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Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 24. Nov 2009, 11:29
von special_t
Ich hatte gestern 18:55 Uhr (unverschuldet einen Autounfall auf der Landstraße (Gegenerisches Fahrzeug in den Gegenverkehr geraten).
Nun meine Frage: Ich bin heute zum Arzt gegangen nachdem mir gestern Abend ab 22 Uhr es mir im oben Rücken/Schulter gezogen hat und dann auch noch der linke arm warm wurde und gebrannt und gestochen hat. Und nun wirklich zur Frage: 10,00 Euro Praxisgebühr, 10 Euro Pillen... wie macht man diese Kosten geltend?
Ab welcher Diagnose hat man ggf. einen Anspruch auf Schmerzensgeld und wie wird dies ggf. geltend gemacht?
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 24. Nov 2009, 12:49
von Nozer
Gib die Sache komplett an nen Anwalt ab und fertig, kostet dich keinen Cent und er regelt alles schneller.
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 24. Nov 2009, 13:02
von Unki
erstma Attestieren lassen. Dann wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen. Die Kosten kannst du dir aufjedenfall wieder reinholen.
Eben wie gesagt, Anwalt einschalten.
Mfg
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 24. Nov 2009, 13:30
von WhiteHellcat
Also ich habe das auch gerade alles hinter mir und nun endlich das Geld über meinen Anwalt bekommen.
Du kannst von der Gegnerischen-Versicherung so ziemlich alles einfordern.
- Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert
- Praxisgebühr
- Kosten Medikamente
- Schmerzensgeld
- ggf. Ausfallgeld für Auto
- ggf. Um-/ Anmeldekosten
- und auch sonstige Kosten (wie mein Anwalt eine Pauschale nannte *gg*)
Wichtig ist halt nur das Du beim Arzt warst, Krankgeschrieben wurdest und alles belegen kannst.
Und das beste ist wirklich alles über den Anwalt laufen zu lassen, dieser wird auch von der Gegnerischen-Versicherung bezahlt.
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 25. Nov 2009, 13:12
von special_t
So der Gutachter war da: 7500 Euro Schaden bei einem geschätzen Wagenwert von 8300 Euro inkl. allem .
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 25. Nov 2009, 13:16
von px
Ich würd's Geld nehmen

Hast doch sowieso "VB 7900€" drin stehen

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 25. Nov 2009, 13:52
von Nozer
Ich würd's Geld nehmen

Hast doch sowieso "VB 7900€" drin stehen

+ Das Geld für Leihwagen wenn er keine nimmt usw.
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 25. Nov 2009, 14:56
von bmgf
Bitte definitiv und sofort ohne auch nur einen Moment zu überlegen das Geld nehmen.
Ausfallgeld, Schmerzensgeld usw. kommen ja auch noch dazu.
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 25. Nov 2009, 17:54
von special_t
Das wird mein neuer:
VW Polo 1.4 Sportline
Limousine, Klimaanlage, Garantie
Flash-Rot
33.752 km
59 kW (80 PS)
Erstzul.: 25.06.2006
1.390 ccm
2-Türer
1 Vorbesitzer
Schadstoffklasse: Euro4
grüne Plakette (4)
Kraftstoffverbrauch:
- kombiniert 6,60 l/100 km
- innerorts 8,60 l/100 km
- außerorts 5,50 l/100 km
Emission:157 g/km
Ausstattung
Scheinwerferreinig., Radio/CD: RCD 200, Klimaanlage, Fahrer-/Beifahrersitz höhenverstellbar, Sitzheizung Fahrer-/Beifahrersitz, Sportsitze, Sportfahrwerk, Seitenairbag vorn, Fahrer- /Beifahrerairbag, Servolenkung, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Außenspiegel elekt., Zentralver. mit Fernbedienung, Wärmeschutzverglasung, Wegfahrsperre, Bordcomputer, Laderaumabdeckung, Antiblockiersystem ABS, 3. Kopfstütze, 5-Sitzer, Einstiegshilfe Easy-Entry, Innenpolster anthrazit
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 26. Nov 2009, 08:11
von px
Entscheidungsfreudig

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 26. Nov 2009, 08:53
von TRON
Der Teilegeier kreist schon! 
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 26. Nov 2009, 22:46
von special_t
Ja wer die Wahl hat ... oh man ist das schwer.
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 27. Nov 2009, 08:41
von Hotte
Den orangen GT Rocket oder lieber gleich den GTI.

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 27. Nov 2009, 08:58
von black9N2
Ich würd mich für nen 4 Türer entscheiden, damit fallen schonmal vier Fahrzeuge aus der Liste weg.
Der Cross hat keine FFB, ist vllt. für dich ein Grund auch diesen nicht zu nehmen!?
-obwohl der Cross natürlich n sehr schicker Wagen ist, und man auch alles nachrüsten kann...
Bleiben noch vier übrig:
-United
-Comfortline
-Sportline
-GT Rocket
Da würd ich nach der Ausstattung, sowie dem Gesamtzustand schauen (Raucherwagen, Lack,...)
Wie schon gesagt wurde, wer die Wahl hat...
MfG
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 27. Nov 2009, 16:03
von special_t
So der zweite aus der Liste ist gekauft und ist nächsten Freitag bei mir

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 11. Dez 2009, 23:07
von special_t
Eine Frage ... evtl. kann die mir wer beantworten.
Also ich habe zugestimmt, dass mein Auto auf die Restwertbörse kommt. So eine Kopie des ganzen habe ich jetzt mit dem Höchstgebot bekommen. Muß ich jetzt den Käufer anschreiben oder macht das alles die Versicherung?
Und wie lange dauert es in der Regel bis die VGH ihren Teil zahlt?
Die Rechnung hab ich nun bekommen ... meinen Teil könnte ich nun überweisen aber was ist mit 1. dem Teil vom Käufer des Schrotthaufens und 2. dem Teil der Versicherung ... wie mach ich das nun am besten? Kopie der Rechnung an die Versicherung?
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld
Verfasst: 17. Dez 2009, 06:31
von special_t
Nun altes Auto wird dann in den nächsten 5 Tagen abgeholt.
Gestern ein Schreiben von der Versicherung bekommen wo drin stand:
Ich habe das Fahrzeug reparieren lassen ... (habe ich nicht)
daher ein verkauf zum Restwert nicht mehr in Frage kommt (hab gestern den Kaufvertrag über 3000 Euro bekommen von dem der bei der Restwertbörse das höchste Gebot hatte)
Naja und die sagen noch: Die Sachlage sei laut dem ´Polizeibericht noch unklar. (Hallo der ist orientierungslos in den Gegenverkehr geraten und das hat die Polizei eigentlich auch aufgenommen ... und außerdem hat er noch 2 Unfälle an dem Tag verursacht wo er in den Gegenverkehr geraten ist bzw. eine Baustelle mitgenommen hat)
Also wer eine Versicherung haben möchte die nur schleppend die Kosten des Gegners bezahlt, der Geht zur VGH in diesem Fall zur Landwirtschaftlichen Brandkasse.
Mir platzt echt die Hutschnur ... ich dreh echt bald durch wenn die nicht bezahlen.
Gruß
Tim
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzens
Verfasst: 15. Nov 2014, 14:04
von SEB87
Hallo.
Ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall.
Habe mich entschieden den Schaden reparieren zu lassen. Nun die Frage zum Schmerzensgeld. Habe den Befund meines Hausarztes bekommen: Distorsion der HWS
Von der Polizei habe ich ein Formular für den Strafantrag erhalten. Muss ich den stellen? Oder kann ich das Schmerzensgeld direkt bei der Versicherung samt Befund einfordern ohne einen Strafantrag zu stellen?
Rechtsschutz habe ich keine.
Ich wäre euch über einen Rat sehr dankbar!
Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzens
Verfasst: 15. Nov 2014, 14:49
von Fellenteee
Schmerzensgeld und Strafantrag sind zwei verschiedene Schuhe.
Schmerzensgeld ist zivilrechtlich - strafantrag wäre strafrechtlich.
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, sollte die VErsichterung (falls du 100% unschuldig bis => hier greift die Rechtsschutz)zahlen.
Strafanzeige stellen kostet kein Geld