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Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 1. Jun 2014, 20:59
von Polo61
Hallo Leute hoffe mir kann hier jemand helfen :)

Am Mittwoch war ich beim Kollegen zu besuch wo mir auf dem Parkplatz ein SLK beim Parken reingefahren ist.
Zum Glück hat er Trotzdem neben mir gepark wovon ich ausgehe das die Person das garnicht mitbekommen hat.
Naja aufjedenfall hab ich die Polizei gerufen die haben alles vermessen und alles was dazu gehört und es ist klar das er es war.

Durch das Nummerschild wurde dann herausgefunden wo die Person wohnt und dann wurde da geklingelt. Leider hat niemand die Tür aufgemacht so das die Polizei dann nach ca 1 std gesagt haben das es nun als "Flüchtiger" gilt.

Habe die Unfallmeldung bekommen.

Nun meine frage muss ich mir jetzt sorgen machen wegen dem schaden das es nicht übernommen wird? Sollte ich zum Anwalt gehen falls etwas passiert?

Morgen hab ich auch schon einen Termin beim Gutachter
Ist nichts großes aber ist auch an die Felge gekommen wo ich mir jetzt sorgen wegen einem Schlag mache...

vllt kann ja jemand einen rat geben :)

Danke

mfg

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 07:46
von px
Ich glaube, man kann schon mal eine Stunde nicht zu Hause sein, ohne auf der Flucht zu sein ;) :D Abwarten, keine Panik.

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 08:06
von Barney
Wenn die Polizei quasi schon die Schuld des SLK Fahrers festgestellt hat (aufgrund Schadenslage usw.) dann bist du eigentlich nahezu sicher. Melde den Vorfalls falls noch nicht geschehen unter Angabe des Polizei-Aktenzeichens der Versicherung, das geht dann schon seinen Gang. Um einen Anwalt brauchst du dir keine Gedanken machen, die Versicherung erstreitet sich das Geld im Normalfall schon vom Unfallgegner.

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 10:51
von Hoffes
Mir fuhr im letzten Sommer auch jemand beim Ausparken ins Auto. Der Verursacher hatte es der Polizei gemeldet. Die Sachlage war klar.

Aufgrund meiner Erfahrung mein Tipp für dich:

Schnapp dir auf jeden Fall einen Anwalt. Denn die gegnerische Versicherung wird versuchen möglichst wenig auszuzahlen. Und wenn du zunächst einen Teilbetrag erhältst, und dann erst zum Anwalt gehst, dann wird dir dieser nicht helfen wollen. Denn er erhält dann nur, ausgehend von dem "fehlenden" Betrag, einen sehr geringen Betrag ausgezahlt. Da sich der Aufwand nicht für ihn lohnen wird, wird er sicherlich dankend ablehnen, und dir fehlt am Ende Geld.

Den Tipp erhielt ich damals vom Gutachter, und siehe da, bei mir musste ich nachträglich tatsächlich ein paar hundert Euro über den Anwalt einklagen :grr:

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 12:58
von alessea
da du nicht der unfallverursacher bist, steht dir eine anwaltliche beratung zu, egal ob unfallflucht usw.

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 13:48
von Hoffes
Beratung ja. Tatsächliche Hilfe bekommt man halt nur mit einer Rechtschutzversicherung...

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 15:07
von px
Nö, kannst auch schlicht selber in finanzielle Vorleistung gehen soweit erforderlich ;)

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 15:34
von Hoffes
Wie meinst du das, Patrick?

Wie bereits gesagt, entweder schaltet man direkt einen Anwalt ein, oder man findet später keinen.

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 15:51
von px
Naja eine Rechtschutzversicherung sichert das finanzielle Risiko in Rechtsstreitigkeiten ab. Und letztlich holt sie sich die Ausgaben vom Verlierer wieder. Ohne muss man eben selber das finanzielle Risiko tragen, wenn es über die reine Beratung hinaus geht. Oder? :D

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 21:27
von holoy
Wenn Du selbst schon davon ausgehst, das der Verursacher den Schaden nicht bemerkt hat, dann ist es auch keine Unfallflucht. Unfallflucht ist eine Vorsatztat.

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 21:50
von 4Snake
Wenn die Polizei den SLK Fahrer als Verursacher festgestellt hat, sprich entsprechend Schäden am Auto auch nachgewiesen hat, dann kann dir egal sein ob das ein Unfall mit Fahrerflucht war oder nicht. Die Haftpflicht des Verursachers muss auf jeden Fall zahlen, was die Versicherung des SLK Fahrers mit ihm abrechnet, kann dir egal sein.
Dein Schaden wird auf jeden Fall von der Haftpflicht des Verusachers gedeckt!
Und wegen der Felge....mach dir mal keinen Kopf! Da hätte er dir schon mit hoher Geschwindigkeit reindonnern müßen damit die nen Schlag hat, sowas holt man sich eher bei Schlaglöchern oder Bordsteinremplern, und selbst das ist meist durch neu wuchten wieder auszugleichen.

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 2. Jun 2014, 21:57
von Hoffes
Naja eine Rechtschutzversicherung sichert das finanzielle Risiko in Rechtsstreitigkeiten ab. Und letztlich holt sie sich die Ausgaben vom Verlierer wieder. Ohne muss man eben selber das finanzielle Risiko tragen, wenn es über die reine Beratung hinaus geht. Oder? :D
Ah, jetzt verstehe ich worauf du hinaus willst. Das ist natürlich klar, aber wenn man als Unschuldiger einen Rechtsanwalt einschaltet, dann zahlt die gegnerische Versicherung auch die Gebühr von genanntem. Mit dem Unterschied, dass man definitiv das Geld rausholen kann, welches man von der gegnerischen unter Garantie zuvor vom Wert im Gutachten abgezogen bekommen hat ;)

Die Erfahrung habe ich bereits mehrmals machen müssen :-?

Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 3. Jun 2014, 17:22
von WMCBolle
Bist du im adac? Wenn ja dann kriegst du eine kostenlose erstberatung des anwaltes. Der kann dir dann klipp und klar sagen obs dich was kostet und welche schritte er macht. Wenn die Rechtslage eh schon klar ist, dann regelt der alles für dich und du kriegst nur post "zur Information" wichtig ist nur dass du einen nimmst, der mit dem adac zusammenarbeitet. Ich hatte auch mal nen fall wo die Rechtslage klar war aber irgendwie keiner zuständig ist dafür. Mit Anwalt war das nach 2 Wochen gegessen was vorher monate gedauert hat.

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Re: Unfall mit Fahrerflucht

Verfasst: 3. Jun 2014, 21:06
von joshuar
Hallo Leute hoffe mir kann hier jemand helfen :)
vllt kann ja jemand einen rat geben :)
mfg

Hi

0800-NOTFOND anrufen und den Schaden mit dem Kennzeichen melden. Dann geht die Schadensmeldung auch gleich an die gegnerische Versicherung.

Wer NOTFOND nicht interpretieren kann der kann es auch mit 0800 – 668366 3 probieren :-)