reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

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reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 2. Apr 2012, 18:28

Hallo zusammen,

eine Bekante hat einen fabrikneuen Polo, auf dem derzeit 15 Zoller montiert sind (Winterreifen). Im Fahrzeugschein sind allerdings nur 14 Zoller eingetragen?

Wie kann das sein, oder ist das normal?
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whitePoloGTI

reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon whitePoloGTI » 2. Apr 2012, 18:32

Das ist normal,
Seit dem neuen fz Schein wird dort nur noch die kleinste Rad Reifen Kombination angegeben!
Alle anderen Angaben stehen in der Eu bescheinigung!


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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 3. Apr 2012, 01:46

Blöde Frage, aber was ist die EU Bescheinigung? Der Fahrzeugbrief?
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 3. Apr 2012, 04:30

Eigentlich sollte deine Bekannte das mit bekommen haben, ist ein offizielles vom Landratsamt abgestempeltes Dokument das zu den Zulassungsbescheinigungen I + II dazu ist.

Anfänglich haben viele das ausversehen mit dem Brief an die Bank geschickt falls sie Finanzierten oder Leasten, wodurch einige Dokumente verloren gingen. Aber mittlerweile sollte das schon jeder VW Partner wissen.

Also falls der Brief noch bei der Bank liegt, mal beim Händler nachfragen was er mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigungen) gemacht hat!

Ist das Fahrzeug bezahlt, sollte sie mal den Fragen der das Fahrzeug zugelassen hat, denn der ist in Verdacht es verschlampt zu haben :keule:

Wenn sie nicht mehr aufindbar ist, kann man sie hier nachbestellen:
https://coc.volkswagen-logistics.de/jct ... 2fstart.do
Kostet aber ne ganze Stange Geld!! Glaub 50€ oder so!!
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 3. Apr 2012, 22:55

also ist es dann doch nicht gestattet, mit diesen Reifensatz rumzufahren, wenn die oben genannten Papiere nicht vorliegen? Viele haben nämlich geschrieben und gesagt, dass mittlerweile nur noch die kleinste Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen wird.
Mir hat sich dann wiederum die Frage gestellt, wie die Polizei dann vor Ort feststellen kann, ob die Reifen/Felgen auch tatsächlich fürs Auto zugelassen sind.
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon CHM » 3. Apr 2012, 23:22

Weiß ich auch ned wie die Polizei das dann feststellt, aber es gelten die Einträge in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung.
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 3. Apr 2012, 23:37

Weiß ich auch ned wie die Polizei das dann feststellt, aber es gelten die Einträge in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung.
So ist es. Mein Wissensstand ist dass unterdessen die Polizei in der Nachweispflicht ist dass dies nicht die erlaubte größe ist, weshalb manche Bundesländer hierfür mitlerweile eine Zentrale Datenbank haben wo Polizei darauf zugreifen kann.

Haben wir hier jemanden in Grün :D der da bescheid weiß?
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Tazman » 4. Apr 2012, 13:08

Wobei mir mein VW Händler damals bei der Aushändigung meiner Fahrzeugunterlagen von Cup Edition gesagt hat das ich die EWG Übereinstimmungsbescheinigung nicht bei meinen Fahrzeugpapieren mitführen muß(habe dieses Dokument aber trotzdem mal als Kopie bei meinen Fahrzeugpapieren beigefügt,sicher ist sicher) ;) .

In meinen Fahrzeugschein stehen zwar schon meine Serienmäßigen 205/40 R17'er Räder als kleinstmöglichsten Räder drin aber das würde auch nicht wirklich viel bringen weil dort nur die Reifengröße drin steht und keine genaue Felgengröße :meschugge: .
Gruß,René
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 4. Apr 2012, 13:45

Weiß ich auch ned wie die Polizei das dann feststellt, aber es gelten die Einträge in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung.
So ist es. Mein Wissensstand ist dass unterdessen die Polizei in der Nachweispflicht ist dass dies nicht die erlaubte größe ist, weshalb manche Bundesländer hierfür mitlerweile eine Zentrale Datenbank haben wo Polizei darauf zugreifen kann.
Das mit der Datenbank könnte stimmen.
Die Laufen doch eh immer mit den Papieren/ Führerschein zum Einsatzwagen und checken ob gegen einen was vorliegt etc.
In nem Buch habe ich die Beamten jedenfalls noch nie blättern sehen. :D
:baby: :kuh:
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Biete Sitzheizungssteuergeräte für nachrüst- Sitzheizungsmatten an. Weiteres bitte per PN.
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon TK » 4. Apr 2012, 15:42

Mit dem Thema habe ich mich die letzten Wochen auch beschäftigt, werde im nächsten Winter von 14 Zoll auf 15/16 Zoll umsteigen und habe daher beim TÜV nachgefragt. Es ist in der Tat so, dass die Polizei in der Beweispflicht ist. Solange es sich um eine zulässige Rad-/Reifenkombination handelt darfst du sie ohne weitere Eintragungen fahren. Jede TÜV-Station stellt auf Wunsch allerdings ein kurzes Schreiben über die Zulässigkeit der Rad-/Reifenkombination aus.

Du kannst dir auch bei deinem VW-Händler eine Aufstellung aller zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für deinen Hobel ausdrucken lassen und ins Handschuhfach legen, erspart bei eventuellen Kontrollen Zeit und Ärger.
Bild
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 4. Apr 2012, 17:41

heißt das dann, dass ich meine Felgen gar nicht eintragen muss? Werde nämlich morgen neue Felgen inkl. Reifen auf mein Auto montieren (Alufelgen MAM 6, 16 - 7,0 - 35 ET; Bereifung: 205/45 R16)
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 4. Apr 2012, 17:56

Doch, musst du eintragen (bzw. je nach dem was in der Auflage der Felge genau steht evtl auch nicht, aber einfach so drauf machen ohne die Auflagen gelesen zu haben geht nicht) , die Reifendimension passt zwar, aber nicht die Felgendimension (7x16 ET35 ist kein Werksrad)
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 4. Apr 2012, 18:19

Hier wäre die ABE. Kann ich diese nicht einfach ausdrucken und mitführen? :)

http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutac ... 16_abe.pdf
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 4. Apr 2012, 18:34

Da fehlt noch die Anlage wie auf Seite 2 erwähnt, vorher kann man keine Aussage treffen ob du sie einfach ohne Eintragung fahren kannst oder eine Abnahme erforderlich ist.
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 4. Apr 2012, 23:28

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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 5. Apr 2012, 00:24

Japp, das hier ist es: http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutac ... 142154.pdf

Und demnach musst du sie Abnehmen lassen!

Bei Polo 9N und Bereifung 205/45 R16 ist u.a. folgende Auflage:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1a und K2b interessiert aber rund 98% der TÜV-Prüfer nicht und tragen es ohne diese Änderungen ein.

Würdest du 195/45er Reifen montieren, dürftest sie lt. Gutachten wiederum Eintragungsfrei fahren und müsstest nur die ABE mitführen.
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 5. Apr 2012, 00:29

heißt kab1 & 2, dass ich was an den Radläufen verändern müsste? Ich hoffe doch nicht :/
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 5. Apr 2012, 00:44

eigentlich ja, z.B. solche Flaps wie sie die Polos mit größeren Reifen ab Werk haben anbringen.

Aber wie gesagt, locker 98% der TÜV-Prüfer ist da sehr kulant und fordert das nicht.
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Re: reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen!?

Ungelesener Beitragvon Staminaman » 5. Apr 2012, 00:50

ok, wir werden sehen. Ich berichte dann spätestens nächste Woche :)
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