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Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 14:00
von xkoy
Hi,
also ich hab ja grade meinen Polo starten lassen vom Öamtc.
Jetzt MUSS ich fahren das die batterie wieder bissl voll wird,
das Auto IST ANGEMELDET und Schilder schon unterwegs.
Darf ich mir aus Pappe welche hinter die Scheibe machen ? Nur für die Fahrt nachher ??
Danke
Re: Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 14:29
von Fränky
so weit ich das weiß nicht

Re: Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 14:31
von xkoy
Warum nicht ? Der Wagen ist ja schon zugelassen. Hab halt nur die Schilder nicht

Re: Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 14:53
von Tyler D.
267 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
§ 60 StVZO - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Abs.1 : ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung von Kennzeichen müssen den Mustern und Angaben in Anlage V entsprechen; für Kennzeichen von Kleinkrafträdern, von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen gilt Anlage VII.
...
Abs.2: Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. ...
Man sieht ja dass es zum Kennzeichen nicht viel Spielraum gibt.
Meiner Meinung nach ist zwar der TB einer Urkundenfälschung nicht gegeben (da es ja offensichtlich Pappe ist).
Allerdings wurde ein Bekannter von mir mit einem Pappschild erwischt und musste eine nette Geldstrafe wegen Urkundenfälschung zahlen. (Seine wurden gestohlen)
Am Besten du fährst auf einem Privatgrundstück sofern du die Möglichkeit hast!
Re: Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 15:50
von Snoopy_85
Ich will dich NICHT beeinflussen und es soll sich auch bitte keiner an mir ein Beispiel nehmen...
aber...
ich würds einfach machen.... wenn er angemeldet ist und ich ihn fahren "muss", dann würd ich meine Runden drehen...
Musst ja nicht unbedingt die Polizei damit jagen

Re: Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 17:15
von xkoy
hehe, bin grade zurück. Einmal Horn hoch, bissl rumgefahren. Kenn ja die Pappenheimer hier wo sie stehen. Aber alles ohne Probs.
Geht jetzt Wunderbar wieder an die Batterie, hat richtig Laune gemacht.
Montag sind Schilder da, dann gehts eh gut.
Re: Kennzeichen aus Pappe
Verfasst: 28. Jun 2008, 17:26
von tgroesschen