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TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 11:19
von Fellenteee
ICh hatte gestern Abend mit nem Kumpel n bissel rumdiskutiert und es ging um das Thema TÜV.
Angenommen: mein Auto ist im März dran mit TÜV und ich geh erst im April. Bekomme ich dann den TÜV bis März oder bis April in 2 JAhren?
Wir konnten uns nicht einigen da wir keine Beweise/Grundlagen außer unsere Theorien hatten
Weiß jemand wie das nun ist?
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 11:28
von L4rs
Immer rückwirkend ...
Lg Lars
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 11:47
von Fellenteee
und warum rückwirkend? DAs vorwirkend nich geht is klar, aber den TÜV bekomme ich doch für die nächsten 2 Jahre.
Das man damit bei den meisten Autos sonst Bescheißen kann is klar, aber wenn ich mein AUto für sagen mir mal n halbes JAhr stilllege und dann zum TÜV fahre möchte ich für 2 JAhr und nicht weniger den TÜV haben
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 11:52
von Markus_K
Stilllegen ist was anderes mein ich
und das mit dem Rückwirkend ist erst recht neu, war nicht immer so
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 12:03
von Fellenteee
Stilllegen ist was anderes mein ich
OK, ich bin für 5 Wochen im Urlaub und in dieser Zeit steht ein Auto aufm Flughafen und hätte dazwischen TÜV und n Monatswechsel is auch dazwischen
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 12:20
von px
Wenn man das nur einigermaßen sinnvoll gelöst hat, wird immer ab dem letzten Termin um 2 Jahre verlängert - das wäre ja sonst ein echter Anreiz, ohne TÜV rumzugurken und das ist ja tunlichst zu unterbinden

Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 12:42
von Didget
Wenn man das nur einigermaßen sinnvoll gelöst hat, wird immer ab dem letzten Termin um 2 Jahre verlängert - das wäre ja sonst ein echter Anreiz, ohne TÜV rumzugurken und das ist ja tunlichst zu unterbinden

Deswegen wurde das geändert. Seitdem kostet es auch schon ab dem 1. Monat Strafe.
Wie das jetzt am Flughafen aussieht..... Keine Ahnung!
Ich würd's drauf ankommen lassen und danach machen. Sehe jeden Tag Fahrzeuge ohne TÜV. Wird schon gut gehen. 
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 22:13
von Tazman
Ich hatte damals bei meinen alten 6N2 GTI auch TÜV und AU überzogen,allerdings aus den grund weil sich die auslieferung von meinen neuen Cup Edition verzögert hatte(als kein ende abzusehen war hatte ich dann nochmal umsonst TÜV und AU bekommen

).Mein VW Händler meinte bei ca.4Wochen überfällig wäre es noch nicht so tragisch.
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 19. Nov 2008, 22:29
von Spatenpauli
Entscheident ist der Stempel, ist der TÜV im Dezember 2008 fällig, kannst DU im Februar 2009 zum TÜV fahren, aber bekommst nur die Plakette bis 12.2010. Dazu kommt noch die Gefahr eine Bußgeldes.
MfG aus Bremen
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 20. Nov 2008, 12:18
von Fellenteee
Dazu kommt noch die Gefahr eine Bußgeldes.
MfG aus Bremen
wie jetzt, der TÜVer kann n Bußgeld wegen überzogenem TÜV berechnen?
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 20. Nov 2008, 12:38
von Fr33dom
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 20. Nov 2008, 13:07
von Markus_K
Dazu kommt noch die Gefahr eine Bußgeldes.
MfG aus Bremen
wie jetzt, der TÜVer kann n Bußgeld wegen überzogenem TÜV berechnen?
nö, der nicht, nur die üblichen Verdächtigen!
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 20. Nov 2008, 13:35
von Rumsnudel
wie wäre es damit?
Tabelle: Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.
Tatbestand: Fristüberschreitung
2 bis 4 Monate = 15€ / 0 Punkte
4 bis 8 Monate = 25€ / 0 Punkte
mehr als 8 Monate = 40€ / 2 Punkte
so fragt doch mich dann wird alles gut

Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 20. Nov 2008, 18:00
von Fellenteee
wie wäre es damit?
Tabelle: Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.
Tatbestand: Fristüberschreitung
2 bis 4 Monate = 15€ / 0 Punkte
4 bis 8 Monate = 25€ / 0 Punkte
mehr als 8 Monate = 40€ / 2 Punkte
so fragt doch mich dann wird alles gut

also die Rennleitung berechnet nich der TÜVer, gut,das beruhigt
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 22. Nov 2008, 08:40
von L4rs
Fahren ohne Versicherungsschutz
Lg Lars
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 22. Dez 2008, 01:14
von tTt
tüv leitet das glaub ich allerdings nicht weiter, wäre vermutlich zuviel verwaltungsaufwand den der tüv nicht gezahlt bekommt. also strafe gibt es glaube ich nur, wenn einen die leute in grün (neuerdings auch mal in blau) ohne gültige plakette erwischen.
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 22. Dez 2008, 09:21
von ulf
Entscheident ist der Stempel, ist der TÜV im Dezember 2008 fällig, kannst DU im Februar 2009 zum TÜV fahren, aber bekommst nur die Plakette bis 12.2010.
So ist es wohl neuerdings.
Beispiel für die Krönung des Wahnsinns:
Ein Wohnwagen mit fälliger HU Januar 05 steht seit Dezember 2004 ständig auf einem Campingplatz: das darf er, da er nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.
Im Dezember 2008 will der Besitzer mit dem Teil eine Campingplatztour quer durch Europa starten, die bis April 2009 dauern wird.
Weil er ein gesetzestreuer Bürger ist, hält er den abgestellten WoWa nicht nur tiptop in Schuß, sondern bringt ihn vor Antritt der Reise brav auf einem Hänger zum TÜV. Was bekommt er dort?
1. eine nachgeholte HU (ohne Mängel) mit Plakette "Januar 07"
2. eine nachgeholte HU (ohne Mängel) mit Plakette "Januar 09"
3. Da er nach Ablauf dieser Plakette immer auf besagter Campingtour wäre, läßt er gleich die 3. HU (ohne Mängel) für eine Plakette Dezember 2010 erledigen.
Und nun ratet mal, wie oft er die HU-Gebühr bezahlen darf, und wieviel Prüfer-Arbeit er dafür bekommt . . .

Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 22. Dez 2008, 10:00
von helgemania
Ein Wohnwagen mit fälliger HU Januar 05 steht seit Dezember 2004 ständig auf einem Campingplatz: das darf er, da er nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.
Im Dezember 2008 will der Besitzer mit dem Teil eine Campingplatztour quer durch Europa starten, die bis April 2009 dauern wird.
Weil er ein gesetzestreuer Bürger ist, hält er den abgestellten WoWa nicht nur tiptop in Schuß, sondern bringt ihn vor Antritt der Reise brav auf einem Hänger zum TÜV. Was bekommt er dort?
1. eine nachgeholte HU (ohne Mängel) mit Plakette "Januar 07"
2. eine nachgeholte HU (ohne Mängel) mit Plakette "Januar 09"
3. Da er nach Ablauf dieser Plakette immer auf besagter Campingtour wäre, läßt er gleich die 3. HU (ohne Mängel) für eine Plakette Dezember 2010 erledigen.
Und nun ratet mal, wie oft er die HU-Gebühr bezahlen darf, und wieviel Prüfer-Arbeit er dafür bekommt . . .

Also wenn der Wagen angemeldet war, dann werden 2 mal AU und 2 mal HU fällig. Weil der erste Tüv im Dezember 2008 abläuft und dann ein neue Plakette fällig wird. Der Prüfer macht alle Arbeiten aber nur einmal und schreibt dann 2 Rechnungen.
Man hat diese Regelung eingeführt, damit die Leute mit ihren PKW nicht immer 2 Monate länger fahren und so der Wagen nicht in den, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zyklen kontrolliert werden konnte.
Wenn der Wagen abgemeldet wurde, dann ist eine Vollabnahme drann, die ist dann etwas teurer. Aber das dürfte nicht mehr viel ausmachen.
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 1. Feb 2009, 19:25
von Jaque101
Bei uns im Saarland wird nicht rückdatiert sondern der Monat der HU genommen.
Re: TÜV verschieben-bis wann gilt die neue Plakette?
Verfasst: 4. Feb 2009, 17:56
von Wamphyr
Ich glaub da haben die bei euch nur mal gepennt, denke nicht, dass das Ländersache ist...