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Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 17:16
von Patrick87
Hey Zusammen,


War gerade bei VW und wollt nen Termin machen(da ja noch in Garantiezeit), da fragt mich der Nette Herr wie viel Km ich drauf habe, sagte ich 51.000, ja dann kommt auf sie eine Beteiligung von 10% und Arbeitslohn auf Sie zu :(


Wo steht denn das, hab das nie gelesen^^


Könnt ihr mir weiterhelfen?

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 17:19
von _hen
Wurde mir auch so gesagt. Habe deshalb auch keine weitere Anschlussgarantie abgeschlossen, da sich der eigene Anteil wohl (laut VW-Mitarbeiter) mit zunehmenden Kilometern vermehrt (also genau wie in deinem Beispiel).

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 17:22
von Patrick87
Wurde mir auch so gesagt. Habe deshalb auch keine weitere Anschlussgarantie abgeschlossen, da sich der eigene Anteil wohl (laut VW-Mitarbeiter) mit zunehmenden Kilometern vermehrt (also genau wie in deinem Beispiel).
Schweine :fuck:

Würde mich nur mal interessieren wo es steht....Hab mein ganzes Bordbuch durchgeschaut, nix...

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 18:04
von Markus_K
Aber garantiert nicht bei der Neuwagengarantie! Und bei der Anschlussgarantie(Lifetime) wurde das auch geändert, so das jetzt erst Zuzahlungen ab 100.000km erfolgen!

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 18:21
von Patrick87
Aber garantiert nicht bei der Neuwagengarantie! Und bei der Anschlussgarantie(Lifetime) wurde das auch geändert, so das jetzt erst Zuzahlungen ab 100.000km erfolgen!
Bitte genauer, kann nicht ganz folgen mit deinem ersten Satz.

Es ist ein Neuwagen von 03/07 also noch bis ende März Garantie! Aber 51.000 auf der Uhr....

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 19:35
von Markus_K
Ich meine damit, ich wüsste nicht, dass die Neuwagengarantie auf 50.000km begrenzt ist! Gibt es sowas schriftlich.

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 19:41
von Hägar
Falls Du im ADAC bist ruf doch da mal unverbindlich an.
Glaube doch das die Neuwagengarantie gesetzlich auf 2 Jahre festgesetzt ist oder?
Aber KM :???:

Aber bis jetzt mutmaßen wohl alle nur :|

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 20:43
von poloheini
Wäre ja wiedermal ein starkes Stück von :vw:, wenn dem wirklich so wäre. Auf volkswagen.de gibts die Garantie als pdf zum Nachlesen (kann den link hier irgendwie nich posten, dann kommt ein Fehler, wenn ich auf "Absenden" klicke).

Habe da auch die Schnelle nix von ein Kilometerbegrenzung gelesen. Meine mal gehört zu haben 2 Jahre und 100.000km, aber wie gesagt in der pdf steht nur 2 Jahre. Würde mich jetzt auch echt mal interessieren, soll er dir mal zeigen wo das schwarz auf weiß steht, dass man in der Garantiezeit (Neuwagengarantie) anteilich den Arbeitslohn tragen muss.

mfg Kalle

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 21:05
von Patrick87
Wäre ja wiedermal ein starkes Stück von :vw:, wenn dem wirklich so wäre. Auf volkswagen.de gibts die Garantie als pdf zum Nachlesen (kann den link hier irgendwie nich posten, dann kommt ein Fehler, wenn ich auf "Absenden" klicke).

Habe da auch die Schnelle nix von ein Kilometerbegrenzung gelesen. Meine mal gehört zu haben 2 Jahre und 100.000km, aber wie gesagt in der pdf steht nur 2 Jahre. Würde mich jetzt auch echt mal interessieren, soll er dir mal zeigen wo das schwarz auf weiß steht, dass man in der Garantiezeit (Neuwagengarantie) anteilich den Arbeitslohn tragen muss.

mfg Kalle

Nächste Woche Mittwoch weiß ich dann mehr, dann lass ich den Wagen 2 Tage dort!

Hab bisher auch nicht brauchbares gefunden, immer nur die 2Jahre :meschugge:

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 17. Feb 2009, 22:21
von Hoomie
Wüsste auch nicht das man während der Garantiezeit etwas dazu zahlen muss! Deswegen hat man die ja!!Also da würde ich mir das zeigen lassen und zu not nochmal bei einem anderen freundlichen rumfahren und da fragen!

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 18. Feb 2009, 06:47
von Markus_K
Falls Du im ADAC bist ruf doch da mal unverbindlich an.
Glaube doch das die Neuwagengarantie gesetzlich auf 2 Jahre festgesetzt ist oder?
Aber KM :???:

Aber bis jetzt mutmaßen wohl alle nur :|
Gesetzlich ist nur die 2 Jahre Gewährleistung! Aber das PDF mit der Herstellergarantie habe ich auch gefunden! Da steht wirklich nix von 50.000km! Wäre aber eine legale Sache, wenn VW es so machen würde. Bei der Opel 6 Jahre Garantie ist das so! Da steht, dass vom 3.-6. Jahr ab 50.000km ne kleine Eigenbeteiligung gezahlt werden muss.
Den Händler würde ich übrigens bei VW melden!

Re: Ab 50.000 KM Beteiligung?? innerhalb der 2 Jahre Garantie?

Verfasst: 18. Feb 2009, 12:24
von Patrick87
Falls Du im ADAC bist ruf doch da mal unverbindlich an.
Glaube doch das die Neuwagengarantie gesetzlich auf 2 Jahre festgesetzt ist oder?
Aber KM :???:

Aber bis jetzt mutmaßen wohl alle nur :|
Gesetzlich ist nur die 2 Jahre Gewährleistung! Aber das PDF mit der Herstellergarantie habe ich auch gefunden! Da steht wirklich nix von 50.000km! Wäre aber eine legale Sache, wenn VW es so machen würde. Bei der Opel 6 Jahre Garantie ist das so! Da steht, dass vom 3.-6. Jahr ab 50.000km ne kleine Eigenbeteiligung gezahlt werden muss.
Den Händler würde ich übrigens bei VW melden!
Ich such mich dumm und dusselig....unglaublich! Fine nix...

Aber den Händler werde ich nicht melden, denn Ihm hab ich schon einiges zu verdanken, Neue Kupplung, neues Getriebe, Radlager rundum neu....

Alle anderen Händler haben mich weggeschickt mit meinem Wagen :haha:

Es war ja mehr nur der Hinweis von Ihm ob ich das nicht wüsste, da war ich natürlich baff, naja nächste Woche werden wir sehen, vllt hab ich ja Glück