Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen
Ort, Art und Höhe von Kennzeichen richtet sich nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.3.1970. Für die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ist in Deutschland § 60 StVZO einschlägig.
Gemäß § 60 Abs. 1a StVZO gilt:
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Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.
DIN 74069 erfordert u.a.:
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-Grundfläche weiß (DIN 6171 Teil 1/03.89 Tabelle 3) Beschriftung und Rand schwarz bzw. grün bzw. rot, nicht reflektierend nach DIN 6171. Farbkanten mit scharfen Konturen
- Aluminium Al 99 G 10 oder Al 99,5 G 9 Stärke 1 mm; Stahlstärke 0,8 mm; Polyvenylchlorid schlagzäh – Stärke 1,25 mm
Andere Werkstoffe, wenn insbesondere Anforderungen an Reflexstoff und Haftfestigkeit erfüllt
- Rückstrahlwerte nach Tabelle 1 der DIN
Prägefähigkeit 2 mm (Prägehöhe der Lettern 1 mm und 2 mm)
Haftfestigkeit des Gesamtverbundes. Licht-, Witterungs- und Temperaturbeständigkeit. Stoß-, Schlag- und Biegefestigkeit
Unzulässig sind alle Kennzeichen, die insbesondere bezüglich Beschaffenheit,
Beständigkeit, Abmessungen, Schriftbild, Schriftgröße, Material (Festigkeit
und Stärke), Prägung, Randgestaltung, Farbe und Glanzgrad nicht den
Anforderungen der Tabelle in DIN 74069 entsprechen.
Die Zulassungsstellen dürfen nur solche reflektierenden Kennzeichen abstempeln, die die nachstehende Kennzeichnung 1, 2 oder 3 aufweisen.
1. Platinenhersteller
auf der Rückseite: DIN-Prüf- und Überwachungszeichen Stempel mit Reg.Nr. des Platinenherstellers 2M000, Firmenname oder Firmenzeichen
2. Prägestellen = Endfertigung von vom Vorlieferanten gefertigten, reflektierenden Platinen
auf der Vorderseite: DIN- u. Überwachungszeichen mit der der jew. angegebenen Betriebsstätte des Endfertigers zugeteilten Reg.Nr. 1M000
auf der Rückseite: Firmenangabe (Name und Ort oder Firmenzeichen)
3. Fertigung von Platinen und Endfertgung in ein und demselben Betrieb
auf der Vorderseite: DIN-Prüf- u. Überwachungszeichen mit der zugeteilten Reg.Nr. 3M000
auf der Rückseite: Firmenangabe (Name und Ort) oder Firmenzeichen (bzw. RAL-Zeichen)
Da Folienkennzeichen in der Regel eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, ist für diese eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
Normung

KFZ Maße
http://www.neelix.de/kfz-kz-masse.html
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=21769