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Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 30. Mär 2009, 22:28
von bestes
Wurdes letzes we angehalten von den Grünen. der Grund war die Fußraumbeleuchtung. Kann es sein? Als ich dann ein wenig mit ihnhnen geredet habe und verhandelt haben sie es zu einer geschwindigketsbuse getan und musste nur 10 € zahlen verwarn geld.
meine frage kann man wegen der fußraumbeleuchtung eine strafe bekommen
Re: Geld strafe wegen zu der Beleuchtung.
Verfasst: 30. Mär 2009, 23:09
von RIE - K 15
Wenn Sie nach außen hin sichtbar ist jab, sonst nein.
Re: Geld strafe wegen zu der Beleuchtung.
Verfasst: 30. Mär 2009, 23:14
von Lampe
Wenn Sie nach außen hin sichtbar ist jab, sonst nein.
Jup, hab daher in meinem alten Golf immer nen Schalter unterm Amaturenbrett verbaut, also so nicht sichtbar
BTW: Ändern mal die Überschrift, ließt sich ja grausam

Re: Geld strafe wegen zu der Beleuchtung.
Verfasst: 30. Mär 2009, 23:35
von smithy
Hallo,
während der fahr muss es doch aufjedenfall aus sein und darf nur angehn wenn die türen geöffnet werden?!

Hab ich zumindest schon öfters hier im forum gelesen....
MfG
Re: Geld strafe wegen zu der Beleuchtung.
Verfasst: 30. Mär 2009, 23:55
von RIE - K 15
Hallo,
während der fahr muss es doch aufjedenfall aus sein und darf nur angehn wenn die türen geöffnet werden?!

Hab ich zumindest schon öfters hier im forum gelesen....
MfG
Falsch, darf an sein , nur wie gesagt von außen net sichtbar.
Wenns nicht so wäre, müßte jeder 2. Fahrschulwagen nen Bußgeld bekommen da dort ebenfalls Fussraumbeleuchtung während der Fahrt an ist.

Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 00:11
von smithy

sowas gabs bei meinem golf5 fahrschulwagen nicht... naja vllt war sie ja nicht eingeschaltet....
MfG
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 00:12
von black9N2

sowas gabs bei meinem golf5 fahrschulwagen nicht... naja vllt war sie ja nicht eingeschaltet....
Dann hast du wohl nicht den zweiten, sondern den ersten von zwei Fahrschulwagen erwischt
MfG
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 00:25
von smithy
Waaass?

Wie darf ich das jetzt verstehn?

Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 00:31
von Eastfrisian84
Wurde einmal angehalten, aber dann auch Beleuchtung im Kofferraum (im Caravan). Hab gesagt ist indirekt, die haben gefragt was indirektes Licht sein soll. Hab ich dann erklärt, durfte mit versprechen es auszubauen weiterfahren. Habe ich dann auch gemacht. Keine Geldstrafe, nix.
Gute Nacht!

Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 00:32
von black9N2
Wie darf ich das jetzt verstehn?

deshalb...
[...]müßte jeder 2. Fahrschulwagen nen Bußgeld bekommen da dort ebenfalls Fussraumbeleuchtung während der Fahrt an ist.
MfG
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 00:34
von smithy
Achsooo
Aber nun BTT nich das wir hier noch ärger bekommen!
MfG
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 06:06
von bestes
also naja als er dann meinte baue es am nächsten tag aus habe ich ihm das mit dem kip schalter gezeigt und er baff hat nichts mehr zu gesagt dann kamen sie dadrauf und meinten ja hin und her bla bla wir machen ein verwarn geld wegen zu schnell fahrens. sonst können wir ihnen jetzt einen punkt geben und vieleicht auch ihren lappen wegnehmen. das hat mich dann erstaunt
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 08:21
von px
Wenn sie dich wegen der Beleuchtung angehalten haben, war sie offenkundig auch sichtbar und damit war das rechtens.
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 08:37
von Maze007
Mir haben sie gesagt es darf nicht nach Außen andere Verkehrsteilnehmer Stören also Blenden.
In Fußraum wie soll das blenden?
Außerdem würde es mich Persönlich Stören wenn ich im Fußraum während der Fahr Licht hätte, beim ein und aussteigen ist es ja noch schön.
Und wenn man in der Tür das drin (Ausstiegshilfe) hat muss es nach Hinten Rot leuchten und nach vorne darf es weis sein.
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 08:40
von px
Mir haben sie gesagt es darf nicht nach Außen andere Verkehrsteilnehmer Stören also Blenden.
In Fußraum wie soll das blenden?
Im Dunkeln sieht man das schon deutlich, wenn da so eine hell erleuchtete Kirmesbude rumfährt und man denkt, es ist wieder Jahrmarkt

Egal, wo die Leuchtmittel angebracht sind.
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 08:45
von Maze007
Mir haben sie gesagt es darf nicht nach Außen andere Verkehrsteilnehmer Stören also Blenden.
In Fußraum wie soll das blenden?
Im Dunkeln sieht man das schon deutlich, wenn da so eine hell erleuchtete Kirmesbude rumfährt und man denkt, es ist wieder Jahrmarkt

Egal, wo die Leuchtmittel angebracht sind.
Aber es blendet nicht!
Es ist ja keine LED die nach außen scheint und Leute blenden kann.
So haben die mir das erklärt. Aber jeder grün/weise sieht das anderst.
Und wenn ich nach außen was mache dann nach hinten Rot und über den Türkontakt sagte der von Tüv mir.
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 08:46
von px
Ob das blendet ist völlig egal, m.E. Es reicht auch schon eine erhebliche Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer mit der einhergehenden erhöhten Unfallgefahr.
Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 08:52
von Maze007
Ob das blendet ist völlig egal, m.E. Es reicht auch schon eine erhebliche Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer mit der einhergehenden erhöhten Unfallgefahr.
Da muss ich dir recht geben. Das habe ich auch schon gehört.
Obwohl mal im TV gekommen ist das dein Auto Privat ist also kannst auch Nackt Auto fahren

Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 11:28
von Fellenteee
aber das sieht amn dann nich im dunkeln

Re: Verwarnungsgeld wegen eingeschalteter Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 31. Mär 2009, 11:43
von px
Beim Mann vermutlich egal. Bei ner weiblichen Fahrerin könnte das immer noch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen
