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KFZ-Zulassung

Verfasst: 23. Jan 2014, 15:35
von Meyblaubaer
Guten Morgen,

ich war mir nicht sicher ob es hier rein gehört, daher bitte ich um Nachsicht sollte das Thema fehl am Platze sein.

Ich weiß, dass die alte StVZO durch die FEV abgelöst wurde und Fahrzeuganmeldungen auf den 2. Wohnsitz nicht mehr möglich sind seit dem 01.03.2007. Somit fällt diese Möglichkeit ja schonmal weg.

Nun ist es so, dass ich jahrelang (seit 26.09.2007) in einem anderen Landkreis gemeldet war als Hauptwohnistz. Hierauf wurde das Fahrzeug zugelassen. Letztes Jahr im August tauschte ich meinen damaligen Hauptwohnsitz (der jetzt Nebenwohnsitz ist) mit meinem jetzigen Hauptwohnsitz (der damals Nebenwohnsitz war). Der neue Hauptwohnsitz liegt in einem anderen KFZ-Zulassungsbezirk (anderes Kennzeichenkürzel, obwohl Nachbar Kreise). Nun ist die Frage: die FEV regelt ja die NEU Anmeldung eines KFZ, dass diese nun im neuen Kreis zu erfolgen hat ist mir bewusst, aber wie ist es mit einem bereits zugelassenen KFZ an meinem jetzigen Nebenwohnsitz? Ist hierfür noch das alte Landratsamt zuständig (Hintergrund: habe ein SLN bestellt und will daher Kennzeichen behalten)? Das Auto ist ja ordentlich gemeldet und an beiden Adressen bin ich erreichbar. Knöllchen etc. kamen bisher an meinen jetzigen HAuptwohnsitz, also wissen Ordnungsamt und Zulassungsstelle das ich 2 Wohnsitze habe (was sie bisher nicht gestört hatte). auch weis das Finanzamt ganz offiziell davon.

Bräuchte hier wirklich eure Hilfe. Leider steht die Möglichkeit sein Kennzeichen mitzunehmen außer Frage (bei ordentlicher KFZ-Ummeldung) da nur die Möglichkeit zwischen Stadt- und Landkreis gegeben ist. Daher hoffe ich ja noch inständig auf den 1. Juli wo es dann Bundesweit möglich sein soll.

Ich bedanke mich schonmal

Lg Sven