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§ 56 Überprüfung (Österreich)

Verfasst: 15. Jun 2015, 11:18
von ThomasKeller
Hallo Zusammen!

Ich wurde vor kurzem von der Rennleitung aufgehalten.
Aufgrund nicht legal verbautem Xenon musste ich eine Strafe zahlen und wurde nun zur § 56 Überprüfung in der KfZ Prüfhalle bestellt.

Xenon ist weg, habe nun normale schwarze Polo Scheinwerfer verbaut (Nachbau). Hinten habe ich die neuen LED-Rückleuchten drin.
Er steht auf original 6,5x16 VW-Felgen mit 205/45/16 Bereifung (steht auch so in der Zulassung drin).
Zusätzlich habe ich noch LED-Ambientelicht verbaut und solche Sonnenblenden die aus Stoff sind (Passgenau).
Ansonsten ist das Auto und der Motor Serienmässig.

Heute Nachmittag habe ich die Überprüfung.
Ich hoffe das passt dann soweit alles. Als Sicherheit habe ich noch die original Rückleuchten dabei welche ich bei Bedarf schnell umgebaut hätte.

Das Auto sollte auch grad vorgegführt werden, somit bekomme ich auch die Plakette, was ich nachgelesen habe. Das Öl, Bremsflüssigkeit usw. ist halt nicht gewechselt. Ich dachte das mache ich dann erst danach wenn ich auch sicher weiss dass ich die Plakette bekommen habe.

Habt ihr hier Erfahrungen gesammelt? Kann es da Probleme geben?
Man liest im Internet einiges über festgestellte Mängel die keine sind und sowas.
Auch dass eine E-Nummer auf einem Tuningteil noch lange nicht heisst dass das dann legal ist.

LG Thomas

Re: § 56 Überprüfung (Österreich)

Verfasst: 16. Jun 2015, 11:10
von ThomasKeller
War absolut kein Problem. Prüfung bestanden.
Keine Beanstandungen.
Und im Gegensatz zu manchen Aussagen im Internet welche von "Fehler gefunden die es gar nicht gibt" waren die Prüfer sehr freundlich.

Die Kosten für die Überprüfung von 60,- Euro bekam ich am Ende wieder zurück, da ja alles gepasst hat. :-)

Re: § 56 Überprüfung (Österreich)

Verfasst: 16. Jun 2015, 18:26
von px
Das interessanteste fehlt: Was wird in AT für nicht legale Xenon-Brenner kassiert? :D

Re: § 56 Überprüfung (Österreich)

Verfasst: 22. Jun 2015, 08:14
von ThomasKeller
Die Strafe lag bei 30,- Euro + eben die Überprüfung. Wobei das Geld für die Überprüfung bei positivem Test wieder zurückgegeben wird.

Wobei hier eventuell auch der Grund für die milde Strafe war dass meine Frau gefahren ist und sich blöd gestellt hat. :-)
Es war also keine Strafe für Fahren mit Xenon, sondern eine Strafe für "Fahren ohne vorher die Fahrtauglichkeit überprüft zu haben, obwohl zumutbar".

Ach ja, die dunkel lasierte 3. Bremsleuchte, Alupedale, LED-Ambientebeleuchtung, alte Reifen, Stoffsonnenblenden, Tuning-Scheinwerfer und LED-Rückleuchten etc. war alles kein Problem für den Prüfer.