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Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 17:19
von amilian
Hallo liebes Forum,
ich habe im Juni einen Polo 9n3 Privat gekauft. Habe ihn vorhin aus der Werkstatt abgeholt weil der Wischwasserbehälter erneuert wurde. Der Techniker meinte dann zu mir das die Kupplung auch erneuert werden muss das das Auto mal einen Unfall hatte und es nicht ordentlich repariert wurde.
In dem Kaufvertrag hat der Verkäufer mir aber versichert das das Auto Unfallfrei ist.

Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?!
Ich bitte um Rat und Vorschläge.
Danke

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 17:28
von Dieselaktivist
Dann kannst Du vom Kauf zurücktreten oder zumindest einen finanziellen Ausgleich erwirken, der Gang zum Rechtsanwalt lohnt in jedem Fall.

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 18:15
von amilian
Danke schonmal :)
auch wenn ich mit dem Auto schon 3 Monate gefahren bin ?

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 18:51
von Moehre1992
Danke schonmal :)
auch wenn ich mit dem Auto schon 3 Monate gefahren bin ?
Klar, ich glaub das geht sogar nach Jahren noch

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 19:13
von rawb2k
Lies nur nochmal genau nach was im Kaufvetrag steht. Es gibt auch Kaufverträge, in denen steht "Hiermit versichere ich, dass das Auto in MEINEM Besitz keinen Unfall hatte.."

Wenn der Unfall in diesem Fall dann nicht durch ihn/in seinem Besitz verursacht wurde, wirds schwierig.

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 19:38
von amilian
hier steht:
Der Verkäufer erklärt dass das Kraftfahrzeug in der übrigen Zeit - soweit dem Verkäufer bekannt -
keinen Unfallschaden erlitten hat.

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 22:43
von brk
Dann müsstest du ihm beweisen, dass er nicht gutgläubig geantwortet hat und vorsätzlich den Unfallschaden verschwiegen hat...

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 23:03
von wetzlarer
Hallo!

Versuch doch mal die vorherigen Besitzer ausfindig zu machen.

Vielleicht war der ja so ehrlich und hat das in den Kaufvertrag geschrieben und der neue Besitzer wusste es also.

Re: Unfall Auto

Verfasst: 24. Okt 2012, 23:27
von Hoffes
Egal ob der Verkäufer es wusste oder nicht. Der Vertrag zu dem vermeintlich unfallfreien Auto besteht zwischen ihm und amilian. Amilian kann den Anspruch somit direkt gegen den Verkäufer geltend machen. Es ist davon auszugehen, dass der Verkäufer amilian arglistig getäuscht hat. Selbst wenn der Verkäufer es nicht absichtlich tat, bzw. nichts vom Unfall wusste, ist es quasi sein Problem. Die Formulierung ist ungültig und daher nichtig. Frei nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Losgelöst vom genannten Vertrag muss der Verkäufer sich in eigener Sache wiederum an seinen Vorbesitzer wenden.

Amilian, du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Kaufpreisminderung verlangen. Allerdings weiß ich nicht genau wie das mit den 3 Monaten geregelt wird. In denen bist du ja schließlich einige Kilometer gefahren, was wiederum die Summe mindern müsste..

Alles unter Vorbehalt, denn Kaufvertragsrecht liegt schon ein paar Jahre (4? 5? 6?) und viele Partys (100? 200?...) zurück :D Habe das im Bereich öffentliches Recht gelernt. Könnte sein, dass das im privaten Recht anders gehandhabt wird (siehe brk) :hmm2:

Auf jeden Fall würde ich zunächst den Vorbesitzer damit konfrontieren. Wenn es für dich gut läuft, dann räumt er es ein und du bekommst dein Geld zurück. Wenn er es nicht machen mag, dann drohe mit dem Anwalt. Und wenn er immer noch nicht will:

Anwalt ;)