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Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertrag?

Verfasst: 30. Jun 2011, 18:46
von Andy_1987
hey leute,

folgendes problem...habe mir blind die s6 tagfahrlicht led leisten bei audi für meinen 9n3 gekauft, da ich davon ausging das die passen ohne großes gefummel, weil die ja andere auch drin haben. der verkäufer bei audi meinte zu mir im vorfeld die nehmen keine elektronartikel zurück, steht auch im kaufvertrag. nun folgendes problem...möchte sie aber zurück geben ist morgen eine woche her. mit jmd gesprochen der meinte, ich soll darauf bestehen es gibt auf alles eine 14 tägige rückgabemöglichtkeit, notfalls mitm anwalt drohen. was meint ihr habe ich da ne chance oder das geld verballert :hmhm:

Die dinger sind unbenutzt, noch nie eingebaut oder ähnliches...nur halt im vorfeld schonmal gekauft weil ich dachte mitm einbau kanns bald losgehen bis ich gemerkt habe auf was ich mich da eingelassen habe...

danke schonmal

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 18:48
von 0815Polo
:haha:

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 18:48
von Fellenteee
solange sie funktionieren ist der händler nicht verpflichtet sie zurückzu nehmen.
Fernhandelsabsatrecht gibts hier nicht.

Wenn du nen Defekt nachweisen kann, muss der Händler nachbessern.
Erst beim 3. mal scheitern des Nachbesserns kannst du zurückgeben


Fazit: Sieht also Shice aus für dich(,weil falls du ne rechtsschutz hast, macht dein anwalt das mit um Kohle zu kassieren und du trotzdem abkackst und deine rechtsschutz dir die Preise nach oben dreht)

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 18:50
von Hotte
mit jmd gesprochen der meinte, ich soll darauf bestehen es gibt auf alles eine 14 tägige rückgabemöglichtkeit, notfalls mitm anwalt drohen.
Das ist definitv falsch, sowas gibt es nur wenn du über den Versandweg bestellst. :flop:

Also in dem Fall, leider Pech gehabt.

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 18:52
von 0815Polo
wir bauen das ein!! das sieht geil aus!!!

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 18:58
von Andy_1987
@ Hotte

was meinst du mit versandweg??wenn die bestellt wurden?audi hat die mir bestellt, weil die nicht auf lager waren

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 19:00
von 0815Polo
ja du hättest die im internet bestellen müssen!! dann hättest du die zurück schicken können so! geht es nicht!!

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 19:00
von RIE - K 15
Das zählt aber nicht. Versand heißt du hast im Katalog oder Inet gekauft und es zu Dir schicken lassen. Dein Händler hat sie Dir aber über die Theke rausgegeben.

Du kannst jetzt nur versuchen doch einbauen oder mit wenig Verlust hier oder bei Ebay zu verkaufen.

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 19:05
von Andy_1987
wenig verlust ist gut...die dinger gehen bei ebay für max. 230€ weg so wie ich das sehe...habe aber 370 bezahlt + 2 stecker. müsste ich ja schon 350 noch für bekommen das ich mit wenig verlust fahre.....-.-

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 19:06
von 0815Polo
jep!

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 20:37
von Fellenteee
erst denken, dann handeln

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 20:57
von Silver_Surfer
Deswegen kauft man heutzutage nur im Netz mit paypal !

Nur wegen den 14 Tagen umtauschrecht wenn`s scheiße is..

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 21:03
von TheJudge
btw .. wenn die bei Ebay für 230 max weggehen .. wieso kaufst du dann bei VW für über 100 Tacken mehr ?????

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Verfasst: 30. Jun 2011, 21:07
von Typhoon
Bei einem direkten Ladengeschäft hast du kein Rücktritts oder Umtauschrecht auch nicht innerhalb 14 Tagen! Das ist der größte Mist denn alle immer glauben. Dein Geschäft beruhte auf eine 2 seitige Willenserklärung, du willst Teile, Verkäufer willig ein mit Preis und weißt sogar noch drauf hin das es nciht zurück genommen wird. Du bestellst Teile bezahlst diese. Also bist du seiner Willenserklärung nach gekommen. Da der Käufer die Möglichkeit hat direkt seine Ware in AUgenschein zunehmen gibt es hier kein Rücktrittsrecht nach HGB.

Mängelgewährleistung sieht da anders aus, aber ich mal davon aus die TFL funktionieren.

Im EInzelhandel gibt es also kein Rücktritts oder Umtauschrecht! Diese ist eine freiwillige Leistung des Händlers für die Kundenzufriedenheit. Elektronische Ersatzteile waren auch schon immer vom Umtausch ausgeschlossen, woher soll der Händler denn wissen was du damit machst bzw. ob das original Teil zerstört worden ist durch Fehler in der Elektrik?

Fakt ist der Händler hat dich drauf hingewiesen das er nix zurück nimmt, du hast es gekauft also beschwere dich nun nicht!