Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Kaufberatung, Garantien, usw.
Alles was sonst nirgendwo anders rein passt


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 24. Nov 2009, 11:29

Ich hatte gestern 18:55 Uhr (unverschuldet einen Autounfall auf der Landstraße (Gegenerisches Fahrzeug in den Gegenverkehr geraten).

Nun meine Frage: Ich bin heute zum Arzt gegangen nachdem mir gestern Abend ab 22 Uhr es mir im oben Rücken/Schulter gezogen hat und dann auch noch der linke arm warm wurde und gebrannt und gestochen hat. Und nun wirklich zur Frage: 10,00 Euro Praxisgebühr, 10 Euro Pillen... wie macht man diese Kosten geltend?

Ab welcher Diagnose hat man ggf. einen Anspruch auf Schmerzensgeld und wie wird dies ggf. geltend gemacht?
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  

Dieses Projekt wird durch Werbung finanziert. Lästig? Dann werde einfach Teil unserer Community! Jetzt kostenlos registrieren!


Nozer
Beiträge: 572
Registriert: 7. Jun 2009, 15:06
Wohnort: Witten
Alter: 39
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon Nozer » 24. Nov 2009, 12:49

Gib die Sache komplett an nen Anwalt ab und fertig, kostet dich keinen Cent und er regelt alles schneller.
Bild


Unki
Beiträge: 318
Registriert: 1. Aug 2007, 09:00
Wohnort: Freiburg
Alter: 36
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon Unki » 24. Nov 2009, 13:02

erstma Attestieren lassen. Dann wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen. Die Kosten kannst du dir aufjedenfall wieder reinholen.
Eben wie gesagt, Anwalt einschalten.

Mfg
Verkaufe
BBS Rs 16" Felgen inkl. Reifen
Cleane Heckklappe ohne VW Zeichen mit Griff (Grundiert)
Lederrückbank Polo GTI Cup Edition
Fahrzeuge: Polo 9N Cricket  


WhiteHellcat
Beiträge: 58
Registriert: 2. Okt 2009, 21:08
Wohnort: Buchholz
Alter: 41
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon WhiteHellcat » 24. Nov 2009, 13:30

Also ich habe das auch gerade alles hinter mir und nun endlich das Geld über meinen Anwalt bekommen.

Du kannst von der Gegnerischen-Versicherung so ziemlich alles einfordern.
- Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert
- Praxisgebühr
- Kosten Medikamente
- Schmerzensgeld
- ggf. Ausfallgeld für Auto
- ggf. Um-/ Anmeldekosten
- und auch sonstige Kosten (wie mein Anwalt eine Pauschale nannte *gg*)

Wichtig ist halt nur das Du beim Arzt warst, Krankgeschrieben wurdest und alles belegen kannst.
Und das beste ist wirklich alles über den Anwalt laufen zu lassen, dieser wird auch von der Gegnerischen-Versicherung bezahlt.
Schadet es niemandem, tu' was Du willst...
Bild


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 25. Nov 2009, 13:12

So der Gutachter war da: 7500 Euro Schaden bei einem geschätzen Wagenwert von 8300 Euro inkl. allem .
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  


px
polo9N.info | polo6R.info
polo9N.info | polo6R.info
Beiträge: 24336
Registriert: 2. Apr 2004, 19:36
Wohnort: Hannover
Alter: 43
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon px » 25. Nov 2009, 13:16

Ich würd's Geld nehmen :D Hast doch sowieso "VB 7900€" drin stehen ;)


Nozer
Beiträge: 572
Registriert: 7. Jun 2009, 15:06
Wohnort: Witten
Alter: 39
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon Nozer » 25. Nov 2009, 13:52

Ich würd's Geld nehmen :D Hast doch sowieso "VB 7900€" drin stehen ;)
+ Das Geld für Leihwagen wenn er keine nimmt usw.
Bild


bmgf
Beiträge: 2768
Registriert: 24. Apr 2006, 12:28
Alter: 54

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon bmgf » 25. Nov 2009, 14:56

Bitte definitiv und sofort ohne auch nur einen Moment zu überlegen das Geld nehmen. ;)

Ausfallgeld, Schmerzensgeld usw. kommen ja auch noch dazu.
HBCC


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 25. Nov 2009, 17:54

Das wird mein neuer:
VW Polo 1.4 Sportline


Limousine, Klimaanlage, Garantie
Flash-Rot
33.752 km
59 kW (80 PS)
Erstzul.: 25.06.2006
1.390 ccm
2-Türer
1 Vorbesitzer
Schadstoffklasse: Euro4
grüne Plakette (4)
Kraftstoffverbrauch:
- kombiniert 6,60 l/100 km
- innerorts 8,60 l/100 km
- außerorts 5,50 l/100 km
Emission:157 g/km



Ausstattung
Scheinwerferreinig., Radio/CD: RCD 200, Klimaanlage, Fahrer-/Beifahrersitz höhenverstellbar, Sitzheizung Fahrer-/Beifahrersitz, Sportsitze, Sportfahrwerk, Seitenairbag vorn, Fahrer- /Beifahrerairbag, Servolenkung, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Außenspiegel elekt., Zentralver. mit Fernbedienung, Wärmeschutzverglasung, Wegfahrsperre, Bordcomputer, Laderaumabdeckung, Antiblockiersystem ABS, 3. Kopfstütze, 5-Sitzer, Einstiegshilfe Easy-Entry, Innenpolster anthrazit
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  


px
polo9N.info | polo6R.info
polo9N.info | polo6R.info
Beiträge: 24336
Registriert: 2. Apr 2004, 19:36
Wohnort: Hannover
Alter: 43
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon px » 26. Nov 2009, 08:11

Entscheidungsfreudig :D


TRON
polo9N.info | polo6R.info
polo9N.info | polo6R.info
Beiträge: 2799
Registriert: 4. Okt 2006, 13:07
Alter: 13

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon TRON » 26. Nov 2009, 08:53

Der Teilegeier kreist schon! :lol:
Chief -Havana Angels Germany-
Bild
Bild ABSOLUTE BLACK Bild MATTSCHWARZ Bild MINI R60 S all4 Bild


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 26. Nov 2009, 22:46

Bild


Ja wer die Wahl hat ... oh man ist das schwer.
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  


Hotte
Beiträge: 4609
Registriert: 6. Okt 2004, 18:13
Wohnort: Bortfeld
Alter: 45
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon Hotte » 27. Nov 2009, 08:41

Den orangen GT Rocket oder lieber gleich den GTI. :top:
Bild

"Schatz hier ist 80!!!"--Wieso stehen doch erst 60 auf dem Drehzahlmesser.....
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 2 GT  


black9N2
Beiträge: 5820
Registriert: 18. Nov 2008, 09:54
Wohnort: List
Kontaktdaten:

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 27. Nov 2009, 08:58

Ich würd mich für nen 4 Türer entscheiden, damit fallen schonmal vier Fahrzeuge aus der Liste weg. :cheesy:

Der Cross hat keine FFB, ist vllt. für dich ein Grund auch diesen nicht zu nehmen!?
-obwohl der Cross natürlich n sehr schicker Wagen ist, und man auch alles nachrüsten kann... :)

Bleiben noch vier übrig:
-United
-Comfortline
-Sportline
-GT Rocket

Da würd ich nach der Ausstattung, sowie dem Gesamtzustand schauen (Raucherwagen, Lack,...)

Wie schon gesagt wurde, wer die Wahl hat... :top:

MfG
:baby: :kuh:
:arrow: Ab heute sind 43 Anleitungen im Umbauthread verfügbar!

Biete Sitzheizungssteuergeräte für nachrüst- Sitzheizungsmatten an. Weiteres bitte per PN.
Fahrzeuge: Polo 9N Highline  


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 27. Nov 2009, 16:03

So der zweite aus der Liste ist gekauft und ist nächsten Freitag bei mir :)

Bild
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 11. Dez 2009, 23:07

Eine Frage ... evtl. kann die mir wer beantworten.

Also ich habe zugestimmt, dass mein Auto auf die Restwertbörse kommt. So eine Kopie des ganzen habe ich jetzt mit dem Höchstgebot bekommen. Muß ich jetzt den Käufer anschreiben oder macht das alles die Versicherung?

Und wie lange dauert es in der Regel bis die VGH ihren Teil zahlt?

Die Rechnung hab ich nun bekommen ... meinen Teil könnte ich nun überweisen aber was ist mit 1. dem Teil vom Käufer des Schrotthaufens und 2. dem Teil der Versicherung ... wie mach ich das nun am besten? Kopie der Rechnung an die Versicherung?
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  


Themenersteller
special_t
Beiträge: 366
Registriert: 22. Apr 2006, 12:57

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzensgeld

Ungelesener Beitragvon special_t » 17. Dez 2009, 06:31

Nun altes Auto wird dann in den nächsten 5 Tagen abgeholt.

Gestern ein Schreiben von der Versicherung bekommen wo drin stand:
Ich habe das Fahrzeug reparieren lassen ... (habe ich nicht)
daher ein verkauf zum Restwert nicht mehr in Frage kommt (hab gestern den Kaufvertrag über 3000 Euro bekommen von dem der bei der Restwertbörse das höchste Gebot hatte)
Naja und die sagen noch: Die Sachlage sei laut dem ´Polizeibericht noch unklar. (Hallo der ist orientierungslos in den Gegenverkehr geraten und das hat die Polizei eigentlich auch aufgenommen ... und außerdem hat er noch 2 Unfälle an dem Tag verursacht wo er in den Gegenverkehr geraten ist bzw. eine Baustelle mitgenommen hat)

Also wer eine Versicherung haben möchte die nur schleppend die Kosten des Gegners bezahlt, der Geht zur VGH in diesem Fall zur Landwirtschaftlichen Brandkasse.

Mir platzt echt die Hutschnur ... ich dreh echt bald durch wenn die nicht bezahlen.

Gruß
Tim
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 3 VR6  


SEB87
Beiträge: 75
Registriert: 3. Mai 2013, 17:18
Alter: 36

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzens

Ungelesener Beitragvon SEB87 » 15. Nov 2014, 14:04

Hallo.
Ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall.
Habe mich entschieden den Schaden reparieren zu lassen. Nun die Frage zum Schmerzensgeld. Habe den Befund meines Hausarztes bekommen: Distorsion der HWS

Von der Polizei habe ich ein Formular für den Strafantrag erhalten. Muss ich den stellen? Oder kann ich das Schmerzensgeld direkt bei der Versicherung samt Befund einfordern ohne einen Strafantrag zu stellen?
Rechtsschutz habe ich keine.

Ich wäre euch über einen Rat sehr dankbar!
Fahrzeuge: Polo 9N3 GT Rocket  


Fellenteee
Beiträge: 4001
Registriert: 12. Feb 2006, 15:23
Wohnort: Löbau

Re: Erstattung von Unkosten nach einem Unfall ggf Schmerzens

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 15. Nov 2014, 14:49

Schmerzensgeld und Strafantrag sind zwei verschiedene Schuhe.

Schmerzensgeld ist zivilrechtlich - strafantrag wäre strafrechtlich.
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, sollte die VErsichterung (falls du 100% unschuldig bis => hier greift die Rechtsschutz)zahlen.

Strafanzeige stellen kostet kein Geld

Dieses Projekt wird durch Werbung finanziert. Lästig? Dann werde einfach Teil unserer Community! Jetzt kostenlos registrieren!

Zurück zu „Rat & Tat“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste