1. Es gibt kein "Aussage gegen Aussage".
2. brauchst Du zur polizeilichen Vernehmung nicht hingehen. Postkarte und absagen, nicht anrufen.
3. Kann der Fahrer aus der S-Klasse dich beschreiben? Wenn nein = allerbeste Voraussetzungen
Selbst verständlich gibt es Aussage gegen Aussage du Spezialist
Im Strafrechtprozessrecht kommt es gemäß §261 StPO nur auf die Überzeugung des Gerichts an. D.h. das Gericht kann aus den Beweisen mögliche Schlüsse ziehen, die aber nicht zwingend sind und es wird nicht von anderen möglichen Schlüssen eingeschränkt. D.h. es ist nicht notwendig, dass sich aus den Beweisen zwingend nur eine Möglichkeit ergiebt (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13ff). Dieser Grundsatz wird aber insoweit eingeschränkt, als verlangt wird, dass der Urteilsfindungsprozess von anderen Richtern nachvollzogen werden kann (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13; ähnlich BGH NStZ 8, 33; BGH StrV 82, 256; BGH NStZ 86, 373), und dass eine mindestens hohe objektive Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsannahmen des Gerichts mit der subjektiven Überzeugung einhergeht (Roxin, aaO).
Quelle: lexexakt.deHeißt: Ein Richter kann aus einem Beweis (Aussagen sind sog. Personenbeweise) im Zuge seiner Beweiswürdigung jeden Schluss ziehen der: objektiv hochwahrscheinlich ist und auf keine derart abwegige Art gebildet wurde, dass ein anderer Richter ihn nicht nachvollziehen könnte.
Sind diese Erfordernisse erfüllt, so ist die Abwägung des Richters statthaft.
Ist es dem Richter nicht möglich, einen der Beweise als glaubwürdig zu erkennen, so liegt der sog. Fall des non liquet vor, die Streitfrage ist nicht gelöst. Im Strafverfahren ist damit der Verfahrensausgang zu Gunsten des Angeklagten entsprechend des Grundsatzes "in dubio pro reo" verbunden (d.h. Verfahrenseinstellung, Klageabweisung oder Freispruch).
Selbstverständlich gibt es also eine Ausnahme und der Richter kann immer so entscheiden wie er Lust hat, aber wenn du da nicht hingehst und augenfälligen Schwachsinn erzählst der absolut nicht stimmen kann, dann gibt es erst mal keinen Grund für den Richter dir nicht zu glauben.
Selbiges gilt eben auch für den Fahrer des anderen Autos und der wird (falls es stimmt was fu uns sagst) nur die Möglichkeit haben vor Gericht zu lügen.
Ich kann dir allerdings sagen, dass der Staatsanwalt es nicht zu einem Prozess wegen dieser Lappalie kommen lassen wird, da die Beweislage eben viel zu dünn liegt - Mit anderen Worten Aussage gegen Aussage.