GTI Endtopf 6Q6 253 609 BN


xPoLoFrEaKx
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Ungelesener Beitragvon xPoLoFrEaKx » 19. Okt 2006, 10:51

Letztlich zeigt polofreaks Dialog aber, wie wenig Ahnung einige :vw:-Mitarbeiter doch haben :wandpogg:
Seh ich dann auch so! :D

:dafuer:
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px
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Okt 2006, 11:08

Einen Hacken hat die Argumentation ja: Der ESD ist vlt für den Polo zugelassen, das Distanzstück aber nicht! :ka:
Muss die Schelle auch zugelassen sein für den Polo? Oder meine Kabel zu den NSW :???: Das wäre mir jetzt neu, das ist doch kein Bauteil im herkömmlichen Sinne!

PS: Hat's auch ne Ferse :???: :lol:


Kroppy
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Ungelesener Beitragvon Kroppy » 19. Okt 2006, 11:21

Den Bullen will ich sehen, der sich unter mein Auto schmeißt und dann das Distanzstück am ESD bemängelt... :polizei4:
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 19. Okt 2006, 11:23

:ka: Das wäre das einzige, was man eventuell sagen könnte. Ich bin inzwischen aber auch überzeugt davon, dass der ESD eintragungsfrei ist.
Viele Grüße,
TOBI
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px
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Okt 2006, 11:47

Den TÜVler bei der HU hat nicht mal mein Fahrwerk oder meine Felgen interessiert, da musste ich ihn erstmal drauf ansprechen.

Ich denke das ist auch eine Frage der Auffälligkeit. Der GTI-ESD passt zum Wagen, weil er für den Wagen gemacht ist. Wenn da so ein Ofenrohr hängt, weiss jeder, der gehört an sich nicht zu dem Wagen, weil nunmal kein Hersteller, der Wert auf Stil und Klasse legt einen 77 oder 90mm-Doppe-Auspuff an einen Kleinwagen pappt - ist einfach so!

Mein Wagen ist dezent tiefer, sieht der Laie nicht mal, die Felgen sind groß, aber mit VW-Logo und relativ schlicht. Eigentlich ist die Scheibentönung das, was am ehesten auf Tuning hinweist und selbst das ist heutzutage schon vielfach ab Werk machbar und vorhanden.


Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 19. Okt 2006, 12:03

Muss mich jetzt doch auch mal dazu Äussern, px kennt meine Meinung zu dem GTI-ESD... Gelle?? :D
Den Bullen will ich sehen, der sich unter mein Auto schmeißt und dann das Distanzstück am ESD bemängelt... :polizei4:
Er oder der zu Rate gezogene TÜV-Beamte wird aber das nicht nach OEM ausschauende Distanzstück bemerken und Dich dann fragen wieso man das braucht wo der ESD doch fürn den 9N gebaut ist... :hä:
In über 10J. Tuningscene bin ich vorsichtig geworden was es dann angeht. Die TN ist nicht mit Deinem MKB in Verbindung zu bringen - hin oder her - und wenn Du einen Vollpfosten :px: erwischt bist Du dran und wenn er Dir die Karre bloss für 2 Wochen stillegt bis alles "geklärt" ist. Nervt ja das auch schon. Von den Kosten ganz zu schweigen.

:ka: Das wäre das einzige, was man eventuell sagen könnte. Ich bin inzwischen aber auch überzeugt davon, dass der ESD eintragungsfrei ist.
Deine Meinung in Ehren aber ich würd mich da nicht drauf verlassen. :respekt: haben bei mir nur noch Tuningfreaks die auch alles geTÜV't haben, dran schrauben und hoffen kann jeder!.



Läßt mal irgendwas passieren das Richtig Geld kostet, Deine Versicherung wird alle Hebel in Bewegung ziehen sich kostengünstig aus der Affaire zu ziehen und da sind grad ungeTÜV'te ESD usw. eine gern genutztes Mittel...

Klar klingt das alles Oberlehrermäßig :brake: und klar könnte man sagen: "Aber Du hast doch auch..." - hab ich auch. Nur behaupte ich nicht das sei alles Koscha und Eintragungsfrei! Und darum geht es mir! Denkt mal drüber nach!



:arrow: Und der nächste der mir den GTI-ESD nebst TN und Preis schickt lösch ich aus der dB!! :fuck: Der stand da schon da gabs das Drum noch nich mal an der :vw:-ET-Theke!
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Okt 2006, 12:11

Eine gesetzliche Mitschuld bezieht sich ausschließlich auf Teile, die in Zusammenhang mit dem Unfallhergang gebracht werden können. Mir fällt momentan z.B. kein Unfallhergang ein, bei dem ein ESD ein wie auch immer gearteten Beitrag dazu leisten könnte ;) Wenn du beim Einparken gegen ein anderes Auto knallst, kann man dir keinen Strick aus dem evtl. nicht korrekt eingetragenen ESD drehen. Ausser du hast dein vorhandenes PDC nicht gehört etc. :D

Ich kann auch nicht zweifelsfrei sagen, dass es okay ist, ich kann nur vermuten. Wenn ich stärkere Zweifel hätte, würde ich ihn halt eintragen lassen, kostet dann halt 50€. Ich sehe aber keinen Grund und damit hat sich die Frage für mich solange erledigt, bis es Argumentationen gibt, die mir das Gegenteil deutlich machen. ;) Und wenn ein VWler das sagt und der andere das Gegenteil, dann ist das wzar verwirrend, aber kein Grund die Ansicht zu ändern.


Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 19. Okt 2006, 12:22

Eine gesetzliche Mitschuld bezieht sich ausschließlich auf Teile, die in Zusammenhang mit dem Unfallhergang gebracht werden können.
Bei anbringen von Teile die keine Freigabe/ABE und/oder Tüv abgenommen sind erlischt die BE des Fzg.'s... ;-)

Da musst Du nicht mal jemanden mit dem ESD im Rückwärtsgang erdrosselt haben...


:arrow: Tune'it safe! Läßt euren Krempel eintragen!! Erspart im Zweifelsfall Ärger, Zeit und Geld!
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 19. Okt 2006, 12:24

:arrow: Tune'it safe! Läßt euren Krempel eintragen!! Erspart im Zweifelsfall Ärger, Zeit und Geld!
Und das geht bei jedem Sachverständiger oder nur beim :tuv: :?:
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Steini
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Ungelesener Beitragvon Steini » 19. Okt 2006, 13:14

:arrow: Tune'it safe! Läßt euren Krempel eintragen!! Erspart im Zweifelsfall Ärger, Zeit und Geld!
Und das geht bei jedem Sachverständiger oder nur beim :tuv: :?:
probieren geht über studieren :!:
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Shack!
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Ungelesener Beitragvon Shack! » 19. Okt 2006, 14:15

:arrow: Tune'it safe! Läßt euren Krempel eintragen!! Erspart im Zweifelsfall Ärger, Zeit und Geld!
Und das geht bei jedem Sachverständiger oder nur beim :tuv: :?:
probieren geht über studieren :!:
das hilft ihm jetzt super weiter..... :meschugge: :spam: :frust: :erwachsen: :talk2hand:


das geht sowohl bei Dekra, als auch beim Tüv,als auch bei den Sachverständigern die die Autohäuser abklappern
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 19. Okt 2006, 14:45

Und das geht bei jedem Sachverständiger oder nur beim :tuv: :?:
Die Eintragung eines GTI ESD kann nur der Tüv machen! Und dort dürfen das auch nicht alle Sachverständigen.

Wo kommen wir den hin, wenn jeder ne Einzelabnahmen machen dürfte.... ins Paradies :D

Nee Spaß bei Seite, der ESD muss eingetragen werden, da allein schon ein anderes Endrohr an dem Schalldämpfer vorhanden ist als beim Serienpott.

Der weiteren wurde der Rohrdurchmesser des ESD, im Vergleich zur Serie, verändert und ein Zwischenstück reingesetzt, um den ESD zu verbinden.

Durch das Verbauen des ESD erlischt die ABE des Autos und ihr seit nicht mehr versichert. Genauer im Schadensfall kann die Versicherung euch bis 5000 Euro in Regress nehmen, euren eigenen Schaden bezahlt sie sowie so nicht und falls eventuell jemand lebenslang geschädigt wird, so dürft ihr das auch bezahlen.

Die Eintragung geht, bei einem verständnisvollen Tüv Beamten, recht einfach und unkompliziert. Ist ne Einzelabnahme.

1. Tüv Beamten suchen, der soetwas abnehmen darf und auch will
2. Esd kaufen, verbauen und mit der Auspuffanlage zusamenschweißen lassen
3. Abnahme machen lassen

Wenn alles geschweißt ist, dann ist der Tüv meistens kulanter bei der Eintragung, weil alles definitiv dicht ist.
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Shack!
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Ungelesener Beitragvon Shack! » 19. Okt 2006, 14:51

nur schlecht wenn der Tüv das nicht eintragen WILL weil er sagt dass es nicht eingetragen werden muss ;)
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Okt 2006, 15:03

Also Shack hat wie er schon sagte vom TÜV die Aussage, dass keine Eintragung nötig ist. Ich hab noch das Kärtchen von dem TÜV-Menschen hier in Hannover, bei dem ich meine HU letztens hab machen lassen, der rufe ich nächste Woche mal an und frag den nach seiner Meinung. Wenn der dasselbe oder ähnliches sagt, reicht mir das endgültig. Wenn nicht, dann wird er halt eingetragen, sollte ja nicht das Problem sein. Mein Adapter ist geschweißt und geschellt, und der ist verdammt dicht :D


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Ungelesener Beitragvon helgemania » 19. Okt 2006, 15:08

nur schlecht wenn der Tüv das nicht eintragen WILL weil er sagt dass es nicht eingetragen werden muss ;)
Hast du das schriftlich und mit Unterschrift und Stempel?

Das ist aber leider falsch, warum gibts den eine sogenannte Endrohr ABE?

Nur allein durch die Veränderung der beiden Endrohre muss der ESD eingetragen werden, da sich ja eventuell das Abgas bzw. das Geräuschverhalten verändern kann!

Mit der ABE wird gesagt, das keine nennenswerte Veränderung eintritt.

Wenn der Gutachter das sogenau weiß, dann lass es dir von ihm schriftlich geben, unterschreiben und stempeln. Dann kannst du das ja posten und alle Sorgen zum Thema GTI ESD wären gelöst.
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 19. Okt 2006, 15:15

@px und Shack! Wäre nett, wenn ihr euch darum kümmern würdet! Ich krieg hier grade Herzflattern :D
Viele Grüße,
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Ungelesener Beitragvon Steini » 19. Okt 2006, 15:29

nur schlecht wenn der Tüv das nicht eintragen WILL weil er sagt dass es nicht eingetragen werden muss ;)
um so besser.

rostet der auspuff ihm nach 2 jahren weg, ist er in den papieren eingetragen, dann muß er den gleichen wieder nehmen
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Okt 2006, 16:00

Der GTI-ESD entspricht aber nachweislich den Emissionsbestimmungen, sonst würde er nicht serienmäßig unter GTI und Cup hängen, oder?


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Ungelesener Beitragvon Shack! » 19. Okt 2006, 17:46

von mir aus gurk ich die Tage nochmal zum TÜV und lass mir nen Wisch machen wenns hilft ;)
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Okt 2006, 22:19

ausserdem gilt seit letztens n gerichtsbeschluss, dass bei anbauten, die nicht primär die verkehrssicherheit beeinflussen, nicht automatisch die betriebserlaubnis erlischt
So mein Kumpel aus der Golf1-Szene :D Habe ich nämlich auch von gehört, darum meine Anmerkung oben.

Edit:
GERICHTSURTEIL
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
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