Beleidigung aus dem PKW heraus

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Silver_Surfer
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Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Silver_Surfer » 8. Sep 2012, 12:18

Hallo erstmal


Wir haben heute ein schreiben des ortsansässigen Polizeipräsidiums bekommen, grund dafür ist lt. Schreiben eine Beleidigung aus dem PKW meiner Frau heraus.Nun soll meine Frau als Zeugin aussagen.


Grund hierfür könnte folgender Vorfall gewesen sein:

Wir wollten ihren kleinen Bruder abholen damit dieser auf unsern Hund aufpassen kann,ich bin gefahren.400m vor dem Ziel konnten wir nicht weiterfahren da die Straße durch eine S-klasse mit südländischem Fahrer versperrt war.Da sich nach 3maligem hupen der Fahrer wenig einsichtig zeigte uns durchzulassen habe ich Durch Gesten zu verstehen gegeben das er rückwärts fahren soll um uns vorbeizulassen.Als er dann noch sein Handy rausholte schrie ich aus dem Fenster nur das er seine Karre wegfahren soll.Als ich dann die Fahrertür
öffnete bewegte sich das Fahrzeug endlich und wir konnten unsere Fahrt fortsetzen.Nach und nach hatte ich den Vorfall schon längst abgehakt.

Nun die Frage was tun ?

1.Frau geht hin sagt aber nichts dazu da ich gefahren bin.

2.Zum anwalt wegen dem :motz: :motz: ?

Habe schon von ähnlichen Fällen gelesen wo für den Ankläger 15 Leute ausgesagt haben die nie vorort waren :-?

Erfahrungen Tipps sind gern gesehen steh erstmal voll im Wald .....

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Hohes C
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Hohes C » 8. Sep 2012, 12:49

Ich würede sagen, dass das im Sande verläuft und du dir keine Sorgen machen musst.

Ich habe so etwas ähnliches erlebt.
Bin von der mittleren Fahrbahn auf die linke Spur gewechselt um in 100 Meter einen Bus zu überholen, hatte so ca. 140 drauf (130 waren erlaubt). Von weitem sah ich einen Skoda Fabia Kombi der mit 102 Km/h den Bus der 100 Km/h überholte. Zuerst wartete ich geduldig, aber nach 2 Minuten, hatte es mir dann gereicht und ich gab 1x Lichthupe, weil ich es als unverschämtheit empfunden habe. Fahre auch schon mal vor mich hin, aber wenn dann jemand hinter mir ist, gebe ich kurz Gas.

Der Fahrer ging auf die Bremse auf ca 80 Km/h und zeigte seinen Zeigefinger aus seinem Autofenster und fuchtelte rum. Der Bus war nun schneller und furh rechts vorbei. Der Skodafahrer ist aber danach nicht eingescherrt sondern blieb auf der linken Spur, also überholte ich rechts!!(ich weiß, dass das verboten ist) Der Fahrer hupte und zeigte mir den Vogel. Ich natürlich ebenso. 4 Wochen später, bekam ich eine Anzeige, wegen Nötigung. Habe mich dann im Sachverhalt dazu geäußert und später musste ich zur Polizei und Aussagen. War dann Aussagen gegen Aussage und das wars.


px
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon px » 8. Sep 2012, 13:02

Deine Frau muss sowieso nicht gegen dich aussagen. Ich würde einfach angeben, sie kann sich an keinen Vorfall dazu erinnern, fertig.


Blummes
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Blummes » 8. Sep 2012, 13:24

einmal lichthupe geben darf man doch oder nicht?
schlimm solche schleicher die dann noch rum motzen aber selber keinen deut besser sind...merke ich jeden morgen und abend wenn ich auf die arbeit fahre
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px
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon px » 8. Sep 2012, 14:16

Ja, darf man. Nur nicht wiederholt usw. Einmal Aufblenden um auf sich aufmerksam zu machen ist völlig okay.


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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Moehre1992 » 8. Sep 2012, 14:32

'n Überholvorgang darf maximal 45 Sekunden dauern, alles andere ist Behinderung des nachfolgenden Verkehrs, dementsprechend darf man ihn auch durch Lichthupe (allerdings natürlich bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes) daraf aufmerksam machen, dass dieser bitteschön gefälligst auf die Tube zu drücken hat, sich wieder brav auf den rechten Fahrstriefne zu begeben, um den nachfolgenden verkehr nicht zu behindern

Im Endeffekt ist das dasselbe wie mit dem Beispiel des Südländers (nur zur Info, ich kenne mich in Gelsenkirchen recht gut aus, bin dort recht oft und kenne die Problematik...)

Wenn allerdings dieser besagte fahrerbei Tempo 102 noch ruterbremst auf der linken Spur ohne triftigen grund liegt dort eine mutwillige Gefährdung des nachfolgenden verkehrs vor und auch Nötigung. (die paragraphen möchte ich nicht alle raussuchen)
Nichts, wirklich nichts ist wichtiger, als sicher und stressfrei zu fahren.
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Dr.Cox
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Dr.Cox » 8. Sep 2012, 15:05

Ich würde einfach eine Aussage dazu machen, das Ganze wird eh auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen, solange es nicht noch andere Zeugen gibt, die zweifelsfrei belegen können, dass du den anderen Fahrer beleidigt hast - Was ja nach deiner Aussage hier so gar nicht geschehen ist, demnach dürfte es dafür auch keine Zeugen geben.
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chriSpe
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon chriSpe » 8. Sep 2012, 16:35

einmal lichthupe geben darf man doch oder nicht?
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
mir doch wurscht!
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Moehre1992
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Moehre1992 » 8. Sep 2012, 17:11

Da gibts noch 'nen a nderen Paragraphen, der u.a. dazu dient einen penner aufzuwecken...
ich bin nur gerade zu faul zum suchen :mfaint:
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Hohes C
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Hohes C » 8. Sep 2012, 18:21

Gut zu wissen...
Wusste ich nicht mal, aber ich denke, dass es bei der ''Nötigung'' um das Gesamtpaket ging.
Gut, zugegeben, bei 102 Km/h hing ich schon etwas nah hinten drauf...!
Aber vorbei ist vorbei.
Gehe auch von Aussage gegen Aussage aus. Wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!


Moehre1992
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Moehre1992 » 8. Sep 2012, 18:37

Keine Toten, Verletzten, Blechschäden am Auto und Geldbußen
also ist alles in Ordnung :)
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Silver_Surfer
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Silver_Surfer » 8. Sep 2012, 23:03

Danke erstmal für die Hilfe :)

@dr.cox deshalb die frage wenn er mehrere Leute dazu bringen kann für ihn auszusagen ;)

Wir werden uns nicht äußern aber ich frag mal bei meiner Rechtsschutz nach ob ich da nen Anwalt brauche


4Snake
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon 4Snake » 8. Sep 2012, 23:21

Ja, darf man. Nur nicht wiederholt usw. Einmal Aufblenden um auf sich aufmerksam zu machen ist völlig okay.
Darf man nicht!! Informier dich da erst mal, denn das stimmt nicht!

Lichthupe ist für Gefahrensituationen gedacht und ähnliches, würd mich wundern wenn ein Richter darin ne Gefahrensituation sieht!
PS: Schönen Gruß von meinem Bruder und Patenkind, einmal Oberkommissar und einmal Polizeihauptwachtmeisteranwärterin :haha:

@silversurfer: Das ganze wird eh eingestellt weil Aussage gegen Aussage steht, da es keine Verletzen oder Sachschaden gegeben hat, wird das ganze auch nicht vor Gericht landen, sondern vorher eingestellt. Wenn du Rechtschutz hast, dann mach einfach ne Gegenklage wegen Nötigung, das wird zwar auch eingestellt, aber damit wirst du denjenigen genauso bissl ärgern.

Edit: Ne Anzeige kannst du auch online machen, glaub beim Ordnungsamt wenn ich mich recht entsinne, geht 1,2,3 und dann hat der Vogel auch Lauferei am Bein und überlegt es sich nächstes mal vielleicht ;)
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Schnagelz » 9. Sep 2012, 02:19

Hupen darf man um ein Überholmanöver anzukündigen hat mein Fahrlehrer damals erzählt. Von der Lichthupe weiß ich nix bis auf das, dass signalisieren an der Ampel "ich hab rot" im Prinzip auch nicht erlaubt ist.
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holoy

Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon holoy » 9. Sep 2012, 08:01

1. Es gibt kein "Aussage gegen Aussage".
2. brauchst Du zur polizeilichen Vernehmung nicht hingehen. Postkarte und absagen, nicht anrufen.
3. Kann der Fahrer aus der S-Klasse dich beschreiben? Wenn nein = allerbeste Voraussetzungen


Dr.Cox
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Dr.Cox » 9. Sep 2012, 10:53

1. Es gibt kein "Aussage gegen Aussage".
2. brauchst Du zur polizeilichen Vernehmung nicht hingehen. Postkarte und absagen, nicht anrufen.
3. Kann der Fahrer aus der S-Klasse dich beschreiben? Wenn nein = allerbeste Voraussetzungen

Selbst verständlich gibt es Aussage gegen Aussage du Spezialist :rolleyes:

Im Strafrechtprozessrecht kommt es gemäß §261 StPO nur auf die Überzeugung des Gerichts an. D.h. das Gericht kann aus den Beweisen mögliche Schlüsse ziehen, die aber nicht zwingend sind und es wird nicht von anderen möglichen Schlüssen eingeschränkt. D.h. es ist nicht notwendig, dass sich aus den Beweisen zwingend nur eine Möglichkeit ergiebt (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13ff). Dieser Grundsatz wird aber insoweit eingeschränkt, als verlangt wird, dass der Urteilsfindungsprozess von anderen Richtern nachvollzogen werden kann (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13; ähnlich BGH NStZ 8, 33; BGH StrV 82, 256; BGH NStZ 86, 373), und dass eine mindestens hohe objektive Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsannahmen des Gerichts mit der subjektiven Überzeugung einhergeht (Roxin, aaO).
Quelle: lexexakt.deHeißt: Ein Richter kann aus einem Beweis (Aussagen sind sog. Personenbeweise) im Zuge seiner Beweiswürdigung jeden Schluss ziehen der: objektiv hochwahrscheinlich ist und auf keine derart abwegige Art gebildet wurde, dass ein anderer Richter ihn nicht nachvollziehen könnte.
Sind diese Erfordernisse erfüllt, so ist die Abwägung des Richters statthaft.
Ist es dem Richter nicht möglich, einen der Beweise als glaubwürdig zu erkennen, so liegt der sog. Fall des non liquet vor, die Streitfrage ist nicht gelöst. Im Strafverfahren ist damit der Verfahrensausgang zu Gunsten des Angeklagten entsprechend des Grundsatzes "in dubio pro reo" verbunden (d.h. Verfahrenseinstellung, Klageabweisung oder Freispruch).

Selbstverständlich gibt es also eine Ausnahme und der Richter kann immer so entscheiden wie er Lust hat, aber wenn du da nicht hingehst und augenfälligen Schwachsinn erzählst der absolut nicht stimmen kann, dann gibt es erst mal keinen Grund für den Richter dir nicht zu glauben.
Selbiges gilt eben auch für den Fahrer des anderen Autos und der wird (falls es stimmt was fu uns sagst) nur die Möglichkeit haben vor Gericht zu lügen.


Ich kann dir allerdings sagen, dass der Staatsanwalt es nicht zu einem Prozess wegen dieser Lappalie kommen lassen wird, da die Beweislage eben viel zu dünn liegt - Mit anderen Worten Aussage gegen Aussage.
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon px » 9. Sep 2012, 14:52

Ja, darf man. Nur nicht wiederholt usw. Einmal Aufblenden um auf sich aufmerksam zu machen ist völlig okay.
Darf man nicht!! Informier dich da erst mal, denn das stimmt nicht!

Lichthupe ist für Gefahrensituationen gedacht und ähnliches, würd mich wundern wenn ein Richter darin ne Gefahrensituation sieht!
PS: Schönen Gruß von meinem Bruder und Patenkind, einmal Oberkommissar und einmal Polizeihauptwachtmeisteranwärterin :haha:
Einer meiner besten Freunde ist auch Oberkommissar - und der steht auch dazu, dass man als Polizist nicht alle Gesetze auswendig kann ;)

Ich brauch mich nicht informieren, du und deine Beamtenverwandten, sofern sie überhaupt im Straßenverkehr ihren Dienst tun, möglicherweise aber schon: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html - man beachte Absatz 5, der hier übrigens auch schon zitiert wurde. Du bist schlicht im Unrecht und wer dir sowas erzählt ebenfalls - außer natürlich wir sprechen plötzlich über Verkehrsraum, für den nicht die deutsche StVO gilt.

Sowas wie Nötigung ist weit auslegbar. Hupen als auch Lichthupe kann man einsetzen, um Aufmerksamkeit zu erlangen, wenn dies die Verkehrssituation erfordert oder eben mißbräuchlich - dann ist es eben schnell mal Nötigung oder Ruhestörung :D


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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon PolskiNRW » 9. Sep 2012, 15:03

Das es immer so doofe Leute geben muss.Bei mir war es ein BMW 1er Fahrer.Man sah schon das der Typ gesponsert wurde.Konnte aber nicht mit dem schönen Auto umgehen und hat es nicht geschafft mich zu überholen.Als er mir dann den Mittelfinger gezeigt hab hab ich so getan als ob ich heulen würde.Der hat sich vllt aufgeregt :D:D Das war dann wieder Balsam für meine Seele.
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon 4Snake » 9. Sep 2012, 20:17

Ja, darf man. Nur nicht wiederholt usw. Einmal Aufblenden um auf sich aufmerksam zu machen ist völlig okay.
Darf man nicht!! Informier dich da erst mal, denn das stimmt nicht!

Lichthupe ist für Gefahrensituationen gedacht und ähnliches, würd mich wundern wenn ein Richter darin ne Gefahrensituation sieht!
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Ich brauch mich nicht informieren, du und deine Beamtenverwandten, sofern sie überhaupt im Straßenverkehr ihren Dienst tun, möglicherweise aber schon: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html - man beachte Absatz 5, der hier übrigens auch schon zitiert wurde. Du bist schlicht im Unrecht und wer dir sowas erzählt ebenfalls - außer natürlich wir sprechen plötzlich über Verkehrsraum, für den nicht die deutsche StVO gilt.

Sowas wie Nötigung ist weit auslegbar. Hupen als auch Lichthupe kann man einsetzen, um Aufmerksamkeit zu erlangen, wenn dies die Verkehrssituation erfordert oder eben mißbräuchlich - dann ist es eben schnell mal Nötigung oder Ruhestörung :D
Mach dir keine Sorgen das die sich informieren müßen, les erst mal deinen Link genauer durch, dann wirst du feststellen, das man sowas nur ausserhalb geschlossener Ortschaften darf! Soviel zum Thema informieren....... :rolleyes:
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Re: Beleidigung aus dem PKW heraus

Ungelesener Beitragvon Dr.Cox » 9. Sep 2012, 20:40

@ 4Snake

Richtig, allerdings ist es nicht, so wie du gesagt hast, grundsätzlich verboten und damit hat er Recht :P
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