Piepston beim Anschnallen beim Polo Sportline?
Verfasst: 23. Sep 2006, 19:09
Wenn ich nicht angeschnallt ist, erklingt dann ein Piepston beim Sportline?
MfG Aaron
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An Anfang nervt es, richtig, aber es erfüllt seinen Sinn und ich finds gut, seit dem ich in 3 Autos hinter einander hatte schnalle ich mich automatisch immer an, in jedem Auto, egal obs nu piepst oder net!-.- das nervt doch nur. Der Golf musste das haben, damit er die 5 Sterne im NCAP bekommt und es NERVT!
Prinzipiel muss ich dir Recht geben. Das Problem ist das es eben Situationen gibt bei denen man sich nicht anschnallen muss z.B. Umparken auf dem Grundstück, mit nem Anhänger rangieren, etc und da nervt das Richtig.An Anfang nervt es, richtig, aber es erfüllt seinen Sinn und ich finds gut, seit dem ich in 3 Autos hinter einander hatte schnalle ich mich automatisch immer an, in jedem Auto, egal obs nu piepst oder net!-.- das nervt doch nur. Der Golf musste das haben, damit er die 5 Sterne im NCAP bekommt und es NERVT!
Der Lerneffekt passt also...
wenn ich mich recht erinnere: also in der Fahrschule hab ich gelernt, dass man sich bein Rückwärts einparken, und im Verkehrsberuhigten Bereich abschnallen darfLaut Gesetz MUSST du dich immer anschnallen, auch wenn du dein Auto nur 1m vor oder zurück fährst!
Aber versteh dich schon, in den Situationen is es halt dann schon nervig, aber im Großen und Ganzen find ichs gut, dass es das gibt, weil es mir geholfen hat, mich immer schön brav anzuschnallen!
Ich gebe hiermit zu, dass ich mit "gefährlichem" Halbwissen geglänzt hab!21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2)(1) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.