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tüv beschädigt auto
Verfasst: 28. Apr 2010, 20:09
von Default
hallo
ich hab heut mit meinen eltern auto getauscht weil ich leider keine zeit hab um zum tüv zu gehen.
fahrwerk und felgen mussten eingetragen werden.
ich komm heute von der arbeit heim und frage meine mom ob alles geplappt hat ob alles eingetragen wurde und dann sagt sie ja ABER
der Ar*** von tüvler is auf die grube gefahren und hat mir auf der rechten seite den unterbodenschutz runtergerissen!!! sind zwar nur 10 auf 4cm abba des geilste is das er
gesagt hat das er dafür nix kann da er ja auf die grube fahren muss und deswegen für den entstandenen schaden nicht aufkommt!!!
was für rechtliche mittel kann ich einsetzen um des bezahlt zu bekommen oder ist es mein verschulden da er ja so "tief" ist???
brauche bitte dringen hilfe
ps rechtschutz hab ich leider nicht
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 28. Apr 2010, 20:16
von R-Tec
Hi,
hier mal die Rechtslage zur maximalen Tieferlegung:
VdTÜV- Merkblatt 751:
"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
Es kann weiter als gegeben angenomen werden: 80 mm Bodenfreiheit für feststehende Teile, 70mm für flexible. Ein verbindliches Gesetz hierzu gibt es nicht.
§50, 3 StVZO:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. "
Prinzipiell gilt dieses Gesetz nur für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1988. Ältere Fahrzeuge bleiben davon unberührt.
Lichtaustrittskante (ist nicht die Scheinwerferhöhe!):
50 cm vom Boden aus gemessen
§60, 2 StVZO:
"... Bei allen Fahrzeugen darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern..."
Kennzeichen müssen also folgende Mindest- Befestigungshöhe aufweisen:
Vorn Unterkante 200mm
Hinten Unterkannte 300mm
Sollte das O.K. sein und der TüV dies so abgenommen haben, sollte er rein Rechtlich auch den Schaden übernehmen, Regel das über die Versicherung.
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 28. Apr 2010, 20:17
von Twin BY
bei uns heißt es immer : wenn er über diese Begrenzung kommt, wirds auch eingetragen. Wie er da drüber kommt ist egal
also wirste Pech haben

Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 28. Apr 2010, 20:24
von Default
also rechtens is es ja alles da er es ja eingetragen hat!
nur es kann doch nicht sein das er das auto beschädigt und nicht dafür grade stehen muss! oder?
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 28. Apr 2010, 20:49
von kochi_J-town
Ich würde sagen der hat einfach mal fahrlässig gehandelt.
Er soll zwar die Tiefe des Autos überprüfen, aber zu Schaden kommen darf dabei nichts. Hätte er bevor er die Grube befahren hat sich mal vorsichtig rangetastet und wäre kurz vor der Grube mal ausgestiegen und auf die Knie gegangen, dann hätte er sehen müssen das das sehr eng bzw. garnicht erst möglich wird.
Da sieht man mal wieder was das für unfähige Bettler sind...
Ich denke das die für solche Fälle versichert sind und er dafür auch auchkommen muss. Und wenn dein Auto tiefer ist als die Angaben die in der StVO stehen, dann hätte er normalerweise gar keine Abnahme durchführen dürfen. Also rum wie num, denke ich, muss er dafür gerade stehen. Ich würde mal zum Leiter der jeweiligen Geschäftsstelle gehen, vielleicht erreichst Du dadurch was.
In jedemfall aber eine sehr sehr ärgerliche Sache, ABER LASS DICH NICHT UNTERKRIEGEN !!
Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht.
LG
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 28. Apr 2010, 21:16
von smithy
Ganz klar, der Prüfer hätte vorher selber Kontrollieren müssen, ob er mit dem Fahrzeug drüber fahren kann. Gleich weiter zum Anwalt reichen. Da würde ich nicht lange fackeln!
MfG
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 00:21
von kendall
Ich danke dem Jung aus der Nachbarschaft (Düren) mal janz herzlich für die Paragraphen...gut zu wissen. Thx.
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 01:32
von Nozer
Normal hätte die Beschädigung an Ort und Stelle aufgenommen werden müssen. Nun ist es schon wieder mehr hin und her. Würde noch mal vorbei fahren mit dem Prüfer nett reden. Lenkt dieser nicht ein ist der nächste Weg zu seinem Vorgesetzen. Klärt dieser es nicht ordentlich mit dir hilft nur einen Anzeige und im Notfall sogar nen Anwalt. Ob es dir das alles Wert ist solltest du dir vorher überlegen bis wohin du gehen willst.
Und zu den 80mm das ist ja nur nen Merkblatt, somit ist das mal wieder ne Ermessensache des Prüfers. Deswegen gibt es auch so oft immer wieder unklarheiten weil es jeder anders Hand habt. Das die anderen beiden Gesetze oft schon von Werk nicht eingehalten werden ist auch bekannt. Übrigens gibt es für die Scheinwerferhöhe auch ne Ausnahmereglung das man auch nach EZ.1988 für einige Fahrzeuge nen Genehmigung bekommt.
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 02:19
von Hägar
Erstaunlich das er Dir das dann überhaupt eingetragen hat.
Is der Karren wohl zu tief. Am besten gehst Du zu seinem Chef, der legt Dir dann die Karre sofort still wegen Verkehrsgefährdung....
Und sowas wird nie wieder eingetragen und der nächste ärgert sich das der Tüv sich wegen allem so anpi......
Sei froh das es eingetragen ist. Nach den nächsten 20 mal aufsetzen is der ganze Unterboden eh im A....
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 08:22
von smithy
Nach den nächsten 20 mal aufsetzen is der ganze Unterboden eh im A....
Na da würde mich mal das Koti, Mitte Felgen Maß interessieren. Der muss dann ja schon sowas wie 295mm haben, Sonst ist der Polo nicht wirklich tief...
MfG
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 08:30
von px
Mich würden mal Bilder vom Polo interessieren, dann weiß man auch, ob's grob fahrlässig war oder die Karre einfach zu tief ist

Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 08:40
von Twin BY
zur Info:
ich hatte meinen hochgeschraubt im Winter, Verstellring rein, etc...damit ich zum TÜV kann...ende vom Lied: er kam auch nicht auf die Grube

OBWOHL hochgeschraubt ...
hab mir dann einen mit Bühne gesucht
scheiß Diesel hängt einfach so tief

Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 08:42
von px
scheiß Diesel hängt einfach so tief

Du willst sagen, IHR hängt die so tief

Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 08:56
von weekend
Ich mußte auch zu nem Prüfer mit Bühne. Vom Unterfahrschutz waren max. 3cm mit Winterbereifung. Der Diesel hängt echt tief!!
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 09:16
von Twin BY
tut er...auch wenn er natürlich durch die Tieferlegung noch "einen Tick" tiefer liegt

Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 14:58
von BuzzDee
Gehts hier eigentlich ums Prinzip oder ist das wirklich ein so großer Schaden?
Weil, bei nem Schaden der nun wirklich leicht und kostengünstig zu reparieren ist lohnt sich ein Rechtstreit nun wirklich nicht.
Eigentlich müsste es dem TÜVer auch egal sein, dafür gibt es eine Haftpflichtversicherung. (oder?)
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 20:30
von Default
hi
also ich hab vorne 4 cm restgewinde und hinten null (dts fahrwerk) hab n 1,2 benziner und der is jetzt wirklich net so mega tief
viel ist nicht kaputt abba es geht nicht finde ich das die flachpfeife mein auto beschädigt und dann sagt das er dazu ja nix kann!!!
werde morgen mal zur tüv stelle fahren und da mal mit denen n ernstes wörtchen reden

Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 20:34
von smithy
Naja 4cm Restgewinde vorne ist wirklich nicht tief... Kannst ihm ja mal sagen, das welche mit 0cm fahren!
MfG
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 20:40
von VW Polo 9N3

ich hab heute mein KW V1 noch einmal eintragen lassen, 295mm VA+HA

Und der prüfer hat nix kaputt gemacht.
Re: tüv beschädigt auto
Verfasst: 29. Apr 2010, 20:48
von 14:53
Mach mal Bilder bevor du dahin fährst. Wir können uns alle kaum eine Vorstellung machen, wenn wir nix sehen
