Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

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6R Black-Edition
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Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon 6R Black-Edition » 12. Feb 2011, 22:08

Hallo :alle:

wie oben schon im Betreff steht, würde ich gerne wissen ob man ohne Kennzeichen vorne fahren darf, wenn man es in die Windschutz scheibe legt?

Bei Google hab ich jetzt nichts gefunden, aber ich glaub an euer Wissen. :top:

Danke!
Viele Grüße,
Denis

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Nozer
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Nozer » 12. Feb 2011, 22:10

Nein
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Fellenteee
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 12. Feb 2011, 22:39

nein, siehe STVZO da gibt es maße wo die angebracht sein müssen. Windschutzscheibe ist zu hoch


chriSpe
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon chriSpe » 12. Feb 2011, 22:51

nein, siehe STVZO da gibt es maße wo die angebracht sein müssen. Windschutzscheibe ist zu hoch
Über die max. Höhe des vorderen Kennzeichens haben ich leider nichts konkretes gefunden.. aber
FZV §10
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.
Und wenn man es ganz extrem interpretieren möchte könnte man
StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ..
2. ..
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
draus machen.

Ansonsten gibts aber lt. Google wohl öfter 1P + 40 € + Bearbeitungsgebühr dafür.
mir doch wurscht!
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6R Black-Edition
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon 6R Black-Edition » 13. Feb 2011, 09:53

Danke Jungs! :top:
Viele Grüße,
Denis

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Typhoon
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 10:02

Hier mal der Text für die Höhe usw ;)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Fellenteee
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 13. Feb 2011, 10:06

Jetzt aber mal ne Frage bezüglich nen Fred aus dem Händlerbereich:

Sind Kennzeichen als Aufkleber erlaubt, solange das Bundesland-Siegel drauf echt ist?
Würde sich ja für cleane Fronten direkt anbieten.

Daraus stellt sich die Frage, ob ein kennzeichen aus Metallbzw. Kunsstoff(z.b. SLN) sein muss?


Typhoon
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 10:09

Fellentee da hab hier auch schon was zu geschrieben ;)

Hatte mal die Frage direkt bei der Zulassung und auch beim TÜV gestellt. Es gibt Sondergenehmigungen wo ein Klebekennzeichen verwendet werden darf. Das ist aber ausschließlich bei Oldtimmer der Fall wo es Bauarttechnisch nicht geht mit einem Kennzeichen z.B. Jaguar E Type
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 13. Feb 2011, 10:13

ahso, grad gesehen.
War grade 45 Minuten im Zug, daher bin ich nicht auf dem aktuellen Stand

thx


R-Tec
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon R-Tec » 13. Feb 2011, 10:19

Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen
Ort, Art und Höhe von Kennzeichen richtet sich nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.3.1970. Für die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ist in Deutschland § 60 StVZO einschlägig.

Gemäß § 60 Abs. 1a StVZO gilt:

Code: Alles auswählen

Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.
DIN 74069 erfordert u.a.:

Code: Alles auswählen

-Grundfläche weiß (DIN 6171 Teil 1/03.89 Tabelle 3) Beschriftung und Rand schwarz bzw. grün bzw. rot, nicht reflektierend nach DIN 6171. Farbkanten mit scharfen Konturen - Aluminium Al 99 G 10 oder Al 99,5 G 9 Stärke 1 mm; Stahlstärke 0,8 mm; Polyvenylchlorid schlagzäh – Stärke 1,25 mm Andere Werkstoffe, wenn insbesondere Anforderungen an Reflexstoff und Haftfestigkeit erfüllt - Rückstrahlwerte nach Tabelle 1 der DIN Prägefähigkeit 2 mm (Prägehöhe der Lettern 1 mm und 2 mm) Haftfestigkeit des Gesamtverbundes. Licht-, Witterungs- und Temperaturbeständigkeit. Stoß-, Schlag- und Biegefestigkeit
Unzulässig sind alle Kennzeichen, die insbesondere bezüglich Beschaffenheit,
Beständigkeit, Abmessungen, Schriftbild, Schriftgröße, Material (Festigkeit
und Stärke), Prägung, Randgestaltung, Farbe und Glanzgrad nicht den
Anforderungen der Tabelle in DIN 74069 entsprechen.

Die Zulassungsstellen dürfen nur solche reflektierenden Kennzeichen abstempeln, die die nachstehende Kennzeichnung 1, 2 oder 3 aufweisen.

1. Platinenhersteller
auf der Rückseite: DIN-Prüf- und Überwachungszeichen Stempel mit Reg.Nr. des Platinenherstellers 2M000, Firmenname oder Firmenzeichen

2. Prägestellen = Endfertigung von vom Vorlieferanten gefertigten, reflektierenden Platinen
auf der Vorderseite: DIN- u. Überwachungszeichen mit der der jew. angegebenen Betriebsstätte des Endfertigers zugeteilten Reg.Nr. 1M000
auf der Rückseite: Firmenangabe (Name und Ort oder Firmenzeichen)

3. Fertigung von Platinen und Endfertgung in ein und demselben Betrieb
auf der Vorderseite: DIN-Prüf- u. Überwachungszeichen mit der zugeteilten Reg.Nr. 3M000
auf der Rückseite: Firmenangabe (Name und Ort) oder Firmenzeichen (bzw. RAL-Zeichen)

Da Folienkennzeichen in der Regel eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, ist für diese eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.

Normung
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KFZ Maße
http://www.neelix.de/kfz-kz-masse.html

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=21769
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon KenOne » 13. Feb 2011, 13:27

Ich habe schon einige Fahrzeuge aus dem VW Werk gesehen, den einige Mitarbeiter fahren und dort liegen beide Kennzeichen hinter der Scheibe. Wieso dürfen die das?
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smithy
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 13. Feb 2011, 13:32

Die sind einfach nur zu faul 100 mal am Tag die Roten Nummern ans Auto zu bauen! ;)

MfG
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Typhoon
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 13:32

Sind es zugelassene Fahrzeuge oder haben die Fahrzeuge Kurzkennzeichen / Rotekennzeichen. Fakt ist es ist verboten, ich weiß auch hier im Forum machen das viele weil die Schürze Clean ist. Kann auch lange gut gehen bis mal einer was dazu sagt ;) Ich selbst hatte auch schon das Glück meine Schürze war beim LAckierer und mein Kennzeichen hinter der Scheibe, Ich wurde aufgefordert sofort das Kennzeichen an der Stoßstange zu befestigen da es sonst ein fahren ohne BE wäre.
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon KenOne » 13. Feb 2011, 13:42

Ja das sind rote Kennzeichen, also ist es bei roten erlaubt?
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 13. Feb 2011, 13:46

NEIN! Kennzeichen müssen immer fest am Fahrzeug angebracht werden. Und das natürlich in den vorhanden Kennzeichenmulden... Oder eben nach der Stvo...

MfG
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 13:52

Frage mich was daran nicht zu verstehen gibt, Kennzeichen müssen immer wie schon in den Gesetzen vorher erwähnt fest montiert sein. Die meisten Autohäuser usw machen das nur weil die keinen Bock haben ständig Kennzeichen anzubringen und im Werk wird es nicht gamcht damit die Schürzen usw keine Löcher haben ;)
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon KenOne » 13. Feb 2011, 13:54

Man versteht es nicht, weil man sagt das es verboten ist, aber es viele machen ohne Konsequenzen ;)
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 14:06

Ja und? ich sehe am Tag zig Leute hier mit Nebler rum fahren, gestern Abend bei leichtem Schnee Schlussleucht. Fakt ist es ist verboten, genauso wie Kennzeichenleuchten als LED oder das lasieren von Rückleuchten usw usw. Solange nix passiert hast du Glück, sollte was passieren oder ein Beamter hat gerade Lust hast du Stress. Und dann sind viele Dinge Auslegungssache, es kostet z.B. nur glaube 20 Euro wenn man mit Blaculichtfährt, bedeutet aber auch du kannst eine Meldung beim Strassenverkehrsamt bekommen weil du ungeeignet bist ein kFZ zu führen, sprich MPU.
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon px » 13. Feb 2011, 14:06

Man versteht es nicht, weil man sagt das es verboten ist, aber es viele machen ohne Konsequenzen ;)
Kennst du das Problem, dem Polizisten zu erzählen, wie schnell doch die anderen alle fahren, wenn sie dich gemessen haben? ;)


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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 14:07

@ PX hab schon probiert, klappt nicht ;)
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