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unfall --> totalschaden?

Verfasst: 3. Apr 2009, 22:08
von moe_86
hallo zusammen

folgende situation:
eine kreuzung; auto nummer 1 nimmt auto nummer 2 die vorfahrt. auto nummer 2 ist auf der vorfahrtsstraße unterwegs; nr2 kann nr1 nicht mehr ausweichen und fährt nr 1 in die fahrerseite rein (fahrertür eingedrückt, hintere tür eingedrückt, b-säule in mittleidenschaft gezogen, hintere tür klemmt, vordere-fahrertür geht nicht mehr zu)

haben wir da jetzt einen totalschaden weil die b-säule und evtl sogar der längsholm angeknackt sind??
ab wann wird/könnte sowas zum totalschaden werden??

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 3. Apr 2009, 22:22
von ricker111
Hallo,
ein Totalschaden liegt immer vor wenn der Reparaturwert über dem Zeitwert liegt.Also Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 5000€ und der Schaden beträgt 5100€ Dann spricht man von einem Totalschaden.

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 3. Apr 2009, 22:31
von moe_86
jain, das wäre ja dann ein wirtschaftlicher totalschaden oder gibt es da keinen unterschied?
zudem darfst du dein auto reparieren lassen, wenn der schadenswert bei 110% deines restwertes liegt!!!

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 3. Apr 2009, 22:47
von tgroesschen
30% über dem Wiederbeschaffungswert.

mehr hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=34423&ccheck=1

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 3. Apr 2009, 22:55
von ricker111
Genau ,
der Link sagt nun alles.So soll es sein. :anbeten:

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 7. Mai 2009, 11:34
von callerhaN
hey wenns n totalschaden is kauf ich dir den motor ab...

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 7. Mai 2009, 12:31
von moe_86
gott bewahre... mein auto wars zum glück nicht ;)

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 26. Mai 2009, 13:51
von KK2404
wirtschaftlicher Totalschaden = Übersteigt die Reparatur 130 % des Wiederbeschaffungswertes
technischer Totalschaden = Das Fahrzeug kann nicht wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden (komplett verzogen, Karosse gebrochen oder sonstwas)

Gruß

Re: unfall --> totalschaden?

Verfasst: 28. Mai 2009, 00:08
von moe_86
wirtschaftlicher Totalschaden = Übersteigt die Reparatur 130 % des Wiederbeschaffungswertes
technischer Totalschaden = Das Fahrzeug kann nicht wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden (komplett verzogen, Karosse gebrochen oder sonstwas)
wie heißts doch immer so schön "machen kann man immer was" die frage ist halt dann auch immer, wieviel das dann kostet... ich würde mal fast behaupten, dass ein technischer totalschaden "ausgestorben" ist außer du verwandelst die kiste echt in eine konservendose!!