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Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 08:49
von rawb2k
Hallo Leute, ich schreib das ganze hier mal für nen Kollegen nieder und hoffe einer von Euch kann mir da helfen ;)
Also folgendes: Mein Kumpel hatte sich am Samstag sein Fahrwerk sowie seine Reifen drunter gebaut und deswegen natürlich noch keine Möglichkeit gefunden das ganze beim TÜV eintragen zu lassen. Er ist allerdings Samstag schon mit dem Auto rumgefahren und die Polizei wurde auf ihn aufmerksam. Allerdings haben sie ihn weder rangewunken, noch das Martinshorn/Blaulicht angeworfen, sondern nur kurz verfolgt bzw. gewendet um ihm zu folgen. Er ist daraufhin einfach abgebogen und hat das Auto bei nem Kumpel geparkt. Keine 10 Minuten später stand die Polizei vor der Tür und wollte das Auto auf dem Privatgelände(!) kontrollieren, was sie dann auch taten. Sie haben dann das Fahrwerk und die Reifen beanstandet und er soll jetzt 3 Punkte bekommen und 120€ zahlen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit das er dagegen vorgehen kann?
Wäre über jede Hilfe dankbar!
lg Robin

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 09:02
von Ebrius Podex
ist das grundstück eingezäunt?

falls nein, ist dass das guter recht der polizei!

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 09:16
von PoloJussEbi
Natürlich darf die Polizei auch auf Privatgelände kontrollieren.
Wenn man Mist gebaut hat, sollte man dazu stehen oder sich vorher Gedanken machen ;)
Sonst gilt immer der Tipp: Rechtsanwalt hilft besser als Forumsbeiträge ;)
RREbi

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 10:06
von rawb2k
Natürlich darf die Polizei auch auf Privatgelände kontrollieren.
Wenn man Mist gebaut hat, sollte man dazu stehen oder sich vorher Gedanken machen ;)
Sonst gilt immer der Tipp: Rechtsanwalt hilft besser als Forumsbeiträge ;)
RREbi
Mist gemacht hat er ja nicht..er ist einfach nur ohne Eintragung gefahren da er erst am selben Tag die Sachen verbaut hatte..aber irgendwann muss man den Wagen ja sowieso ohne Eintragung bewegen damits überhaupt zur Eintragung kommt :p

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 10:24
von black9N2
Ist mir auch schon mit dem Wagen meines Bruders passiert, da wurde ich allerdings direkt von der Straße gewunken. "STOP POLIZEI"... Man kennt es ja. :D

Der Fall liegt ja ähnlich, da sie dich ja mit dem Wagen fahrend gesehen haben, wo nun die Kontrolle durchgeführt wird, sollte in der Tat egal sein.

Wir haben es damals einem Anwalt übergeben, kam dann auch nie was nach...

MfG

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 10:26
von rawb2k
Ist mir auch schon mit dem Wagen meines Bruders passiert, da wurde ich allerdings direkt von der Straße gewunken. "STOP POLIZEI"... Man kennt es ja. :D

Der Fall liegt ja ähnlich, da sie dich ja mit dem Wagen fahrend gesehen haben, wo nun die Kontrolle durchgeführt wird, sollte in der Tat egal sein.

Wir haben es damals einem Anwalt übergeben, kam dann auch nie was nach...

MfG
perfekt, danke für deine Hilfe. Dann geb ich ihm das mal so weiter ;)

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 11:03
von VOLKSWAGEN DasAuto.
Moin...
Kann mich der Aussage von Malte (black9n2) anschließen,
erlaube mir jedoch noch etwas hinzuzufügen.

Die "Tat" wurde im Bereich der StvZo ausgeführt.
Wobei das Fahrzeugführen dann als "Tat" bezeichnet wird.
In dem Augenblick, in dem der PVB (Polizeivollzugsbeamte) auf Dich aufmerksam geworden ist, befindest Du Dich in dem sogenanntem Ermittlungszeitraum / Ermittlungsverfahren!
(Hört sich im Amtsdeutsch wild an, ist es aber nicht ;) ) Und somit wird dann also auch gegen Dich ermittelt.
Der PVB ermittelt dann gegen Dich (Er sucht Dich) und hat Dich auch schlussendlich erfolgreich auf einem Privatgrundstück gefunden.
Ob es jetzt Dein Privatgrundstück ist oder aber irgendein anderes weiss er zu diesem Zeitpunkt nicht. Er hat Dich auf alle Fälle gefunden und ab hier ist es so, das Du Dich besser kooperativ zeigst um Deinen "Schaden" ( Sicherstellung, Durchsuchung KFZ, etc.) gering zu halten.
Es hätte ja auch sein können, das Du etwas verbergen wolltest.
Hättest Du dem ASG (Anhaltesignal) nicht folge geleistet, sähe die Sache schon anders aus. Aber wie Du schon schiebst, gab es kein ASG.
Nungut, was willst Du tut ?
Du befandest Dich mit Deinem KFZ im öffentlichen Strassenverkehrsraum.
Das Fahrzeug hatte keine aktuelle Betrieberlaubnis.
Hat Dich evtl. jemand angeschmiert ? (der POL einen Tipp gegeben)
Oder aber ist Dein Fahrzeug sehr auffällig ?
Es muss einen Grund für die expeziete Kontolle gegeben haben.
Ohne Grund kontrolliert kein PVB !
Gehen den Sachverhalt (OWI) kannst Du mit 99,9%tiger Sicherheit nicht angehen.

Ich hoffe ich konnte helfen...

Die Antwort ist nicht als Rechtsauskunft zu bewerten !
Grüße #7171

Anmerkung:
( PVB gilt für die Vereinfachung der Schreibweise geschlechterspez.männlich sowie weiblich)

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 11:48
von rawb2k
Moin...
Kann mich der Aussage von Malte (black9n2) anschließen,
erlaube mir jedoch noch etwas hinzuzufügen.

Die "Tat" wurde im Bereich der StvZo ausgeführt.
Wobei das Fahrzeugführen dann als "Tat" bezeichnet wird.
In dem Augenblick, in dem der PVB (Polizeivollzugsbeamte) auf Dich aufmerksam geworden ist, befindest Du Dich in dem sogenanntem Ermittlungszeitraum / Ermittlungsverfahren!
(Hört sich im Amtsdeutsch wild an, ist es aber nicht ;) ) Und somit wird dann also auch gegen Dich ermittelt.
Der PVB ermittelt dann gegen Dich (Er sucht Dich) und hat Dich auch schlussendlich erfolgreich auf einem Privatgrundstück gefunden.
Ob es jetzt Dein Privatgrundstück ist oder aber irgendein anderes weiss er zu diesem Zeitpunkt nicht. Er hat Dich auf alle Fälle gefunden und ab hier ist es so, das Du Dich besser kooperativ zeigst um Deinen "Schaden" ( Sicherstellung, Durchsuchung KFZ, etc.) gering zu halten.
Es hätte ja auch sein können, das Du etwas verbergen wolltest.
Hättest Du dem ASG (Anhaltesignal) nicht folge geleistet, sähe die Sache schon anders aus. Aber wie Du schon schiebst, gab es kein ASG.
Nungut, was willst Du tut ?
Du befandest Dich mit Deinem KFZ im öffentlichen Strassenverkehrsraum.
Das Fahrzeug hatte keine aktuelle Betrieberlaubnis.
Hat Dich evtl. jemand angeschmiert ? (der POL einen Tipp gegeben)
Oder aber ist Dein Fahrzeug sehr auffällig ?
Es muss einen Grund für die expeziete Kontolle gegeben haben.
Ohne Grund kontrolliert kein PVB !
Gehen den Sachverhalt (OWI) kannst Du mit 99,9%tiger Sicherheit nicht angehen.

Ich hoffe ich konnte helfen...

Die Antwort ist nicht als Rechtsauskunft zu bewerten !
Grüße #7171

Anmerkung:
( PVB gilt für die Vereinfachung der Schreibweise geschlechterspez.männlich sowie weiblich)
Jau, nochmal danke dafür :D Mal schauen was er dann dagegen machen kann, ich denke mal er wirds erstmal über den Anwalt probieren. Wie sagt man so schön, probieren geht über studieren. Ich werd Euch dann nochmal informieren wie das ganze ausging ;)

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 12:43
von LexaN
hi,

bin damals als ich mein fahrwerk einbauen ließ auch 3 wochen ohne eintragung rumgefahren.

1. weil sich das fahrwerk noch setzen sollte vor der achsvermessung.
2. weil der tüv ja die achsvermessung sehen will
3. weil erst da termin beim tüv.

hab dann auch n bekannten vom tüv gefragt ob das was macht. er sagte nein, da man nicht verlangen kann direkt nachm einbau des abnehmen zu lassen.

es heißt anscheinend das man es im angemessen zeitraum eintragen lassen soll, so hat er gesagt.

und er meinte das wenn was wäre einfach sagen das ich da und da n termin habe. dann passt des schon.

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 12:51
von rawb2k
hi,

bin damals als ich mein fahrwerk einbauen ließ auch 3 wochen ohne eintragung rumgefahren.

1. weil sich das fahrwerk noch setzen sollte vor der achsvermessung.
2. weil der tüv ja die achsvermessung sehen will
3. weil erst da termin beim tüv.

hab dann auch n bekannten vom tüv gefragt ob das was macht. er sagte nein, da man nicht verlangen kann direkt nachm einbau des abnehmen zu lassen.

es heißt anscheinend das man es im angemessen zeitraum eintragen lassen soll, so hat er gesagt.

und er meinte das wenn was wäre einfach sagen das ich da und da n termin habe. dann passt des schon.
Mein Fahrwerk ist auch noch nicht eingetragen.. Ich hab den Termin zur Achsvermessung am Mittwoch. Allerdings habe ich mir das Fahrwerk selbst eingebaut, ergo habe ich keinen Beleg das ich wirklich noch in der Frist bin. Ich hoffe also das ich bis Mittwoch nicht mehr angehalten werde :P
In dem beschrieben Fall oben mit meinem Kumpel war es eben auch ne Privataktion und die Polizei meinte es könne ja jeder behaupten ;)

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 12:57
von px
Wenn du einen Termin beim TÜV vorweisen kannst, können sie dir eigentlich nichts ;) Bloß so ein Spruch bringt natürlich nichts, kann ja jeder kommen.

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 13:05
von rawb2k
Wenn du einen Termin beim TÜV vorweisen kannst, können sie dir eigentlich nichts ;) Bloß so ein Spruch bringt natürlich nichts, kann ja jeder kommen.
Tja, die Sache ist folgende: Ich war letzens schon beim GTÜ, die meinten ich muss zum TÜV Nord da es ein Gewindefahrwerk ist und es somit manipulierbar ist..
der TÜV Nord sagt mir aber ich soll erstmal zur Werkstatt die Spur richten und mich dann wegen eines Termins melden..somit hätte ich also nichts in der Hand ;) aber ich denke wir weichen hier schon wieder vom Thema ab, ich halte Euch einfach mal auf dem laufenden wie die ganze Geschichte nun ausgeht und bedank mich für die Hilfe :)

Re: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 14. Feb 2011, 13:09
von px
Da ist was dran, beim Einbau von Fahrwerken kriegst du normal auch ein Vermessungsprotokoll. Ohne das kann der Prüfer ja schlecht erkennen, ob alles ok ist.