Moin...
Kann mich der Aussage von Malte (black9n2) anschließen,
erlaube mir jedoch noch etwas hinzuzufügen.
Die "Tat" wurde im Bereich der StvZo ausgeführt.
Wobei das Fahrzeugführen dann als "Tat" bezeichnet wird.
In dem Augenblick, in dem der PVB (Polizeivollzugsbeamte) auf Dich aufmerksam geworden ist, befindest Du Dich in dem sogenanntem Ermittlungszeitraum / Ermittlungsverfahren!
(Hört sich im Amtsdeutsch wild an, ist es aber nicht

) Und somit wird dann also auch gegen Dich ermittelt.
Der PVB ermittelt dann gegen Dich (Er sucht Dich) und hat Dich auch schlussendlich erfolgreich auf einem Privatgrundstück gefunden.
Ob es jetzt Dein Privatgrundstück ist oder aber irgendein anderes weiss er zu diesem Zeitpunkt nicht. Er hat Dich auf alle Fälle gefunden und ab hier ist es so, das Du Dich besser kooperativ zeigst um Deinen "Schaden" ( Sicherstellung, Durchsuchung KFZ, etc.) gering zu halten.
Es hätte ja auch sein können, das Du etwas verbergen wolltest.
Hättest Du dem ASG (Anhaltesignal) nicht folge geleistet, sähe die Sache schon anders aus. Aber wie Du schon schiebst, gab es kein ASG.
Nungut, was willst Du tut ?
Du befandest Dich mit Deinem KFZ im öffentlichen Strassenverkehrsraum.
Das Fahrzeug hatte keine aktuelle Betrieberlaubnis.
Hat Dich evtl. jemand angeschmiert ? (der POL einen Tipp gegeben)
Oder aber ist Dein Fahrzeug sehr auffällig ?
Es muss einen Grund für die expeziete Kontolle gegeben haben.
Ohne Grund kontrolliert kein PVB !
Gehen den Sachverhalt (OWI) kannst Du mit 99,9%tiger Sicherheit nicht angehen.
Ich hoffe ich konnte helfen...
Die Antwort ist nicht als Rechtsauskunft zu bewerten !
Grüße #7171
Anmerkung:
( PVB gilt für die Vereinfachung der Schreibweise geschlechterspez.männlich sowie weiblich)