Ich werd nochmal zum TÜV fahren und Fragen wie die das sehen!
Das wird sicher das selbe wie mit Xenon und GTI-ESD, der eine sagt so, der andere so
...
Fakt ist:
Durch die Veränderung der Beschaltung oder Veränderung am Scheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer, wodurch diese bastelei nicht zulässig ist.
Die großen Autohersteller haben da mehr Möglichkeiten als wir kleinen Bürger. Die haben ihre Scheinwerfer so durch die Bauartgenehmigung gebracht, angeblich berufen sie sich auf eine neuere ECE-Regelung, konnte aber dazu noch nichts finden. Anderer seite liest man auch dass das orange Licht dort als SML dienen soll.
Wie genau also das ganze zulässig gemacht wurde, kann ich dir nicht sagen, fakt ist hier:
Die habe ihre Scheinwerfer so durch die Zulassungsprüfungen gebracht

"Wenns'd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.
Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"
Walter Röhrl