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Eintragungen in den Fahrzeugschein
Verfasst: 23. Mär 2006, 13:47
von Nico84
Mahlzeit.
Was habt ihr dafür bezahlt? Gestern rief ich an, da meine die nette Dame es kostet pauschal 13,90. egal wie viel.
Heute wollte ich mir einen Termin geben lassen, da kostet es 15,90 für die Erste und 11,50 Für jeden weiteren Zettel vom TÜV. Gibt es da jeden Tag andere Preise?
Ist das Richtig das man ABE´s nicht eintragen lassen kann?
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:16
von px
ABE eintragen macht m.E. gar keinen Sinn, trägst ja auch kein E-Zeichen-Zeug ein *g*
Also momentan wird es auf jeden Fall sauteuer, was in den Schein einzutragen, weil's die neuen Papiere gibt und die dann zwangsläufig ausgetauscht werden. Hab ich auch kein Bock drauf... also behalte ich meine Zettelwirtschaft

Verfasst: 23. Mär 2006, 14:19
von Nico84
Naja in meiner Zettelwirtschaft steht ich MUSS es eintragen lassen. Wenn ich die ABE eintragen lassen könnte müsste ich nicht den Zettel mit mir herumschleppen.
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:22
von vwpolo2006
Naja du bezahlst die Eintragungsgebühren, je nachdem was du eintragen lässt und dann halt die eintagung bei der KFZ.Zulassung.
Das einzige was du bezahlen musst sind 11,50 Euro oder so wegen den neuen FAhrzeugschein, sonst sollte es eigentlich nicht mehr sein!
War zumindest bei mir immer so, und soweit ich weis ist das mit den neuen TEil I und Teil II der Fahrzeugpapiere genau so!
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:29
von Nico84
Ich soll Zahlen:
15,90€ für den neuen Fahrzeugschein und die 1. Eintragung. (Habe noch den Alten)
11,50€ Für jede weitere Eintragung.
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:32
von vwpolo2006
Achso verstehe!
Weil du ja den neuen brauchst, naja, dann halt erstmal die 15,90 und dann immer 11,50, also wie früher immer...
Naja geht ja!
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:35
von Nico84
Trotzdem ne Sauerei! Soviel Geld für 2 Minuten tippen. Und um 12 schon Feierabend haben.
Ich habe Mittlerweile 4 Tüvbescheinigungen.
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:39
von DerSteiner
hab zu thema auch eine frage und zwar:
muss diese woche meinen bösen blick abnehemen lassen
wird dafür sofort der fahrzeugbrief gebraucht, weil es ja eine einzelabnehme ist???
und noch eine frage, hab jetzt eine unterbodenbeleuchtung installiert, mach ich mich damit strafbar, wenn sie nur installiert ist, aber nicht im betrieb???
neu bilder werde ich dieses wochenende, bzw in der dauffolgendwoche online stellen
gruß aus bayern
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:44
von vwpolo2006
Mh, naja bei meinem alten Polo hatten die immer sehr viel zu schreiben!
Unterbodenbeleuchtung:
Naja schon, weil wenn du einen Unfall hast und schuld bist, und die die Röhren sehen, nehmen die erstmal an die waren an, und dann hast du ein Problem da damit dann dein Versicherungsschutz erlischt und dein Auto als nicht zugelassen gilt!
Verfasst: 23. Mär 2006, 14:44
von Nico84
Nein für den Tüvmenschen reicht der Schein.
Ja, da jede Lampe Funktionieren muss. UBB ist nicht zulässig.
Verfasst: 23. Mär 2006, 15:52
von px
Also normal steht auf den TÜV-Dinger, es muss bei nächster Änderung der Papiere eingetragen werden. Aber bei manchen Sachen muss man es eintragen, stimmt wohl.
UBB ist immer illegal, auch wenn kein Kabel dran ist, scheiss egal

Verfasst: 23. Mär 2006, 15:56
von Nico84
Bei mir steht "umhehend" sogar gelb Makiert.
Verfasst: 23. Mär 2006, 15:59
von px
Jo, dann ist das so ein Fall wo es Pflicht ist. Dein Gewinde? *g*
Verfasst: 23. Mär 2006, 16:01
von Nico84
jop.. mit ca Angaben eingetragen... Ich liebe den Tüv Menschen.
Verfasst: 23. Mär 2006, 16:55
von CeeJay
UBB ist bei einstiegshilfe erlaubt meines wissens nach, darf nur nicht aus dem Fahrerhaus einschaltbar sein, und muss dem tüv gezeigt werden
Verfasst: 23. Mär 2006, 18:06
von Nico84
Jain... Es gibt da was von Foliatec mit tüv.. aber schaut mal in die Suche. UBB hatten wir schon x-mal. Hier gehts grade um die Eintragungen in den Fahrzeugschein. also back to topic.