geht, desweiteren bezahlst du ja deine Steuer voll, und hast sie somit noch nicht erstattet bekommen.

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 09:17
von Zera
leider braucht man die Einzugsermächtigung bei jeder Neuzulassung eines Fahrzeuges :| sonst kannst du heute kein Auto mehr zulassen, egal wie kurz das Fahrzeug abgemeldet wird...

sprich du zahlst die neue Steuer voll und kriegst den Rest der alten Steuer zurückerstattet... war bei mir zumindest so :meschugge:

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 10:11
von Gast
leider braucht man die Einzugsermächtigung bei jeder Neuzulassung eines Fahrzeuges :| sonst kannst du heute kein Auto mehr zulassen, egal wie kurz das Fahrzeug abgemeldet wird...
Das stimmt!
Ist seit 1.7.2007 so.
Wenn man sein Auto davor angemeldet hat, gings in vielen Landkreisen auch ohne Einzugsermächtigung.

Gruß Chillistic

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 11:19
von Owned
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Der grund fürs kurzzeitige stillegen ist folgender:
Mein freundlicher VW-Händler hat mir erklärt, dass ich eine "Prämie" bekomme, wenn ich eines unserer jetzigen Autos kurz abmelde und diesen Stillegungsbeweis an ihn sende! Machte bei mir 714 € was ich "geschenkt" bekommen hab
Und deswegen möchte ich das Auto am nächsten Tag wieder zulassen!
Gucken die denn da ein bissel blöd? :D

P.S.: Verstehe ich das richtig mit der Einzugsermächtigung?
http://www.erfurt.de/imperia/md/content ... ternet.pdf

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 12:04
von CrosserPolo
Mein freundlicher VW-Händler hat mir erklärt, dass ich eine "Prämie" bekomme, wenn ich eines unserer jetzigen Autos kurz abmelde und diesen Stillegungsbeweis an ihn sende!
Nennt sich auch Tageszulassung! ;-)

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 12:37
von Owned
Ja aber ich melde ja einen von unseren Autos ab, die wir haben ( die wir normal fahren)

Das brauch er um mir die Prämie zugewähren! dannach kanni ch den wieder anmelden!

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 12:53
von 09025
Mein freundlicher VW-Händler hat mir erklärt, dass ich eine "Prämie" bekomme, wenn ich eines unserer jetzigen Autos kurz abmelde und diesen Stillegungsbeweis an ihn sende!
Nennt sich auch Tageszulassung! ;-)
Quatsch!!!

z.Zt. bietet Volkswagen eine Loyalitätsprämie an. D.h. wenn ein VW-Fahrer einen neuen VW kauft und einen alten VW Inzahlung gibt, bekommt der Händler eine Prämie. Dazu muß er einen Nachweis führen, wie z.B. die Abmeldebescheinigung.

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 13:14
von Owned
Richtig, genau das wollte ich sagen :D

Und die von der Zulassungsstelle gucken nicht ein bissel blöd?
Aber verweigern können die das ja nicht oder? wenn ich am nächsten Tag wieder komme und den wieder zulassen möchte?

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 13:22
von Sportline105
also, vorgehensweise bei uns war versicherung des polos meiner mutter als zweitwagen bei meinem vater, das war aber nun im juli, also hat unser autohaus ihn kurz abgemeldet und dann wieder angemeldet, ich glaub aber dann auch unter nem anderen namen wenn ich mich nicht irre, das kennzeichen konnte meine mutter behalten, obwohl unser landkreis neu gegründet wurde, von btf auf abi. also müsste es theoretisch gehn.

mal so nebenbei, kanns sein dass unser autohaus diese prämie auch bekommen hat? ich weiß eigentlich nix davon.

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 13:25
von Tappi
Richtig, genau das wollte ich sagen :D

Und die von der Zulassungsstelle gucken nicht ein bissel blöd?
Aber verweigern können die das ja nicht oder? wenn ich am nächsten Tag wieder komme und den wieder zulassen möchte?
Das wird Schnurz sein,und wenn du es zigmal machst.Du bezahlst ja dafür.Mengenrabatt gibt es aber wohl nicht :hmhm:

Eine neue Doppelkarte von der Versicherung benötigst du auch noch.Wurde oben vergessen

Du könntest den Wagen auch mit einem anderen Kennzeichen zulassen und dein altes für den neuen reservieren lassen
Kostet dich natürlich einen Satz neuer Schilder mehr

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 13:38
von Owned
Is leider nen anderer Landkreis auf den der neue polo zugelassen wird!

Vielen Dank dann werd ich das mal demnächst in angriff nehmen!

Unverbindlicher Liefertermin ist Ende März, bestellt am 6.12.07! Meint ihr das die den Termin einhalten?

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 13. Jan 2008, 23:44
von CrosserPolo
Quatsch!!!

z.Zt. bietet Volkswagen eine Loyalitätsprämie an. D.h. wenn ein VW-Fahrer einen neuen VW kauft und einen alten VW Inzahlung gibt, bekommt der Händler eine Prämie. Dazu muß er einen Nachweis führen, wie z.B. die Abmeldebescheinigung.
Ach so... Ihr wollt das mit einem von euren "Alten" machen? Dachte mit dem neuen Polo...

Dann iss ja alles klar. :top:

Re: Auto kurz abmelden und danach wieder anmelden!

Verfasst: 14. Jan 2008, 05:58
von PMPM
Chapeau! Endlich mal ne kompetente Auskunft, ...
:dankeschoen: :anbeten:
Und das aus deinem Munde... :oops:

:top: