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[HILFE] Wie / Was / Wo trägt man alles vernünftig ein?

Verfasst: 20. Okt 2006, 09:11
von PsyKater
Vielleicht können wir den aus dem entstanden Rechtsstreit :D hier mal erklären, wie man vernünftig einträgt. Ich habe mir schon bevor ich den Polo bekam vorgenommen, jegliches Tuning legal zu machen. Jetzt hab ich hier ein unzulässiges Coming-Home Modul und einen GTI-ESD rumliegen und krieg das flattern.

Könnt ihr mal eure Ansicht klarmachen, wie man richtig einträgt? Was muss eingetragen werden? Wo kann man das machen?

Verfasst: 20. Okt 2006, 09:16
von px
Wie hast du deine Räder eintragen lassen :???:

Verfasst: 20. Okt 2006, 09:19
von PsyKater
Da bin ich mir furchtbar unsicher, ob das richtig gemacht wurde.

Ich hab das alles über eine freie Werkstatt machen lassen. In meinen Papieren steht nix, aber ich hab ein paar Zettel von der KüS mitbekommen. Da steht die Spureinstellung drauf und so 8O. Ich kann die Zettel gleich nochmal vorkramen, was dadrauf steht.

Verfasst: 20. Okt 2006, 09:44
von px
:lol: Versteh ich das richtig, dass du mit nem Vermessungsprotokoll rumfährst? :D Willkommen im Verein der BE-losen :lol:

Einbau != Eintragung :!:

Verfasst: 20. Okt 2006, 09:49
von Fabolous
:lol: Versteh ich das richtig, dass du mit nem Vermessungsprotokoll rumfährst? :D Willkommen im Verein der BE-losen :lol:Einbau != Eintragung :!:

Psy, u made my day! :super:
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 69a StVZO, 24 StVG, 18 Abs. 1 StVO dar (Regelgeldbuße Euro 50,-, 3 Punkte).
UND Dein Versicherungsschutz ist dahin :!:

Verfasst: 20. Okt 2006, 09:59
von PsyKater
Ja, ist mir klar. Ich hab aber TÜV-Eintragung auf der Rechnung stehen. 45€ oder sowas. Wartet mal, ich hol mal meine Papiere aus dem Auto!

[edit] *keuch* So, bin mal runtergerannt und meine Papiere geholt.
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht unter Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) nichts zu Reifen drin. Die Papiere, die ich hatte, enthielten zwar auch das Messprotokoll, aber vor allem dies hier:
Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO
Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Tieferlegung
des Herstellers Weitec
liegt ein Teilegutachten ... vor. (...)
Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Räder/Reifen
des Herstellers Borbet
liegt ein Teilegutachten ... vor. (...)
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.
Daten für die Fahrzeugpapiere
Feld 22 Bemerkungen Feld: HÖHE -30 MM MIT WEITEC....
Hatte mir das nie durchgelesen, aber ich entnehme dem, dass ich mit dem Mitführen dieses Exemplares legal fahre. Und ich soll, bei nächster Gelegenheit das in den Fahrzeugschein eintragen.

Was heißt nächste Gelegenheit?

Verfasst: 20. Okt 2006, 10:11
von px
Na also, dann ist alles okay ;)

Nächste Gelegenheit heisst bei der nächsten erforderlichen Änderung der Papiere! Interessiert aber nicht... in meinem Kfz-Schein steht nach wie vor mein Nebenwohnsitz drin und somit auch nicht Fahrwerk oder Felgen :D

Verfasst: 20. Okt 2006, 10:12
von PsyKater
Habs ja jetzt gefunden :oops:

Meine Frage war aber eher grundsätzlicher Natur. Was muss man denn alles eintragen, muss man tatsächlich alles eintragen? Mit Sicherheit nicht, oder muss ich mein BORA-Brillenfach auch eintragen :D. Das fällt dann eher unter dein zitiertes Urteil oder?

Verfasst: 20. Okt 2006, 11:57
von Korrrekt
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 69a StVZO, 24 StVG, 18 Abs. 1 StVO dar (Regelgeldbuße Euro 50,-, 3 Punkte).
UND Dein Versicherungsschutz ist dahin :!:
Das stimmt nicht :!: Der Versicherungsschutz erlischt niemals, egal welchen Schwachsinn man mit seinem Auto treibt :!: Die Versicherung zahlt zunächst immer wenn Personen oder Objekte zu Schaden kommen :!:

ABER :arrow: Die Versicherung holt sich natürlich das Geld von einem zurück wenn man ohne gültiger Betriebserlaubnis unterwegs war :!:

Verfasst: 20. Okt 2006, 11:59
von phil9n
Fahrwerk, Anbauteile ohne E-Nummer, Felgen, Reifen, Lichtveränderungen, diverse Blecharbeiten usw müssen/sollten eingetragen werden.

Verfasst: 20. Okt 2006, 12:11
von helgemania
Fahrwerk, Anbauteile ohne E-Nummer, Felgen, Reifen, Lichtveränderungen, diverse Blecharbeiten usw müssen/sollten eingetragen werden.
Danke, kürzer und präziser hätte man es kaum formulieren können.

Verfasst: 20. Okt 2006, 12:12
von PsyKater
Das heißt die ganze Diskussion über den GTI ESD ergießt sich darüber, dass der diese E-Nummer nicht hat?

Verfasst: 20. Okt 2006, 12:37
von helgemania
Wenn ein Auspuff ein Tüv Teilegutachten oder ne ABE oder ein E-Prüfzeichen hat, dann ist der Auspuff legal.

Ein selbstgebauter Auspuff oder ein Auspuff, der nicht zu der Motorisierung gehört müsste per Einzelabnahme eingetragen werden, damit er legal ist.

Der GTI ESD hat eine Teile Nr. die dem 1,8 Turbomotor zugeordnet ist und mit diesem Motor wäre der Auspuff legal.

Weil in der ABE für einen Polo mit 1,8l Turbo Motor eine solcher ESD vom Tüv genehmigt worden ist.

Hast du keinen 1,8l Turbo, dann ist der Auspuff nicht legal, weil er in der ABE für dein Auto, sprich im Fahrzeugschein bzw. -brief, nicht erwähnt wurde.

Aber warten wir mal auf jemanden, der das Gegenteil beweist und einen Zettel vom Tüv bekommt, das dieser Auspuff legal ist.

Ich habe bei 2 Tüv Stellen in 2 verschiedenen Bundesländern nachgefragt und beide haben gesagt Einzelabnahme, aber das sein kein Problem.

Verfasst: 20. Okt 2006, 12:43
von px
Ein selbstgebauter Auspuff oder ein Auspuff, der nicht zu der Motorisierung gehört müsste per Einzelabnahme eingetragen werden, damit er legal ist.
Das ist eben die Frage! Wird ein Serien-ESD illegal, wenn ich auf einen Mischgasbetrieb umbaue? Wird der bei der Abnahme extra neu eingetragen?
Ich habe bei 2 Tüv Stellen in 2 verschiedenen Bundesländern nachgefragt und beide haben gesagt Einzelabnahme, aber das sein kein Problem.
Die Aussage höre ich jetzt von dir zum ersten Mal!

Verfasst: 23. Okt 2006, 15:41
von helgemania
Wie ich gesagt habe, der ESD muss per Einzelabnahme eingetragen werden!

Verfasst: 23. Okt 2006, 15:53
von DragonX
Wie ich gesagt habe, der ESD muss per Einzelabnahme eingetragen werden!
dann kann der TüV sich über viel Geld in den nächsten Tagen/Wochen freuen... wenn dann alle/viele von usn dorthin donnern...

Verfasst: 23. Okt 2006, 15:55
von px
Nein, der ESD muss NICHT eingetragen werden! ;) Eingetragen werden muss die Änderung der Abgasführung, sprich dem Adapter, der durch den unterschiedlichen Rohrdurchmesser notwendig ist.

Der ESD ist für alle 9N zulässig!

Verfasst: 23. Okt 2006, 16:23
von helgemania
Nein, der ESD muss NICHT eingetragen werden! ;) Eingetragen werden muss die Änderung der Abgasführung, sprich dem Adapter, der durch den unterschiedlichen Rohrdurchmesser notwendig ist.

Der ESD ist für alle 9N zulässig!
Nach der Eintragung, wie du selber gesagt hast.

Du kannst nicht nur ne Änderung an der Abgasanlage eingetragen bekommen.

Was soll den dann im Brief drinn stehen, Erweiterung auf 55mm ESD?

Nee das bezweifel ich sehr stark, da wird sicher etwas wie "Eigenbau ESD mit Adapter" oder "Eigenbauadapter mit VW Polo GTI ESD" stehen.

Verfasst: 23. Okt 2006, 17:56
von DragonX
denke ich auch mal, wobei mir wieder beim Thema wären :D ich glaube Eintragung GTI ESD gibts schon massig Threads hier ...

Verfasst: 25. Okt 2006, 19:10
von helgemania
Es wurde im anderen Thread nun auch geklärt...

Der ESD muss eingetragen werden, es sein den, wenn der Rohrdurchmesser identisch wäre und keine besonderen Anpassungsmaßnahmen erforderlich wären.

Dann kann also fast jeder zum Tüv fahren...

Außer die Menschen, wo der GTI ESD so passt.