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Rechtlich ok ?
Verfasst: 2. Mär 2005, 18:05
von Christian
Wollt nur mal fragen ob man sone Fußraumbeleuchtung mit Kathoden,
ohne Probleme einbaun darf ?
Wenn ich die während der Fahrt aus habe, darf ich doch so damit rumfahren, oder ???

Verfasst: 2. Mär 2005, 18:10
von me1ssner
man sagt es zumindest so:
mit öffnen der Türen darf das an gehen und mit schließen muss es wieder ausgehen...
und so werde ich es auch verwirklichen.
Verfasst: 2. Mär 2005, 19:21
von Gast
Genau!!!!
Türe auf = Lampe an
Türe zu = Lampe aus
Jetzt aber nicht bei Tempo 100 die Türe aufreißen *gg* :ichw:
Verfasst: 2. Mär 2005, 19:27
von Christian
Ok, dann is ja soweit ok.....
@ChrisPolo9N :
Machste deine Türen nie während der Fahrt auf ?

Verfasst: 2. Mär 2005, 20:12
von Gast
Selten...Ausser ich hab zuviel gesoffen :bier: :drink: und muss (da gabs doch mal ein KOTZ Smilie)
Verfasst: 3. Mär 2005, 10:29
von Ronin
:kotzen:

Verfasst: 3. Mär 2005, 12:20
von Gast
Genau der :kotzen:
Verfasst: 3. Mär 2005, 17:19
von Gast
Moinsen!
Ich habe meine über nen Schalter laufen, geht auch wenn die Türen zu sind. Was passiert denn wenn ich die an habe und die Polizei steht neben mir im VW-Buss oder siehts so schon?
Hat da einer Erfahrungen??? :kackpferd:
Darf ich dann wieder die anderen Verkehrsmittel nutzen, weil
mein Auto stillgelegt wurde?
Verfasst: 3. Mär 2005, 19:41
von Gast
Wenn du dich im öffentlichen Straßenverkehr befindest siehts auf jeden schlecht aus *gg*
Verfasst: 4. Mär 2005, 09:55
von Ronin
Also, sinngemäß und zusammengefasst sagt die StVZO aus, dass keine lichttechnische Einrichtung (also auch die Miniaturweihnachtsbäume) zusätzlich am Fahrzeug angebracht werden darf, die nach außen scheint...
Neonröhren unterm Fahrzeug zählen auch dazu... egal ob die in Betrieb sind oder nicht. Die Montage allein reicht.
Deine Innenbeleuchtung dürfte kein großes Problem sein... ich weiß jetzt zwar nicht, ob's erlaubt ist... aber selbst wenn es verboten wäre und die "Werder-Fans" Dich erwischen... passiert folgendes MAXIMAL:
- Erlöschen der BE (bei begründeter Gefährdung... da müsste das Licht schon sehr grell sein)
- ca. 3 Punkte ins Flensburg und rundweg 80 EUR
- Fahrzeug wird nicht stillgelegt, weil Du das Licht ja sogar an Ort und Stelle demontieren könntest...
Verfasst: 4. Mär 2005, 14:17
von Alex911
wobei wir wieder bei unserem super thema unseres polizeistaates wären.
was darf man denn?
das geht schneller aufzuzählen.

Verfasst: 4. Mär 2005, 14:42
von Gast
oem...tanken *gg*
Verfasst: 4. Mär 2005, 16:14
von Gast
Was ist wenn ich Führerscheinanfänger bin? Also innerhalb der ersten zwei Jahremir das passiert....
Verfasst: 4. Mär 2005, 17:08
von Ronin
Sobald Du Punkte kassierst, darfste zur Nachschulung... also z.B. wenn Du mit'm Handy inner Hand fahrenderweise angetroffen wirst... langt das schon.
Was man darf und was nicht kann man nachlesen inner StVZO... alles ist dann vielleicht doch nicht hirnrissig... was so darin steht...
Verfasst: 4. Mär 2005, 17:58
von BBY-16V
ja nicht nur mit em handy
du kannst auch über ne rote ampel fahren nach 0,5 sec.
und schwupps bist du bei der nachschulung
Verfasst: 5. Mär 2005, 20:50
von Ronin
...Du meinst eine Sekunde...
Naja, jedenfalls irgendwas... wo man Punkte kassiert... zum Glück habe ich diese Zeit überstanden...