Kauf vom Händler - Mängelbeseitigung im Kaufvertrag möglich?
Verfasst: 26. Okt 2011, 10:31
Moin,
ich bin quasi gerade dabei mir einen Polo 9N zu kaufen, bräuchte deshalb möglich schnell Antworten ^^
Ich habe den Wagen gestern mit dem Einverständnis des Händlers zum ADAC gefahren, da sind ein paar Punkte aufgefallen -> Der Händler erklärte sich anschließend im Gespräch dazu bereit, diese Mängel noch zu beseitigen, TÜV gibt's eh neu.
Meine Frage jetzt: Kann/Soll im Kaufvertrag festgehalten werden, dass die Mängel X, Y und Z (welche beim ADAC protokolliert wurden - Kopie des Prüfbogens erhält der Händler) durch den Händler (vor der Übergabe*) des Fahrzeuges behoben werden müssen?
*Also er meinte, dass, wenn ich den Wagen gekauft habe, er in seiner Werkstatt (ist direkt nebendran) mit der Wartung etc beginnt.
Weswegen ich mir aber nicht sicher bin:
1.) Wenn ich bekannte Mängel im Kaufvertrag festhalte - könnte das dann nachher nicht so ausgelegt werden, dass ich den Wagen trotz der Mängel gekauft habe und der Händler trotz Gewährleistung diese dann nicht beseitigen muss?
2.) Umkehrschluss von #1: Der Händler muss ja eh 12monate Gewährleistung geben und innerhalb der ersten 6 Monate sämtliche Mängel beheben - Sollte ich mir sparen, auf eine solche Zusatzklausel zu verzichten, um mich beim Händer nicht unbeliebt zu machen (erleichtert im "Ernstfall" die Verhandlung/Kulanz)?
Ich wollte eigentlich gerade anrufen und die Zusage geben + um diesen Zusatz im Vertrag bitten, bin jetzt aber total verunsichert - hat jemand eine ähnliche Erfahrung mit Händlerkauf oder kennt die Rechtslage besser?
Wäre sehr dankbar für alle Antworten!!!
ich bin quasi gerade dabei mir einen Polo 9N zu kaufen, bräuchte deshalb möglich schnell Antworten ^^
Ich habe den Wagen gestern mit dem Einverständnis des Händlers zum ADAC gefahren, da sind ein paar Punkte aufgefallen -> Der Händler erklärte sich anschließend im Gespräch dazu bereit, diese Mängel noch zu beseitigen, TÜV gibt's eh neu.
Meine Frage jetzt: Kann/Soll im Kaufvertrag festgehalten werden, dass die Mängel X, Y und Z (welche beim ADAC protokolliert wurden - Kopie des Prüfbogens erhält der Händler) durch den Händler (vor der Übergabe*) des Fahrzeuges behoben werden müssen?
*Also er meinte, dass, wenn ich den Wagen gekauft habe, er in seiner Werkstatt (ist direkt nebendran) mit der Wartung etc beginnt.
Weswegen ich mir aber nicht sicher bin:
1.) Wenn ich bekannte Mängel im Kaufvertrag festhalte - könnte das dann nachher nicht so ausgelegt werden, dass ich den Wagen trotz der Mängel gekauft habe und der Händler trotz Gewährleistung diese dann nicht beseitigen muss?
2.) Umkehrschluss von #1: Der Händler muss ja eh 12monate Gewährleistung geben und innerhalb der ersten 6 Monate sämtliche Mängel beheben - Sollte ich mir sparen, auf eine solche Zusatzklausel zu verzichten, um mich beim Händer nicht unbeliebt zu machen (erleichtert im "Ernstfall" die Verhandlung/Kulanz)?
Ich wollte eigentlich gerade anrufen und die Zusage geben + um diesen Zusatz im Vertrag bitten, bin jetzt aber total verunsichert - hat jemand eine ähnliche Erfahrung mit Händlerkauf oder kennt die Rechtslage besser?
Wäre sehr dankbar für alle Antworten!!!
